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Konferenzbericht (PDF) - Dräger-Stiftung

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46<br />

Eigenverantwortung und Familie –<br />

Grundlagen mittelständischer Unternehmen<br />

Prof. Dr. Paul Kirchhof, Direktor, Institut für Finanzund<br />

Steuerrecht, Universität Heidelberg<br />

1. Drei Ziele des Unternehmens<br />

Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen<br />

in eine lange, erfolgreiche Zukunft führen<br />

will, wird er sich drei Zielen widmen: Er baut<br />

einen gediegenen Betrieb auf, sichert sich<br />

einen leistungsfähigen Nachfolger und wirkt<br />

an entwicklungsfördernden rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit.<br />

Diese drei Ziele benennen Aufgaben, nicht<br />

gesicherte Selbstverständlichkeiten, obwohl<br />

unsere Verfassung auf ein Konzept der Frei -<br />

heit setzt, das diese Voraussetzung als na -<br />

türliche Folge der Freiheitswahrnehmung<br />

schaffen soll. Die Garantie der Berufs- und<br />

der Eigentümerfreiheit geben die Pro duk -<br />

tionsfaktoren Kapital und Arbeit in private<br />

Hand, veranlassen den Staat also struk tu -<br />

rell zum Verzicht auf das Staatsunterneh -<br />

men und bauen damit darauf, dass die<br />

Privatinitiativen in der Verantwortlich keit<br />

des eigenen Namens und des eigenen<br />

Kapitals die bestmöglichen Wirtschafts -<br />

ergebnisse erzielen, damit individuellen<br />

Wohlstand und allgemeine Prosperität<br />

fördern wird.<br />

Freiheit heißt, sich von anderen unterschei -<br />

den und vorhandene Unterschiede mehren<br />

zu dürfen. Der eine arbeitet Tag und Nacht<br />

und wird reich an Geld, der andere philo -<br />

sophiert Tag und Nacht und wird reich an<br />

Gedanken; diese Unterschiede sind frei -<br />

heitsrechtlich notwendig und gerechtfertigt.<br />

Auch Einkommens- und Vermögens unter -<br />

schiede sind Ausdruck der Freiheit und<br />

werden als solche gutgeheißen. Ein un -<br />

ausweichliches und deshalb maßvolles<br />

Steuerrecht garantiert, dass die Rechts -<br />

gemeinschaft am individuellen Einkommenserfolg<br />

teilnimmt, aber der wesentliche Teil<br />

des Einkommens dem Berechtigten ver -<br />

bleibt. Diese Freiheitskultur wird sich aller -<br />

dings nur entfalten, wenn der Staat an je -<br />

dem individuellen Einkommenserfolg ver -<br />

lässlich teilhat, diese Gleichheit in der Ver -<br />

lässlichkeit eine maßvolle Besteuerung des<br />

Einkommens etwa mit einem Spitzen -<br />

steuersatz von 25 % gewährleistet, sich<br />

deshalb auch kein Unternehmen rüh men<br />

kann, trotz wirtschaftlicher Erfolge und<br />

beachtlicher Dividendenzahlungen keine<br />

Steuern zu zahlen.<br />

Diese privatnützige Berufs- und Eigentumsordnung<br />

lässt sich auf Dauer nur bewah -<br />

ren, wenn das Eigentum langfristig in pri -<br />

vater Hand bleibt. Der Mensch stirbt, der<br />

Staat will uns alle überleben. Deshalb muss<br />

ein Erbrecht die Kontinuität von privatem<br />

Eigentum und Unternehmen in privater<br />

Hand und als Familiengut möglichst in der -<br />

selben Familie sichern und gegen staat -<br />

lichen Zugriff abschirmen. Diese System -<br />

be dingung ist zivilrechtlich gewähr leistet,<br />

muss jedoch gegenwärtig im Steuer recht<br />

erneut verteidigt werden. Eine zweite Be -<br />

drohung dieses höchstpersönlich verant -<br />

worteten Unternehmereigentums geht von<br />

den anonymen Kapitalgesellschaften aus,<br />

die zwar das Unternehmen in privater Hand<br />

belassen, die Eigentümerfreiheiten von<br />

Unternehmensleitung und Unternehmens -<br />

ertrag aber so aufspalten, dass der Ertrags -<br />

eigentümer – der Aktionär – auf das Recht<br />

zu fremdbestimmten Erträgen und zur Ver -<br />

äußerung seiner Beteiligung zurückge drängt<br />

ist, die Unternehmensführung aber in der

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