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Lösungsfokussiertes Coaching für innovative Veränderungsprozesse

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Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Hochschullehrgang mit Masterabschluss<br />

"<strong>Lösungsfokussiertes</strong> <strong>Coaching</strong> <strong>für</strong> <strong>innovative</strong> <strong>Veränderungsprozesse</strong>"<br />

an der Pädagogischen Hochschule Tirol<br />

Vorbemerkung:<br />

Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen<br />

in den Modulbeschreibungen zu beachten.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Prüfungsordnung gilt <strong>für</strong> den Hochschullehrgang mit Masterabschluss<br />

"<strong>Lösungsfokussiertes</strong> <strong>Coaching</strong> <strong>für</strong> <strong>innovative</strong> <strong>Veränderungsprozesse</strong>" an der Pädagogischen<br />

Hochschule Tirol.<br />

§ 2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten<br />

(1) Folgende Prüfungen bzw. Leistungsnachweise sind vorgesehen:<br />

a. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls kann erfolgen<br />

- durch eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung oder einen<br />

anderen Leistungsnachweis (z.B. Portfolio) über das gesamte Modul,<br />

- durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise<br />

über einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls.<br />

b. b. Beurteilung des Praktikums.<br />

c. c. Beurteilung der Masterthesis und der Defensio.<br />

(2) Schriftliche Prüfungen über<br />

a. Module dürfen eine Dauer von 60 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 180 Minuten<br />

nicht überschreiten.<br />

b. Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 30 nicht unter- und eine Dauer von 60<br />

Minuten nicht überschreiten.<br />

(3) Mündliche Prüfungen über Module/Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von<br />

15 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.<br />

Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Die/Der Prüfer/in bzw. die/der Vorsitzende der<br />

Prüfungskommission hat jedoch das Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen,<br />

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