DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />
Lebensversicherungsverein a.G.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />
ANHANG<br />
Der Anteil des in Rückversicherung gegebenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäfts wurde den vertraglichen<br />
Regelungen entsprechend bewertet.<br />
Darüber hinaus wurden unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme<br />
Mittel für die Nachregulierung von stornierten Verträgen, die unter das BGH-Urteil vom<br />
12. Oktober 2005 fallen, bereitgestellt.<br />
Auf Grund einer Bestandsbereinigung wurden 1999 beitragsfreie Kleinsummenverträge<br />
(inklusive Überschussguthaben und Schlussüberschussanteilfonds) aus der Deckungsrückstellung<br />
in die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen eingestellt.<br />
Diese wird über einen Zeitraum von 15 Jahren gleichmäßig abgewickelt, wobei anfallende<br />
Leistungen hieraus zu zahlen sind.<br />
Die Bildung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgte gemäß der Satzung<br />
und den geschäftsplanmäßig festgelegten Bestimmungen.<br />
Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung<br />
für Altersteilzeitverpflichtungen) bemessen sich nach dem voraussichtlichen Bedarf<br />
und wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig war.<br />
Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde ratierlich mit einem Rechnungszinsfuß<br />
von 5,5 % aufgebaut. Für die Höhe der Rückstellung wurde die Wahrscheinlichkeit<br />
der voraussichtlichen Inanspruchnahme von Altersteilzeitleistungen berücksichtigt.<br />
Invalidisierungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten wurden pauschal angesetzt.<br />
Die Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft,<br />
die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft<br />
und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen<br />
bewertet.<br />
Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich<br />
auf der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde das Disagio aus Hypotheken-,<br />
Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen,<br />
Namensgenussscheinen und Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie im Voraus<br />
empfangenen Hypothekenzinsen und Mieten angesetzt.