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„Neue Verbraucherkreditrichtlinie“ - SKS Unternehmensberatung

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Rechtliche Grundlagen<br />

15<br />

Grundlage ist die europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008 / 48 / EG.<br />

Muss bis zum 11.06.2010 (ehemals 12. Mai 2010) in nationales Recht umgesetzt werden.<br />

� Die Verbraucherkreditrichtlinie dient in erster Linie der Verbesserung des Verbraucherschutzes bei<br />

Kreditverträgen, sowohl beim Abschluss wie auch bei der Abwicklung von Darlehen.<br />

� Der deutsche Gesetzgeber plant die Richtlinie zum 11.06.2010 in deutsches Recht umzusetzen.<br />

� Der verabschiedete Gesetzestext weist zum Teil erhebliche Abweichungen zu Gunsten der<br />

Verbraucher zur europäischen Richtlinie auf.<br />

Deutlich erweiterte Informationspflichten auf Seiten der Darlehensgeber<br />

� Verbindliche Pflichtangaben bei Werbemaßnahmen<br />

� Musterbelehrungen und Informationsangaben vor Vertragsabschluss sind via „formales Gesetz“<br />

detailliert vorgegeben<br />

� Deutlich mehr Informationspflichten bei laufenden Verträgen<br />

� Enger gefasste Fristen für die Bereitstellung von Informationen<br />

� Zum Teil drastische Sanktionen bei der Verletzung der Informationspflichten<br />

(Artikel 23 der europäischen Richtlinie: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und<br />

abschreckend sein“)

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