Sprecherzieher/ Sprecherzieherin Sprechwissenschaftler ...
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2.4.20 Nachweise und Prüfungen<br />
Zwischenprüfung<br />
In der Zwischenprüfung soll nachgewiesen werden, daß Fachwissen,<br />
pädagogische Neigung und Eigensprechleistung den Beginn des<br />
Hauptstudiums sinnvoll erscheinen lassen. Die Zwischenprüfung wird<br />
frühestens nach dem 3. und (in der Regel) spätestens nach dem 5. Semester<br />
abgelegt, sofern ein ordnungsgemäßes Studium nachgewiesen<br />
wird; sie dauert 60 - 90 Minuten.<br />
Die Zwischenprüfung enthält:<br />
ieinen fachwissenschaftlichen Teil mit mündlicher Prüfung in allen<br />
fünf Fächern (Sprechwissenschaftliche Grundlagen Sprechbildung –<br />
Sprechtherapie – Rhetorische Kommunikation – Sprechkunst [Ästhetische<br />
Kommunikation]);<br />
ieinen fachdidaktischen Teil und<br />
ieinen praktischen Teil, in dem rhetorische und sprechkünstlerische<br />
Leistungen gleiches Gewicht haben.<br />
Die Eigensprechleistungen müssen ohne jeden sprechpathologischen<br />
Befund sein und in allen Bereichen den Anforderungen des Hauptstudiums<br />
genügen.<br />
Abschlußprüfung<br />
Die Deutsche Gesellschaft für Sprechwissenschaft und Sprecherziehung<br />
e. V. bescheinigt durch die von ihr abgenommene Prüfung<br />
vor der Öffentlichkeit, daß der Kandidat über die erforderlichen theoretischen,<br />
didaktischen und praktischen Fähigkeiten zum „<strong>Sprecherzieher</strong><br />
(DGSS)“ / zur „<strong>Sprecherzieher</strong>in (DGSS)“ verfügt.<br />
Die Abschlußprüfung wird frühestens nach dem achten Semester abgelegt;<br />
bestandene Zwischenprüfung und Nachweise über er-folgreiche<br />
Ableistung der vorgenannten Praktika gehören zu den Voraussetzungen.<br />
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