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Auswertung der kantonalen Richtpläne - Archäologie Schweiz

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SOLOTHURN - Richtplan 2000<br />

SW-7 Ortsbil<strong>der</strong>, historische Kulturdenkmäler und archäologische Fundstellen<br />

7.2 Historische Kulturdenkmäler und archäologische Fundstellen<br />

A. Ausgangslage<br />

Historische Kulturdenkmäler und archäologische Fundstellen sind Zeugnisse <strong>der</strong><br />

Vergangenheit, die eine beson<strong>der</strong>e archäologische, geschichtliche, soziale, künstlerische,<br />

städtebauliche, technische, wissenschaftliche o<strong>der</strong> heimatkundliche Bedeutung haben. Sie<br />

sind aufgrund <strong>der</strong> Kulturdenkmälerverordung unmittelbar geschützt o<strong>der</strong> werden vom<br />

Regierungsrat (nationale/regionale Bedeutung) o<strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at (lokale Bedeutung)<br />

mit Schutzverfügungen unter Schutz gestellt.<br />

B. Ziele<br />

Historische Kulturdenkmäler sind als geschichtliche Zeugnisse in ihrer Gesamtheit und in<br />

ihrem materiellen Bestand zu pflegen und nach Möglichkeiten zu erhalten. Schonungsvolle<br />

Anpassungen an zeitgemässe Bedürfnisse sind nicht ausgeschlossen, soweit <strong>der</strong> historische<br />

Charakter erhalten bleibt und <strong>der</strong> Eingriff massvoll ist.<br />

Archäologische Fundstellen sind möglichst an Ort und Stelle zu erhalten. Als allenfalls<br />

notwendige Ersatzmassnahmen sind wissenschaftliche Ausgrabungen durchzuführen.<br />

C. Grundlagen<br />

n Richtplan 1982 (Besiedlung und Landschaft)<br />

n Planungs- und Baugesetz (§§ 126 und 129)<br />

n Kulturdenkmälerverordnung<br />

n Einzelschutzverfügungen durch den Regierungsrat<br />

n Zonenpläne <strong>der</strong> Gemeinden<br />

n Dokumente des Amtes für Denkmalpflege und <strong>Archäologie</strong><br />

n IVS Inventar historischer Verkehrswege <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

D. Darstellung<br />

Keine planliche Darstellung in <strong>der</strong> Richtplan-Gesamtkarte. Schutzverfügungen, Inventare,<br />

parzellengenaue Abgrenzungen und weitere Dokumente sind beim Amt<br />

für Denkmalpflege und <strong>Archäologie</strong> verfügbar.<br />

Beschlüsse<br />

SW 7.2.1 Das Amt für Denkmalpflege und <strong>Archäologie</strong> erstellt ein Verzeichnis <strong>der</strong><br />

geschützten historischen Kulturdenkmäler (Denkmalverzeichnis) und ein Verzeichnis <strong>der</strong><br />

bekannten, geschützten archäologischen Fundstellen. Diese Verzeichnisse werden laufend<br />

erneuert und aktualisiert.<br />

SW 7.2.2 Die Gemeinden prüfen bei <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision die Massnahmen zum Schutz<br />

<strong>der</strong> geschützten, schützenswerten und erhaltenswerten Kulturobjekte und <strong>der</strong><br />

archäologischen Fundstellen. Sie passen bei Bedarf den Zonenplan und die Reglemente<br />

verän<strong>der</strong>ten Verhältnissen an.<br />

SW7.2.3 Die Gemeinden sind dafür besorgt, dass Baugesuche, die geschützte historische<br />

Kulturobjekte und archäologische Fundstellen betreffen, <strong>der</strong> zuständigen <strong>kantonalen</strong> Stelle<br />

(Amt für Denkmalpflege und <strong>Archäologie</strong>) zur Zustimmung unterbreitet werden.<br />

THURGAU - Richtplan 2009<br />

1.9 Kulturobjekte<br />

Archäologische Fundstellen<br />

Planungsgrundsätze<br />

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