Auswertung der kantonalen Richtpläne - Archäologie Schweiz
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a) veille à ce que les exigences en matière de patrimoine archéologique et paléontologique<br />
soient intégrées dans les plans d’aménagement locaux ;<br />
b) informe l’Office de la culture de tous les projets d’aménagement relatifs à l’utilisation du<br />
sol.<br />
NIVEAU COMMUNAL<br />
Les communes intègrent dans leur plan d’aménagement local la protection et la mise en<br />
valeur des sites archéologiques et paléontologiques.<br />
LUZERN – Richtplan 2009<br />
S3 Ortsbil<strong>der</strong> und Kulturdenkmäler<br />
I. Richtungsweisende Festlegung<br />
S3 Der Schutz und die Erhaltung bedeuten<strong>der</strong> Ortsbil<strong>der</strong>, geschichtlicher Stätten und<br />
Kulturdenkmäler werden unter Berücksichtigung zonenkonformer Nutzungsvorhaben<br />
mit geeigneten organisatorischen und raumplanerischen Massnahmen sichergestellt.<br />
II. Erläuterungen<br />
Bei den Ortsbil<strong>der</strong>n und Kulturdenkmälern handelt es sich um kunsthistorisch und<br />
kulturhistorisch wertvolle Siedlungen, Gebäudegruppen, Einzelgebäude und historische<br />
Verkehrswege sowie ober- und unterirdische Bauten und Anlagen (archäologische<br />
Denkmäler). In ländlichen Gebieten bilden sie zumeist einen bedeutenden baulichen Teil <strong>der</strong><br />
traditionellen Kulturlandschaften.<br />
…<br />
Kantonales Denkmalverzeichnis, Bauinventar<br />
Die vom Kanton geschützten Kulturdenkmäler sind im <strong>kantonalen</strong> Denkmalverzeichnis<br />
eingetragen. Solange ein Kulturdenkmal nicht eigentümerverbindlich im <strong>kantonalen</strong><br />
Denkmalverzeichnis eingetragen ist, ist sein Schutz Sache <strong>der</strong> Gemeinde.<br />
Das kantonale Denkmalverzeichnis ist unvollständig und enthält bisher auch nur wenige<br />
archäologische Kulturdenkmäler. Ein systematisches Gesamtinventar fehlt. Um für die<br />
Eigentümerinnen und -eigentümer, aber auch für die Baubewilligungsbehörden mehr Rechts-<br />
und Planungssicherheit zu schaffen, wird deshalb in Ergänzung zum <strong>kantonalen</strong><br />
Denkmalverzeichnis ein Bauinventar erarbeitet. Das Inventar erfasst die erhaltenswerten<br />
Objekte und bezeichnet im Beson<strong>der</strong>en die schützenswerten Objekte, die von erheblichem<br />
wissenschaftlichem, künstlerischem, historischem o<strong>der</strong> heimatkundlichem Wert sind. Das<br />
Bauinventar liefert den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den<br />
Baubewilligungsbehörden jene Informationen, die sie für eine verbindliche Planung<br />
benötigen. Zudem stellt das Bauinventar sicher, dass die Fachbehörden bei<br />
schützenswerten Objekten, die von einer Planung o<strong>der</strong> Baubewilligung betroffen sind,<br />
rechtzeitig in das Verfahren einbezogen werden. Das Verfahren für die dafür erfor<strong>der</strong>lichen<br />
gesetzlichen Grundlagen ist eingeleitet.<br />
Archäologisches Fundstelleninventar<br />
Archäologische Kulturdenkmäler sind Zeugen <strong>der</strong> menschlichen Kultur, Lebensweise und<br />
des Siedlungsbaus. Zur Vermeidung von Konflikten mit entgegenstehenden<br />
Nutzungsinteressen soll ein archäologisches Fundstelleninventar erstellt und regelmässig<br />
nachgeführt werden. Dieses dient dazu, frühzeitig geeignete Massnahmen zum Schutz o<strong>der</strong><br />
geeignete Ersatzvornahmen wie Sondier- und Notgrabungen und an<strong>der</strong>e Untersuchungen<br />
einleiten zu können.<br />
Inventar <strong>der</strong> historischen Verkehrswege (IVS)<br />
Die historischen Verkehrswege sind Kulturobjekte. Es handelt sich meist um im Gelände<br />
noch sichtbare Strassen und Wege samt den dazugehörenden, historisch wertvollen<br />
Kunstbauten und Wegbegleitern wie Bildstöckli, Wegkreuze etc. Das Inventar über die<br />
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