Auswertung der kantonalen Richtpläne - Archäologie Schweiz
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ANHANG Auszüge aus den <strong>kantonalen</strong> <strong>Richtpläne</strong>n<br />
ANNEXE Extraits des plans directeurs cantonaux<br />
AARGAU - Richtplan 1996<br />
S3.3 Kulturdenkmäler und archäologische Fundstellen<br />
Beschlüsse<br />
1. Schutz von Kulturdenkmälern von kantonaler Bedeutung<br />
1.1<br />
Die Gemeinden nehmen in ihren Nutzungsplänen auf die Kulturdenkmäler von kantonaler<br />
Bedeutung Rücksicht und sorgen für einen angemessenen Umgebungsschutz.<br />
1.2<br />
Der Regierungsrat erstellt möglichst in <strong>der</strong> Legislaturperiode 1997– 2001 ein Inventar <strong>der</strong><br />
Flächen, die für den Umgebungsschutz von Baudenkmälern von kantonaler Bedeutung zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
APPENZELL INNERRHODEN - Richtplan 2002<br />
S5 Überprüfen des Inventars schützenswerter Kulturobjekte<br />
RICHTPLANAUFGABE<br />
Der Richtplan stellt die Grundlagen sicher für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags<br />
bezüglich des Schutzes von Kulturobjekten.<br />
AUSGANGSLAGE<br />
Der Schutz von Kulturobjekten ist gemäss Natur- und Heimatschutzverordnung Aufgabe <strong>der</strong><br />
Bezirke. 1992 hat <strong>der</strong> Kanton als Grundlage für die von den Bezirken zu erstellenden<br />
Schutzregister ein Inventar schützenswerter Kulturobjekte erstellt. Darunter sind neben<br />
sakralen Bauten, welche einen Schwerpunkt des Inventars darstellen, auch Bürgerhäuser<br />
und Bauernhäuser aufgeführt.<br />
Das Schwergewicht liegt jedoch bei den kirchlichen Bauten. Insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf<br />
profane Bauten sollte das Inventar auf Vollständigkeit hin überprüft werden. Im Inventar von<br />
1992 noch nicht erfasst sind ausserdem die archäologische Fundstellen (Ausnahme: Ruine<br />
Hochaltsätten, Oberegg). Solche sind im Grenzgebiet zum Kanton St. Gallen bekannt (Bezirk<br />
Rüte / Gemeinde Sennwald, Bezirk Oberegg / Gemeinde Altstätten).<br />
BESCHLÜSSE<br />
Abstimmungsanweisungen:<br />
Der Kanton überprüft das Inventar über schützenswerte Kulturobjekte, insbeson<strong>der</strong>e mit<br />
Blick auf schützenswerte profane Bauten (Bürgerhäuser, Bauernhäuser) sowie in Bezug auf<br />
archäologische Fundstellen.<br />
APPENZELL AUSSERRHODEN - Richtplan 2002<br />
Archäologische Fundstellen werden nicht erwähnt. Die Liste kantonaler<br />
Kulturdenkmäler beinhaltet nur Baudenkmäler (S4.1).<br />
BASEL-LANDSCHAFT - Richtplan 2007<br />
Archäologische Fundstellen werden nicht erwähnt. Die Liste kantonaler<br />
Kulturdenkmäler beinhaltet nur Baudenkmäler (S2.2).<br />
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