07.01.2013 Aufrufe

Ratgeber für Patientenverfügungen (PDF, 1597 KB) - Diakonie ...

Ratgeber für Patientenverfügungen (PDF, 1597 KB) - Diakonie ...

Ratgeber für Patientenverfügungen (PDF, 1597 KB) - Diakonie ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einrichtungen und deren Träger<br />

Der in Ihrer Patientenverfügung festgelegte Wille<br />

ist auch <strong>für</strong> Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste,<br />

stationäre Pflegeeinrichtungen und<br />

andere Einrichtungen verbindlich. Auch wenn<br />

eine Patientenverfügung ausdrücklich nicht zur<br />

Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht<br />

werden darf (siehe hierzu „Wie sollte geregelt<br />

werden?“, Seite 22), müssen sich diakonische<br />

Einrichtungen verstärkt auf die Umsetzung von<br />

<strong>Patientenverfügungen</strong> einstellen.<br />

Als Träger einer Einrichtung müssen Sie umfassend<br />

über die Rechtslage zu <strong>Patientenverfügungen</strong><br />

informiert sein und <strong>für</strong> Ihr Haus einen<br />

geregelten Umgang mit diesem Thema sicherstellen.<br />

Weder als Träger noch als Mitarbeitender<br />

dürfen sie eigenmächtig entgegen dem in einer<br />

Patientenverfügung festgelegten oder dem aus<br />

ihr abgeleiteten mutmaßlichen Willen handeln,<br />

weil Sie eine andere als in der Patientenverfügung<br />

festgelegte Vorgangsweise <strong>für</strong> fachlich<br />

richtig halten 3 . Deshalb ist es <strong>für</strong> die Träger wie<br />

auch <strong>für</strong> alle Mitarbeitenden einer Einrichtung<br />

wichtig, informiert zu sein und dieses Wissen<br />

auch über Fortbildungen aufzubauen oder zu<br />

vertiefen.<br />

Wen betreffen <strong>Patientenverfügungen</strong>? 17<br />

Betreuungsgerichte<br />

Sollte zwischen einem behandelnden Arzt und<br />

einem Vorsorgebevollmächtigten oder einem<br />

Betreuer kein Einvernehmen über den in Ihrer<br />

Patientenverfügung verfügten Willen oder Ihrem<br />

daraus abgeleiteten mutmaßlichen Willen zur<br />

Fortführung oder zum Abbruch einer Behandlungsmaßnahme<br />

bestehen, so hat das Betreuungsgericht<br />

zu entscheiden. Anders als alle<br />

übrigen von einer Patientenverfügung betroffenen<br />

Menschen sind Richterinnen und Richter<br />

nur in Konflikten beteiligt. Sie entscheiden<br />

abschließend und verschaffen damit in Zweifelsfällen<br />

Ihrem Willen oder Ihrem mutmaßlichen<br />

Willen Geltung, wenn Sie selbst dazu nicht mehr<br />

in der Lage sind.<br />

3<br />

In einem strafrechtlichen Grundsatzurteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) hat der Bundesgerichtshof die<br />

Bedeutung dieser Bestimmungen nachdrücklich bestätigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!