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Broschüre "Demenz - Leben mit dem Vergessen" - Wir über uns

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Recht auf Selbstbestimmung<br />

Jeder mensch kann plötzlich durch Unfall, Krankheit oder Alter in die<br />

Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder<br />

nur noch teilweise eigenständig regeln kann. Was passiert dann eigentlich?<br />

ein allgemeines gesetzliches Vertretungsrecht für ehegatten oder<br />

Kinder besteht nicht. im rahmen der selbstbestimmung ist es daher<br />

sehr wichtig frühzeitig selbst festzulegen, wer befugt sein soll im<br />

rechtsverkehr tätig zu werden, wenn man es selbst nicht mehr kann.<br />

Für diese Art Vorsorge gibt es im Wesentlichen drei möglichkeiten:<br />

Vorsorgevollmacht<br />

die Vorsorgevollmacht ist ein rein privatrechtliches instrument.<br />

grundsätzlich gelten keine Formvorschriften. Aus gründen der Klarheit<br />

und beweiskraft ist eine schriftliche Vollmacht jedoch ratsam.<br />

Ort, datum und vollständige Unterschrift dürfen nicht fehlen. es<br />

können eine oder mehrere bereitwillige Personen des Vertrauens als<br />

bevollmächtigte benannt werden. der Voll machtsgeber sollte klar<br />

und eindeutig seine Wünsche und Anweisungen benennen, wie die<br />

Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />

Falls in der Vollmacht Angelegenheiten zu immobilien geregelt<br />

werden sollen, so muss wegen der besonderen Formvorschriften im<br />

grundbuchrecht eine notariell beurkundete Vollmacht erteilt werden.<br />

bei der Abfassung einer Vollmacht bieten rechtanwälte, notare<br />

sowie die betreuungsstelle des Landkreises Hildesheim und der<br />

betreuungsverein Hildesheim e.V. beratende Unterstützung an.<br />

Betreuungsverfügung<br />

eine betreuungsverfügung ist dann empfehlenswert, wenn man niemanden<br />

<strong>mit</strong> einer Vorsorgevollmacht ausstatten kann oder möchte.<br />

Recht auf Selbstbestimmung 5<br />

<strong>mit</strong> einer betreuungsverfügung legt man fest, welche gewünschte<br />

Person im Fall einer betreuungsbedürftigkeit vom zuständigen<br />

Amtsgericht als rechtlicher betreuer bestellt wird. die betreuungsverfügung<br />

ist für das gericht grundsätzlich verbindlich.<br />

Patientenverfügung<br />

in einer Patientenverfügung kann – für den Fall einer ent scheidungsunfähigkeit<br />

– im voraus verbindlich festgelegt wer den, ob und<br />

in welchem Umfang man in bestimmten situationen medizinisch<br />

behandelt werden möchte.<br />

die Patientenverfügung ist ratsam, weil weder bevollmächtigter<br />

noch betreuer allein entscheidungen <strong>über</strong> mögliche lebens bedrohende<br />

medizinische maßnahmen oder einen behand lungs abbruch<br />

treffen dürfen. sie dient auch dazu, zweifel am mut maß lichen<br />

Willen des Patienten auszuschließen.<br />

die Patientenverfügung sollte im Abstand von ein bis zwei Jahren<br />

auf ihre Aktualität <strong>über</strong>prüft und bestätigt werden.<br />

Rechtliche Betreuung<br />

das betreuungsrecht gilt seit <strong>dem</strong> 01.01.1992. es hat die entmündigung,<br />

Vormundschaft und gebrechlichkeitspflegschaft für erwachsene<br />

durch die sogenannte betreuung ersetzt und wird in den<br />

§§ 1896 ff. des bürgerlichen gesetzbuches (bgb) geregelt.<br />

eine rechtliche betreuung kann für volljährige menschen in Frage<br />

kommen, die psychisch erkrankt oder geistig, seelisch oder körperlich<br />

behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten nicht oder nicht<br />

ausreichend selber regeln können und keinen bevollmächtigten <strong>mit</strong><br />

entsprechenden Aufgaben betraut haben.<br />

<strong>dem</strong>enz – <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Vergessen | 29

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