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Themen dieser Ausgabe Editorial - Schultze & Braun GmbH

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1. Berliner Splitter<br />

Infobrief Sanierung & Insolvenz<br />

Berlin I/2010<br />

Mehr als zehn Jahre nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung<br />

und im Angesicht der größten Rezession<br />

der Nachkriegsgeschichte ist eine Diskussion über die<br />

Notwendigkeit weiterer Reformen auf breiter Front in<br />

Gang gekommen.<br />

So sieht der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben<br />

Regierung eine umfassende Reform des Insolvenzrechts<br />

vor. Neben der Schaffung eines Restrukturierungsverfahrens<br />

für Banken soll auch die Restrukturierung<br />

und Fortführung von sanierungsfähigen<br />

Unternehmen erleichtert werden – mit dem bislang<br />

noch nicht in der Insolvenzordnung enthaltenen Ziel<br />

der Arbeitsplatzerhaltung. Ergänzend ist geplant, ein<br />

außergerichtliches Sanierungsverfahren einzuführen.<br />

Die Koalition will das Insolvenzplanverfahren vereinfachen<br />

und im Sinne eines Restrukturierungsrechts<br />

noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen<br />

ausrichten. Ferner soll die systemwidrige Bevorzugung<br />

der Sozialkassen (die erst in der letzten Legislaturperiode<br />

eingeführt wurde) wieder abgeschafft werden,<br />

Regelungsbedarf beim Überschuldungsbegriff, dem<br />

Verbraucherinsolvenzverfahren und der Verwalterauswahl<br />

soll geprüft werden.<br />

Gerade der letzte Punkt – die Verwalterauswahl –<br />

erhitzt schon seit einiger Zeit die Gemüter. Dementsprechend<br />

setzt auch der Deutsche Industrie- und<br />

Handelskammertag (DIHK) in seinem ersten von<br />

zehn Vorschlägen zur Reform des Insolvenzrechts auf<br />

einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Wahl<br />

des Insolvenzverwalters.<br />

Demgegenüber fordert der Verband der Insolvenzverwalter<br />

Deutschlands die Verklammerung des eigenen<br />

Berufsstandes, also die allgemeinverbindliche Regelung<br />

der Zulassung zum Beruf des Insolvenzverwalters.<br />

Ob und Inwieweit ein solches Ansinnen angesichts<br />

des europäischen Rechtsrahmens durchsetzbar<br />

ist, mag dahingestellt bleiben, deutlich wird an diesen<br />

Überlegungen jedoch, dass die Professionalisierung<br />

der Sanierung zunimmt – dies wird nicht zum Schaden<br />

der Gläubiger sein und diesen soll das Insolvenzverfahren<br />

schließlich dienen.<br />

Neben dem erhöhten Einfluss auf die Verwalterbestellung<br />

fordert der DIHK eine Stärkung der Eigenverwaltung,<br />

Regelungen, um sog. „Akkordstörer“ in<br />

den Griff zu bekommen, und die Möglichkeit, einen<br />

sog. „Debt-Equity-Swap“ auch gegen den Willen des<br />

Gesellschafters des insolventen Unternehmens durchführen<br />

zu können.<br />

Diese und weitere Vorschläge, die durchaus zur Stärkung<br />

des Insolvenzplanverfahrens führen können,<br />

befinden sich in Übereinstimmung mit den von der<br />

Regierungskoalition skizzierten Änderungsvorschlägen.<br />

Dies gilt auch für die ebenfalls vom DIHK<br />

vorgeschlagene Einführung eines „Unternehmensschutzschirmes“<br />

zur Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens,<br />

welches möglicherweise in einem<br />

regulierten außergerichtlichen Sanierungsverfahren<br />

aufgehen könnte.<br />

Nach Meinung nicht nur des DIHK, sondern auch des<br />

Insolvenzrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins<br />

und der Gesellschaft für Restrukturierung TMA<br />

Deutschland e.V. (TMA) soll die Verbesserung des<br />

insolvenzrechtlichen Instrumentariums auch von<br />

einer umfassenden Freistellung eines etwaigen Sanierungsgewinns<br />

von der Besteuerung flankiert werden.<br />

Wir haben bereits mehrfach das Thema Sanierung und<br />

Steuern angesprochen, zuletzt in der <strong>Ausgabe</strong> II/2009,<br />

und hoffen, dass trotz der schlechten Haushaltslage<br />

eine „sanierungsgerechte“ Lösung der Besteuerungsfrage<br />

gefunden wird. Denn gerade bei Sanierung von<br />

Konzernen mit mehreren Standorten im Bundesgebiet<br />

handelt die Finanzverwaltung nicht immer einheitlich<br />

– was die Sanierung von Unternehmen und<br />

Konzernen durchaus nicht erleichtert.<br />

Wir werden die Reformvorhaben weiter verfolgen und<br />

in nächster Zeit genauer auf einzelne, sich konkretisierende<br />

Vorschläge eingehen.<br />

2<br />

Rechtsanwalt<br />

Registered European Lawyer (London)<br />

Dr. Volker Beissenhirtz, LL.M.<br />

Berlin<br />

VBeissenhirtz@schubra.de

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