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Auswertung der kantonalen Richtpläne - Archäologie Schweiz

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ANHANG Auszüge aus den <strong>kantonalen</strong> <strong>Richtpläne</strong>n<br />

ANNEXE Extraits des plans directeurs cantonaux<br />

AARGAU - Richtplan 1996<br />

S3.3 Kulturdenkmäler und archäologische Fundstellen<br />

Beschlüsse<br />

1. Schutz von Kulturdenkmälern von kantonaler Bedeutung<br />

1.1<br />

Die Gemeinden nehmen in ihren Nutzungsplänen auf die Kulturdenkmäler von kantonaler<br />

Bedeutung Rücksicht und sorgen für einen angemessenen Umgebungsschutz.<br />

1.2<br />

Der Regierungsrat erstellt möglichst in <strong>der</strong> Legislaturperiode 1997– 2001 ein Inventar <strong>der</strong><br />

Flächen, die für den Umgebungsschutz von Baudenkmälern von kantonaler Bedeutung zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

APPENZELL INNERRHODEN - Richtplan 2002<br />

S5 Überprüfen des Inventars schützenswerter Kulturobjekte<br />

RICHTPLANAUFGABE<br />

Der Richtplan stellt die Grundlagen sicher für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags<br />

bezüglich des Schutzes von Kulturobjekten.<br />

AUSGANGSLAGE<br />

Der Schutz von Kulturobjekten ist gemäss Natur- und Heimatschutzverordnung Aufgabe <strong>der</strong><br />

Bezirke. 1992 hat <strong>der</strong> Kanton als Grundlage für die von den Bezirken zu erstellenden<br />

Schutzregister ein Inventar schützenswerter Kulturobjekte erstellt. Darunter sind neben<br />

sakralen Bauten, welche einen Schwerpunkt des Inventars darstellen, auch Bürgerhäuser<br />

und Bauernhäuser aufgeführt.<br />

Das Schwergewicht liegt jedoch bei den kirchlichen Bauten. Insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf<br />

profane Bauten sollte das Inventar auf Vollständigkeit hin überprüft werden. Im Inventar von<br />

1992 noch nicht erfasst sind ausserdem die archäologische Fundstellen (Ausnahme: Ruine<br />

Hochaltsätten, Oberegg). Solche sind im Grenzgebiet zum Kanton St. Gallen bekannt (Bezirk<br />

Rüte / Gemeinde Sennwald, Bezirk Oberegg / Gemeinde Altstätten).<br />

BESCHLÜSSE<br />

Abstimmungsanweisungen:<br />

Der Kanton überprüft das Inventar über schützenswerte Kulturobjekte, insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

Blick auf schützenswerte profane Bauten (Bürgerhäuser, Bauernhäuser) sowie in Bezug auf<br />

archäologische Fundstellen.<br />

APPENZELL AUSSERRHODEN - Richtplan 2002<br />

Archäologische Fundstellen werden nicht erwähnt. Die Liste kantonaler<br />

Kulturdenkmäler beinhaltet nur Baudenkmäler (S4.1).<br />

BASEL-LANDSCHAFT - Richtplan 2007<br />

Archäologische Fundstellen werden nicht erwähnt. Die Liste kantonaler<br />

Kulturdenkmäler beinhaltet nur Baudenkmäler (S2.2).<br />

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