DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />
Lebensversicherungsverein a.G.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />
ANHANG<br />
richteten sie sich nach § 341f HGB sowie nach § 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung.<br />
Die Deckungsrückstellung für das in Rückdeckung gegebene<br />
<strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde ebenfalls einzeln und entsprechend den Rückversicherungsverträgen<br />
unter Berücksichtigung des individuellen technischen <strong>Versicherung</strong>sbeginns<br />
berechnet. Die Deckungsrückstellung aus Mitversicherungsverträgen wurde von der<br />
federführenden Gesellschaft übernommen.<br />
Für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Verträge sowie für <strong>Versicherung</strong>en<br />
mit tariflicher Beitragsfreistellung erfolgte eine gesonderte Berücksichtigung künftiger<br />
Kosten in der Deckungsrückstellung. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung<br />
wurde in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die Deckungsrückstellung<br />
wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten berechnet.<br />
Für Kapitalisierungsgeschäfte zur Rückdeckung von Langzeitkonten wurde keine Verwaltungskostenrückstellung<br />
gebildet, da die Kosten durch einen separaten Dienstleistungsvertrag<br />
gedeckt sind.<br />
Die Deckungsrückstellung der Bonus-Renten wurde nach den selben Grundsätzen, jedoch<br />
mit den Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterblichkeit) berechnet, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns<br />
maßgeblich waren.<br />
Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erfolgte eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />
an die Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI; die Tafel DAV 1997 I<br />
wurde hierbei – unternehmensspezifisch – auf drei Berufsgruppen ausgerichtet beziehungsweise<br />
differenziert.<br />
Für die Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz)-<strong>Versicherung</strong>en, die mit einem Rechnungszins in<br />
Höhe von 4 % kalkuliert wurden, erfolgte ebenfalls eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />
an die Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE und DAV 1998 RE.<br />
Für alle Rentenversicherungen, die auf einer Tafel DAV 1987 R oder älter beruhen, erfolgte<br />
eine Tarifumstellung auf DAV 1994 R 4 %.<br />
Für alle Rentenversicherungen, die nicht auf der Sterbetafel DAV 2004 R beruhen,<br />
wurde eine Angleichung der Deckungsrückstellung auf der Tafel DAV 2004 R – B 20<br />
vorgenommen.<br />
Im Rahmen einiger Rentenversicherungsgruppenverträge erfolgte eine Angleichung der<br />
Deckungsrückstellung auf 50 % DAV 2004 R.<br />
Für <strong>Versicherung</strong>en mit Todesfallcharakter wurden je nach Tarifgeneration die folgenden<br />
Sterbetafeln angesetzt: DAV 1994 T, Sterbetafel 1986, Sterbetafel 1960/62, Sterbetafel<br />
1949/51 und Sterbetafel 1924/26. <strong>Versicherung</strong>en mit Erlebensfallcharakter beruhen auf<br />
den Sterbetafeln DAV 1994 R, 80% DAV 1994 R und DAV 2004 R. Für das Berufsunfähigkeitsrisiko<br />
wurden je nach Tarifgeneration die Tafeln DAV 1997 I , DAV 1997 TI und DAV<br />
1997 RI, die Verbandstafeln 1990 (inklusive Reaktivierungswahrscheinlichkeiten und Invaliden-Sterbewahrscheinlichkeiten)<br />
oder die Tafeln gemäß Untersuchung 11 amerikanischer<br />
Gesellschaften aus den Jahren 1935 – 1939 zu Grunde gelegt. Für die Tarifgeneration<br />
2003 wurde die Tafel DAV 1997 I unternehmensspezifisch auf drei Berufsgruppen ausgerichtet<br />
beziehungsweise differenziert.