„Neue Verbraucherkreditrichtlinie“ - SKS Unternehmensberatung
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Rechtliche Grundlagen<br />
15<br />
Grundlage ist die europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008 / 48 / EG.<br />
Muss bis zum 11.06.2010 (ehemals 12. Mai 2010) in nationales Recht umgesetzt werden.<br />
� Die Verbraucherkreditrichtlinie dient in erster Linie der Verbesserung des Verbraucherschutzes bei<br />
Kreditverträgen, sowohl beim Abschluss wie auch bei der Abwicklung von Darlehen.<br />
� Der deutsche Gesetzgeber plant die Richtlinie zum 11.06.2010 in deutsches Recht umzusetzen.<br />
� Der verabschiedete Gesetzestext weist zum Teil erhebliche Abweichungen zu Gunsten der<br />
Verbraucher zur europäischen Richtlinie auf.<br />
Deutlich erweiterte Informationspflichten auf Seiten der Darlehensgeber<br />
� Verbindliche Pflichtangaben bei Werbemaßnahmen<br />
� Musterbelehrungen und Informationsangaben vor Vertragsabschluss sind via „formales Gesetz“<br />
detailliert vorgegeben<br />
� Deutlich mehr Informationspflichten bei laufenden Verträgen<br />
� Enger gefasste Fristen für die Bereitstellung von Informationen<br />
� Zum Teil drastische Sanktionen bei der Verletzung der Informationspflichten<br />
(Artikel 23 der europäischen Richtlinie: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und<br />
abschreckend sein“)