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Broschüre "Demenz - Leben mit dem Vergessen" - Wir über uns

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Was zahlt die Pflegekasse<br />

Versicherte erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung nach<br />

<strong>dem</strong> sozialgesetzbuch (sgb Xi), sofern ein Antrag gestellt und eine<br />

Pflegebedürftigkeit anerkannt wird.<br />

der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden. diese beauftragt<br />

den medizinischen dienst der Krankenversicherung (mdK) <strong>mit</strong><br />

der begutachtung zur Feststellung der Pflege bedürftigkeit.<br />

bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe i werden<br />

zuschüsse durch die Pflegeversicherung bereitgestellt. diese<br />

Leis tungen beziehen sich auf die Pflege und die Versorgung von<br />

Hilfs bedürftigen. Angehörige können zwischen Pflege sachleistung<br />

unter der inanspruchnahme eines Pflegedienstes und der selbstpflege<br />

wählen.<br />

Der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung<br />

umfasst je Kalendermonat:<br />

Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen<br />

Pflegestufe 2010 ab 2012<br />

stufe 1 225 € 235 €<br />

stufe 2 430 € 440 €<br />

stufe 3 685 € 700 €<br />

Pflegesachleistung für den Einsatz ambulanter Pflegedienste<br />

Pflegestufe 2010 ab 2012<br />

stufe 1 440 € 450 €<br />

stufe 2 1.040 € 1.100 €<br />

stufe 3 1.510 € 1.550 €<br />

in Härtefällen 1.918 € 1.918 €<br />

Finanzierungsmöglichkeiten<br />

Pflegeleistungen bei stationärer Heimversorgung<br />

Pflegestufe 2010 ab 2012<br />

stufe 1 1.023 €<br />

stufe 2 1.279 €<br />

stufe 3 1.510 € 1.550 €<br />

in Härtefällen 1.825 € 1.918 €<br />

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege<br />

Für diese Leistungen werden pro Kalenderjahr je 1.510 euro pro Jahr<br />

(ab 2012 bis 1.550 euro) bereitgestellt. ist eine Pflegeperson wegen<br />

Urlaub oder Krankheit gehindert die Pflege selbst durchzuführen,<br />

<strong>über</strong> nimmt die Pflegekasse die Kosten der ersatzpflege.<br />

die Verhinderungspflege kann von pflegenden Angehörigen auch<br />

stundenweise beantragt werden.<br />

die Kurzzeitpflege kann als ersatzpflege für die dauer der Abwesenheit<br />

auch in einem Altenheim durchgeführt werden. der Anspruch<br />

auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären einrichtung ist auf 28<br />

tage oder auf 1.510 euro (ab 2012 auf 1.550 euro) begrenzt.<br />

Tagespflege und Nachtpflege<br />

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in einrichtungen<br />

der tages- oder nachtpflege. diese Angebote dienen der<br />

entlastung von Angehörigen.<br />

Pflegehilfs<strong>mit</strong>tel und technische Hilfen<br />

Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung <strong>mit</strong> Pflege hilfs<strong>mit</strong>teln<br />

(z.b. einmalhandschuhe, betteinlagen) und tech nischen Hilfen<br />

(z.b. ein Pflegebett, badewannenlifter, notrufsystem) um eine möglichst<br />

selbst ständige <strong>Leben</strong>sführung zu ermöglichen. die Pflegekasse er<strong>mit</strong>telt<br />

den bedarf der Hilfs<strong>mit</strong>tel und die notwendigkeit durch den medizinischen<br />

dienst.<br />

<strong>dem</strong>enz – <strong>Leben</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Vergessen | 73<br />

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