Konferenzbericht (PDF) - Dräger-Stiftung
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Eigenverantwortung und Familie –<br />
Grundlagen mittelständischer Unternehmen<br />
Prof. Dr. Paul Kirchhof, Direktor, Institut für Finanzund<br />
Steuerrecht, Universität Heidelberg<br />
1. Drei Ziele des Unternehmens<br />
Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen<br />
in eine lange, erfolgreiche Zukunft führen<br />
will, wird er sich drei Zielen widmen: Er baut<br />
einen gediegenen Betrieb auf, sichert sich<br />
einen leistungsfähigen Nachfolger und wirkt<br />
an entwicklungsfördernden rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit.<br />
Diese drei Ziele benennen Aufgaben, nicht<br />
gesicherte Selbstverständlichkeiten, obwohl<br />
unsere Verfassung auf ein Konzept der Frei -<br />
heit setzt, das diese Voraussetzung als na -<br />
türliche Folge der Freiheitswahrnehmung<br />
schaffen soll. Die Garantie der Berufs- und<br />
der Eigentümerfreiheit geben die Pro duk -<br />
tionsfaktoren Kapital und Arbeit in private<br />
Hand, veranlassen den Staat also struk tu -<br />
rell zum Verzicht auf das Staatsunterneh -<br />
men und bauen damit darauf, dass die<br />
Privatinitiativen in der Verantwortlich keit<br />
des eigenen Namens und des eigenen<br />
Kapitals die bestmöglichen Wirtschafts -<br />
ergebnisse erzielen, damit individuellen<br />
Wohlstand und allgemeine Prosperität<br />
fördern wird.<br />
Freiheit heißt, sich von anderen unterschei -<br />
den und vorhandene Unterschiede mehren<br />
zu dürfen. Der eine arbeitet Tag und Nacht<br />
und wird reich an Geld, der andere philo -<br />
sophiert Tag und Nacht und wird reich an<br />
Gedanken; diese Unterschiede sind frei -<br />
heitsrechtlich notwendig und gerechtfertigt.<br />
Auch Einkommens- und Vermögens unter -<br />
schiede sind Ausdruck der Freiheit und<br />
werden als solche gutgeheißen. Ein un -<br />
ausweichliches und deshalb maßvolles<br />
Steuerrecht garantiert, dass die Rechts -<br />
gemeinschaft am individuellen Einkommenserfolg<br />
teilnimmt, aber der wesentliche Teil<br />
des Einkommens dem Berechtigten ver -<br />
bleibt. Diese Freiheitskultur wird sich aller -<br />
dings nur entfalten, wenn der Staat an je -<br />
dem individuellen Einkommenserfolg ver -<br />
lässlich teilhat, diese Gleichheit in der Ver -<br />
lässlichkeit eine maßvolle Besteuerung des<br />
Einkommens etwa mit einem Spitzen -<br />
steuersatz von 25 % gewährleistet, sich<br />
deshalb auch kein Unternehmen rüh men<br />
kann, trotz wirtschaftlicher Erfolge und<br />
beachtlicher Dividendenzahlungen keine<br />
Steuern zu zahlen.<br />
Diese privatnützige Berufs- und Eigentumsordnung<br />
lässt sich auf Dauer nur bewah -<br />
ren, wenn das Eigentum langfristig in pri -<br />
vater Hand bleibt. Der Mensch stirbt, der<br />
Staat will uns alle überleben. Deshalb muss<br />
ein Erbrecht die Kontinuität von privatem<br />
Eigentum und Unternehmen in privater<br />
Hand und als Familiengut möglichst in der -<br />
selben Familie sichern und gegen staat -<br />
lichen Zugriff abschirmen. Diese System -<br />
be dingung ist zivilrechtlich gewähr leistet,<br />
muss jedoch gegenwärtig im Steuer recht<br />
erneut verteidigt werden. Eine zweite Be -<br />
drohung dieses höchstpersönlich verant -<br />
worteten Unternehmereigentums geht von<br />
den anonymen Kapitalgesellschaften aus,<br />
die zwar das Unternehmen in privater Hand<br />
belassen, die Eigentümerfreiheiten von<br />
Unternehmensleitung und Unternehmens -<br />
ertrag aber so aufspalten, dass der Ertrags -<br />
eigentümer – der Aktionär – auf das Recht<br />
zu fremdbestimmten Erträgen und zur Ver -<br />
äußerung seiner Beteiligung zurückge drängt<br />
ist, die Unternehmensführung aber in der