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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Lebensversicherungsverein a.G.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />

ANHANG<br />

richteten sie sich nach § 341f HGB sowie nach § 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung.<br />

Die Deckungsrückstellung für das in Rückdeckung gegebene<br />

<strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde ebenfalls einzeln und entsprechend den Rückversicherungsverträgen<br />

unter Berücksichtigung des individuellen technischen <strong>Versicherung</strong>sbeginns<br />

berechnet. Die Deckungsrückstellung aus Mitversicherungsverträgen wurde von der<br />

federführenden Gesellschaft übernommen.<br />

Für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Verträge sowie für <strong>Versicherung</strong>en<br />

mit tariflicher Beitragsfreistellung erfolgte eine gesonderte Berücksichtigung künftiger<br />

Kosten in der Deckungsrückstellung. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung<br />

wurde in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die Deckungsrückstellung<br />

wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten berechnet.<br />

Für Kapitalisierungsgeschäfte zur Rückdeckung von Langzeitkonten wurde keine Verwaltungskostenrückstellung<br />

gebildet, da die Kosten durch einen separaten Dienstleistungsvertrag<br />

gedeckt sind.<br />

Die Deckungsrückstellung der Bonus-Renten wurde nach den selben Grundsätzen, jedoch<br />

mit den Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterblichkeit) berechnet, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns<br />

maßgeblich waren.<br />

Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erfolgte eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

an die Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI; die Tafel DAV 1997 I<br />

wurde hierbei – unternehmensspezifisch – auf drei Berufsgruppen ausgerichtet beziehungsweise<br />

differenziert.<br />

Für die Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz)-<strong>Versicherung</strong>en, die mit einem Rechnungszins in<br />

Höhe von 4 % kalkuliert wurden, erfolgte ebenfalls eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

an die Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE und DAV 1998 RE.<br />

Für alle Rentenversicherungen, die auf einer Tafel DAV 1987 R oder älter beruhen, erfolgte<br />

eine Tarifumstellung auf DAV 1994 R 4 %.<br />

Für alle Rentenversicherungen, die nicht auf der Sterbetafel DAV 2004 R beruhen,<br />

wurde eine Angleichung der Deckungsrückstellung auf der Tafel DAV 2004 R – B 20<br />

vorgenommen.<br />

Im Rahmen einiger Rentenversicherungsgruppenverträge erfolgte eine Angleichung der<br />

Deckungsrückstellung auf 50 % DAV 2004 R.<br />

Für <strong>Versicherung</strong>en mit Todesfallcharakter wurden je nach Tarifgeneration die folgenden<br />

Sterbetafeln angesetzt: DAV 1994 T, Sterbetafel 1986, Sterbetafel 1960/62, Sterbetafel<br />

1949/51 und Sterbetafel 1924/26. <strong>Versicherung</strong>en mit Erlebensfallcharakter beruhen auf<br />

den Sterbetafeln DAV 1994 R, 80% DAV 1994 R und DAV 2004 R. Für das Berufsunfähigkeitsrisiko<br />

wurden je nach Tarifgeneration die Tafeln DAV 1997 I , DAV 1997 TI und DAV<br />

1997 RI, die Verbandstafeln 1990 (inklusive Reaktivierungswahrscheinlichkeiten und Invaliden-Sterbewahrscheinlichkeiten)<br />

oder die Tafeln gemäß Untersuchung 11 amerikanischer<br />

Gesellschaften aus den Jahren 1935 – 1939 zu Grunde gelegt. Für die Tarifgeneration<br />

2003 wurde die Tafel DAV 1997 I unternehmensspezifisch auf drei Berufsgruppen ausgerichtet<br />

beziehungsweise differenziert.

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