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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Lebensversicherungsverein a.G.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />

ANHANG<br />

Der Anteil des in Rückversicherung gegebenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäfts wurde den vertraglichen<br />

Regelungen entsprechend bewertet.<br />

Darüber hinaus wurden unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme<br />

Mittel für die Nachregulierung von stornierten Verträgen, die unter das BGH-Urteil vom<br />

12. Oktober 2005 fallen, bereitgestellt.<br />

Auf Grund einer Bestandsbereinigung wurden 1999 beitragsfreie Kleinsummenverträge<br />

(inklusive Überschussguthaben und Schlussüberschussanteilfonds) aus der Deckungsrückstellung<br />

in die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen eingestellt.<br />

Diese wird über einen Zeitraum von 15 Jahren gleichmäßig abgewickelt, wobei anfallende<br />

Leistungen hieraus zu zahlen sind.<br />

Die Bildung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgte gemäß der Satzung<br />

und den geschäftsplanmäßig festgelegten Bestimmungen.<br />

Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung<br />

für Altersteilzeitverpflichtungen) bemessen sich nach dem voraussichtlichen Bedarf<br />

und wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig war.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde ratierlich mit einem Rechnungszinsfuß<br />

von 5,5 % aufgebaut. Für die Höhe der Rückstellung wurde die Wahrscheinlichkeit<br />

der voraussichtlichen Inanspruchnahme von Altersteilzeitleistungen berücksichtigt.<br />

Invalidisierungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten wurden pauschal angesetzt.<br />

Die Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft,<br />

die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft<br />

und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen<br />

bewertet.<br />

Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich<br />

auf der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde das Disagio aus Hypotheken-,<br />

Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen,<br />

Namensgenussscheinen und Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie im Voraus<br />

empfangenen Hypothekenzinsen und Mieten angesetzt.

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