DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die anderen Kapitalanlagen wurden zum Teil zu Anschaffungskosten beziehungsweise<br />
niedrigeren Börsenkursen oder zu Nennwerten bewertet.<br />
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen,<br />
für die ein Anlagestock nach § 54b VAG zu bilden ist, sind mit dem Zeitwert<br />
bewertet.<br />
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft sind zu<br />
Nennwerten abzüglich einer Pauschalabwertung für das latente Ausfallrisiko bilanziert<br />
worden.<br />
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf<br />
der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nominalbetrag angesetzt.<br />
Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit<br />
sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten bewertet. Die<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach<br />
der linearen Methode ermittelt. Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahr der Anschaffung<br />
voll abgeschrieben.<br />
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden neben dem Agio aus<br />
Namensschuldverschreibungen, Namensgenussscheinen, Schuldscheinforderungen und<br />
Darlehen und Vorauszahlungen für künftige Zeiträume hauptsächlich die noch nicht fälligen<br />
Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt.<br />
Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den<br />
folgenden Grundsätzen:<br />
Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene <strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurden<br />
für jede <strong>Versicherung</strong> unter Berücksichtigung des individuellen technischen <strong>Versicherung</strong>sbeginns<br />
einzeln berechnet, wobei die steuerlichen Bestimmungen gemäß dem Schreiben<br />
des Finanzministers NRW vom 30. April 1974 beachtet wurden. Die auf den Rückversicherer<br />
entfallenden Beitragsüberträge wurden analog auf der Grundlage der Verträge mit<br />
dem Rückversicherer berechnet. Beitragsüberträge aus Mitversicherungsverträgen wurden<br />
gemäß den Angaben der federführenden Gesellschaft übernommen.<br />
Die Deckungsrückstellung wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individuellen<br />
technischen Beginns einzeln und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
nach der prospektiven Methode ermittelt.<br />
Für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG und Artikel 16 § 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG<br />
zum VAG entsprachen die der Berechnung zu Grunde liegenden Grundsätze<br />
und Rechnungsgrundlagen den genehmigten Geschäftsplänen. Für den Neubestand<br />
22 23