„Neue Verbraucherkreditrichtlinie“ - SKS Unternehmensberatung
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Informations- und Vertragserläuterungen<br />
22<br />
Informationspflichten während des Vertragsverhältnisses sind in<br />
493 BGB-E mit Verweis auf Artikel 247 in 15 EGBGB geregelt.<br />
� Informationspflichten beinhalten:<br />
� Ablauf der Zinsbindung<br />
� Zinsanpassungen<br />
� Neue Gläubiger<br />
� U.a. Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan ( 492 Abs.3<br />
Satz 2 BGB)