07.01.2013 Aufrufe

DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die anderen Kapitalanlagen wurden zum Teil zu Anschaffungskosten beziehungsweise<br />

niedrigeren Börsenkursen oder zu Nennwerten bewertet.<br />

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen,<br />

für die ein Anlagestock nach § 54b VAG zu bilden ist, sind mit dem Zeitwert<br />

bewertet.<br />

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft sind zu<br />

Nennwerten abzüglich einer Pauschalabwertung für das latente Ausfallrisiko bilanziert<br />

worden.<br />

Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf<br />

der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nominalbetrag angesetzt.<br />

Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit<br />

sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten bewertet. Die<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach<br />

der linearen Methode ermittelt. Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahr der Anschaffung<br />

voll abgeschrieben.<br />

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden neben dem Agio aus<br />

Namensschuldverschreibungen, Namensgenussscheinen, Schuldscheinforderungen und<br />

Darlehen und Vorauszahlungen für künftige Zeiträume hauptsächlich die noch nicht fälligen<br />

Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt.<br />

Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den<br />

folgenden Grundsätzen:<br />

Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene <strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurden<br />

für jede <strong>Versicherung</strong> unter Berücksichtigung des individuellen technischen <strong>Versicherung</strong>sbeginns<br />

einzeln berechnet, wobei die steuerlichen Bestimmungen gemäß dem Schreiben<br />

des Finanzministers NRW vom 30. April 1974 beachtet wurden. Die auf den Rückversicherer<br />

entfallenden Beitragsüberträge wurden analog auf der Grundlage der Verträge mit<br />

dem Rückversicherer berechnet. Beitragsüberträge aus Mitversicherungsverträgen wurden<br />

gemäß den Angaben der federführenden Gesellschaft übernommen.<br />

Die Deckungsrückstellung wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individuellen<br />

technischen Beginns einzeln und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

nach der prospektiven Methode ermittelt.<br />

Für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG und Artikel 16 § 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG<br />

zum VAG entsprachen die der Berechnung zu Grunde liegenden Grundsätze<br />

und Rechnungsgrundlagen den genehmigten Geschäftsplänen. Für den Neubestand<br />

22 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!