Bastei·Anzeiger 12/2011 - Lohmen
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<strong>Bastei·Anzeiger</strong> <strong>12</strong>/<strong>2011</strong><br />
23-03/<strong>2011</strong> Antrag der CDU-Fraktion - Verwaltungsleistungen<br />
zur Vereinsförderung<br />
Beschluss:<br />
Es wird einstimmig mit 13 Ja beschlossen, dem Antrag der<br />
CDU-Fraktion vom 15.11.<strong>2011</strong> bzgl. Der Verwaltungsleistungen<br />
im Rahmen der Vereinsförderung zuzustimmen.<br />
- 10 -<br />
23-04/<strong>2011</strong> Verkauf einer Wohnung in der Schloßstraße 5<br />
Die Schloßstraße 1-9 besteht aus 90 Eigentumswohnungen. Davon<br />
gehören:<br />
46 Wohnungen der Gemeinde und 44 anderen Eigentümern.<br />
Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage eines Gutachtens<br />
über den Verkehrswert und des Kaufantrages der Interessentin.<br />
Beschluss:<br />
Es wird einstimmig mit 13 Ja beschlossen, die Wohnung in<br />
der Schloßstraße 5 im 2. OG rechts - Mieteigentumsanteil<br />
11,08/1.000 der Eigentümergemeinschaft Schloßstraße 1-9 an<br />
Frau Thea Schubert, wohnhaft Teichweg 23 in 01847 <strong>Lohmen</strong><br />
zu einem Preis von 40.000 EUR zu verkaufen. Der Erwerber trägt<br />
die Kosten des Vertrages und dessen Vollzuges zuzüglich der<br />
Kosten der Wertermittlung.<br />
23-05/<strong>2011</strong> Wohnungseigentum der Gemeinde <strong>Lohmen</strong> -<br />
Schloßstraße 1-9<br />
(Bevollmächtigung Bürgermeister zur Beschlussfassung)<br />
BM Mildner begründet die Beschlussvorlage dahingehend, eine<br />
schnellere Handlungsvollmacht in den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen<br />
zu haben. Genannt seien nur Themen<br />
wie Photovoltaikanlage oder Balkonverglasung.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat <strong>Lohmen</strong> bevollmächtigt einstimmig mit 13 Ja<br />
den Bürgermeister, die Gemeinde <strong>Lohmen</strong> in allen Angelegenheiten<br />
der Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung sowie<br />
Vermietung und Verpachtung der kommunalen Wohnungen in<br />
der Eigentümergemeinschaft Schloßstraße 1 - 9 zu vertreten<br />
soweit diese keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan<br />
der Gemeinde haben. Der Gemeinderat <strong>Lohmen</strong> ist<br />
umgehend über Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu<br />
unterrichten.<br />
23-06/<strong>2011</strong> 1. Änderung Flächennutzungsplan - Bestätigung<br />
Vorentwurf<br />
Als Anlaufberatung zur Vorbereitung des Vorentwurfes zur 1. Änderung<br />
fand bereits am 10.11.2010 im LRA in Dippoldiswalde<br />
ein Scopingtermin (= Vertreter verschiedener Behörden treffen<br />
sich mit den nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten<br />
Naturschutzverbänden und eingeladenen Experten) statt. Teilgenommen<br />
haben sieben Vertreter wesentlicher Fachabteilungen,<br />
der Bürgermeister, Gemeinderäte und Vertreter des Bauamtes<br />
der Gemeinde <strong>Lohmen</strong>, sowie das Planungsbüros Prugger. Der<br />
Vorentwurf der 1. Änderung zum FNP wird einschl. der Begründung<br />
und des Umweltberichtes auf die Dauer eines Monats öffentlich<br />
ausgelegt. In die Beschlussbegründungen fließen mit<br />
ein:<br />
- Änderungen von Nutzungsausweisungen, die im weiteren<br />
Sinne als Fortschreibung bzw. Anpassungen an aktuelle Planungsstände<br />
und tatsächliche Nutzungen zu verstehen sind.<br />
- GA-Beschluss vom 16.03.2010 zur Aufstellung der 1. Änderung<br />
FNP<br />
Im VA/TA der Stadt Wehlen wurde der TOP bereits für die am<br />
13.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong> stattfindende Stadtratssitzung vorberaten.<br />
Der geänderte Umweltbericht /Anhang 1 - Punkt 5. „Definition<br />
der in der Umweltprüfung zu behandelnden Änderungen“ - wird<br />
allen Gemeinderäten als Anlage des Protokolls nochmals gereicht.<br />
Beschluss<br />
Es wird einstimmig mit 13 Ja beschlossen, den Vorentwurf der<br />
1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Gemeinde <strong>Lohmen</strong> / Stadt Wehlen zu bestätigen.<br />
Die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange wird erteilt.<br />
23-07/<strong>2011</strong> Komplexbaumaßnahme Mühlsdorf, 2. BA - Bestätigung<br />
Vorplanung<br />
Wenn es keine oder geringe Fördermittel für die Baumaßnahme<br />
geben sollte, müssten Abstriche gemacht werden - z. B. am Liebethaler<br />
Weg. Es wird weiterhin nur ein angemessener „Hoch-