Broschüre "Demenz - Leben mit dem Vergessen" - Wir über uns
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10 Finanzierungsmöglichkeiten<br />
die Pflegekasse beteiligt sich auch an Kosten zur Verbesserung des<br />
individuellen Wohnumfeldes <strong>mit</strong> einem zuschuss von bis zu 2.557<br />
euro je maßnahme, bei einem angemessenen eigenanteil des Versicherten.<br />
zuschüsse werden z. b. für die installation einer rollstuhl rampe,<br />
tür v er breiterungen, einbau einer bodengleichen dusche gewährt.<br />
74 | d emenz – L eben <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Vergessen<br />
Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
seit 2008 können spezielle betreuungsleistungen für menschen <strong>mit</strong><br />
einem großen betreuungsbedarf, wie beispielsweise bei <strong>dem</strong>enzbedingten<br />
Fähigkeitsstörungen, geistigen behinderungen oder psychi at<br />
rischen erkrankungen, beantragt werden. Je nach ein schränkungen<br />
der Alltags kompetenz wird ein grundbetrag bis zu 100 euro monatlich<br />
oder ein erhöhter betrag bis zu 200 euro monatlich gezahlt. diese<br />
Leistungen kommen auch den Personen zugute, die noch nicht die<br />
Voraussetzungen für die Pflegestufe i erfüllen. Um den Leistungsanspruch<br />
und die Höhe des monatlichen betrages zu er<strong>mit</strong>teln wird ein<br />
Antrag bei der jeweiligen Kranken kasse gestellt. der bedarf wird durch<br />
den medi zinischen dienst der Krankenkasse er<strong>mit</strong>telt.<br />
die betreuungspauschale ist zweckgebunden einzusetzen. sie kann<br />
von Angehörigen für qualitätsgesicherte betreu ungsangebote<br />
durch zu ge lassene Pflegedienste einge setzt werden, daneben auch<br />
für niedrig schwellige betreu ungsangebote, in denen ehren amt liche<br />
Helfer/innen die betreuung zu Hause <strong>über</strong>nehmen um pflegende<br />
Angehörige zu ent lasten und beratend zu unterstützen. siehe auch<br />
seite 45 niedrig schwellige betreuungsangebote.<br />
Was zahlt die Krankenkasse:<br />
die Krankenkassen tragen vorrangig die Kosten für Leistungen, die<br />
aufgrund einer medizinischen diagnose und behandlung entstehen<br />
(z.b. Arztbesuche, Klinikaufenthalte).<br />
Jedoch werden nicht alle diagnoseverfahren und therapien durch<br />
die Kassen anerkannt. es ist daher eine vorherige ärztliche beratung<br />
und Auskunft seitens der Krankenkasse angeraten.<br />
Sozialhilfe<br />
reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht aus um den<br />
Pflegebedarf zu decken, kann vom sozialhilfeträger „Hilfe zur Pflege“