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„Neue Verbraucherkreditrichtlinie“ - SKS Unternehmensberatung

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Informations- und Vertragserläuterungen<br />

22<br />

Informationspflichten während des Vertragsverhältnisses sind in<br />

493 BGB-E mit Verweis auf Artikel 247 in 15 EGBGB geregelt.<br />

� Informationspflichten beinhalten:<br />

� Ablauf der Zinsbindung<br />

� Zinsanpassungen<br />

� Neue Gläubiger<br />

� U.a. Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan ( 492 Abs.3<br />

Satz 2 BGB)

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