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Broschüre "Demenz - Leben mit dem Vergessen" - Wir über uns

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10 Finanzierungsmöglichkeiten<br />

die Pflegekasse beteiligt sich auch an Kosten zur Verbesserung des<br />

individuellen Wohnumfeldes <strong>mit</strong> einem zuschuss von bis zu 2.557<br />

euro je maßnahme, bei einem angemessenen eigenanteil des Versicherten.<br />

zuschüsse werden z. b. für die installation einer rollstuhl rampe,<br />

tür v er breiterungen, einbau einer bodengleichen dusche gewährt.<br />

74 | d emenz – L eben <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Vergessen<br />

Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

seit 2008 können spezielle betreuungsleistungen für menschen <strong>mit</strong><br />

einem großen betreuungsbedarf, wie beispielsweise bei <strong>dem</strong>enzbedingten<br />

Fähigkeitsstörungen, geistigen behinderungen oder psychi at<br />

rischen erkrankungen, beantragt werden. Je nach ein schränkungen<br />

der Alltags kompetenz wird ein grundbetrag bis zu 100 euro monatlich<br />

oder ein erhöhter betrag bis zu 200 euro monatlich gezahlt. diese<br />

Leistungen kommen auch den Personen zugute, die noch nicht die<br />

Voraussetzungen für die Pflegestufe i erfüllen. Um den Leistungsanspruch<br />

und die Höhe des monatlichen betrages zu er<strong>mit</strong>teln wird ein<br />

Antrag bei der jeweiligen Kranken kasse gestellt. der bedarf wird durch<br />

den medi zinischen dienst der Krankenkasse er<strong>mit</strong>telt.<br />

die betreuungspauschale ist zweckgebunden einzusetzen. sie kann<br />

von Angehörigen für qualitätsgesicherte betreu ungsangebote<br />

durch zu ge lassene Pflegedienste einge setzt werden, daneben auch<br />

für niedrig schwellige betreu ungsangebote, in denen ehren amt liche<br />

Helfer/innen die betreuung zu Hause <strong>über</strong>nehmen um pflegende<br />

Angehörige zu ent lasten und beratend zu unterstützen. siehe auch<br />

seite 45 niedrig schwellige betreuungsangebote.<br />

Was zahlt die Krankenkasse:<br />

die Krankenkassen tragen vorrangig die Kosten für Leistungen, die<br />

aufgrund einer medizinischen diagnose und behandlung entstehen<br />

(z.b. Arztbesuche, Klinikaufenthalte).<br />

Jedoch werden nicht alle diagnoseverfahren und therapien durch<br />

die Kassen anerkannt. es ist daher eine vorherige ärztliche beratung<br />

und Auskunft seitens der Krankenkasse angeraten.<br />

Sozialhilfe<br />

reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht aus um den<br />

Pflegebedarf zu decken, kann vom sozialhilfeträger „Hilfe zur Pflege“

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