Broschüre "Demenz - Leben mit dem Vergessen" - Wir über uns
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Recht auf Selbstbestimmung<br />
Jeder mensch kann plötzlich durch Unfall, Krankheit oder Alter in die<br />
Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder<br />
nur noch teilweise eigenständig regeln kann. Was passiert dann eigentlich?<br />
ein allgemeines gesetzliches Vertretungsrecht für ehegatten oder<br />
Kinder besteht nicht. im rahmen der selbstbestimmung ist es daher<br />
sehr wichtig frühzeitig selbst festzulegen, wer befugt sein soll im<br />
rechtsverkehr tätig zu werden, wenn man es selbst nicht mehr kann.<br />
Für diese Art Vorsorge gibt es im Wesentlichen drei möglichkeiten:<br />
Vorsorgevollmacht<br />
die Vorsorgevollmacht ist ein rein privatrechtliches instrument.<br />
grundsätzlich gelten keine Formvorschriften. Aus gründen der Klarheit<br />
und beweiskraft ist eine schriftliche Vollmacht jedoch ratsam.<br />
Ort, datum und vollständige Unterschrift dürfen nicht fehlen. es<br />
können eine oder mehrere bereitwillige Personen des Vertrauens als<br />
bevollmächtigte benannt werden. der Voll machtsgeber sollte klar<br />
und eindeutig seine Wünsche und Anweisungen benennen, wie die<br />
Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />
Falls in der Vollmacht Angelegenheiten zu immobilien geregelt<br />
werden sollen, so muss wegen der besonderen Formvorschriften im<br />
grundbuchrecht eine notariell beurkundete Vollmacht erteilt werden.<br />
bei der Abfassung einer Vollmacht bieten rechtanwälte, notare<br />
sowie die betreuungsstelle des Landkreises Hildesheim und der<br />
betreuungsverein Hildesheim e.V. beratende Unterstützung an.<br />
Betreuungsverfügung<br />
eine betreuungsverfügung ist dann empfehlenswert, wenn man niemanden<br />
<strong>mit</strong> einer Vorsorgevollmacht ausstatten kann oder möchte.<br />
Recht auf Selbstbestimmung 5<br />
<strong>mit</strong> einer betreuungsverfügung legt man fest, welche gewünschte<br />
Person im Fall einer betreuungsbedürftigkeit vom zuständigen<br />
Amtsgericht als rechtlicher betreuer bestellt wird. die betreuungsverfügung<br />
ist für das gericht grundsätzlich verbindlich.<br />
Patientenverfügung<br />
in einer Patientenverfügung kann – für den Fall einer ent scheidungsunfähigkeit<br />
– im voraus verbindlich festgelegt wer den, ob und<br />
in welchem Umfang man in bestimmten situationen medizinisch<br />
behandelt werden möchte.<br />
die Patientenverfügung ist ratsam, weil weder bevollmächtigter<br />
noch betreuer allein entscheidungen <strong>über</strong> mögliche lebens bedrohende<br />
medizinische maßnahmen oder einen behand lungs abbruch<br />
treffen dürfen. sie dient auch dazu, zweifel am mut maß lichen<br />
Willen des Patienten auszuschließen.<br />
die Patientenverfügung sollte im Abstand von ein bis zwei Jahren<br />
auf ihre Aktualität <strong>über</strong>prüft und bestätigt werden.<br />
Rechtliche Betreuung<br />
das betreuungsrecht gilt seit <strong>dem</strong> 01.01.1992. es hat die entmündigung,<br />
Vormundschaft und gebrechlichkeitspflegschaft für erwachsene<br />
durch die sogenannte betreuung ersetzt und wird in den<br />
§§ 1896 ff. des bürgerlichen gesetzbuches (bgb) geregelt.<br />
eine rechtliche betreuung kann für volljährige menschen in Frage<br />
kommen, die psychisch erkrankt oder geistig, seelisch oder körperlich<br />
behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten nicht oder nicht<br />
ausreichend selber regeln können und keinen bevollmächtigten <strong>mit</strong><br />
entsprechenden Aufgaben betraut haben.<br />
<strong>dem</strong>enz – <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Vergessen | 29