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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Lebensversicherungsverein a.G.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />

ANHANG<br />

Je nach Tarifart und Wahl des <strong>Versicherung</strong>snehmers können die Überschussanteile wie<br />

folgt verwendet werden:<br />

Verzinsliche Ansammlung<br />

Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Beendigung<br />

der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

Bei Rentenversicherungen und der <strong>DEVK</strong>-Zusatzrente werden die laufenden Überschussanteile<br />

nach Ablauf der Aufschubzeit beziehungsweise der Ansparphase zur Erhöhung<br />

der Renten beziehungsweise Auszahlungsraten verwendet (Bonussystem).<br />

Beitragsvorwegabzug<br />

Die laufenden Überschussanteile werden ganz oder teilweise auf den zu zahlenden<br />

Beitrag angerechnet.<br />

Bonussystem<br />

Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der <strong>Versicherung</strong>sleistung verwendet.<br />

Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt.<br />

Bei der Rentenversicherung werden die Bonusrenten erst zum Rentenbeginn garantiert.<br />

Leistungsbonus<br />

Die laufenden Überschussanteile werden als Risikobeiträge verwendet, um im Leistungsfall<br />

die garantierte <strong>Versicherung</strong>sleistung zu erhöhen. Die Höhe dieser Zusatzleistung<br />

bleibt so lange unverändert, wie sich die Überschussbeteiligung nicht ändert.<br />

Schlussüberschussanteil<br />

Sofern keine laufenden Überschussanteile vorgesehen sind, kann bei Beendigung beziehungsweise<br />

Beitragsfreistellung der <strong>Versicherung</strong> ein Schlussüberschussanteil gewährt<br />

werden. Je nach Tarifgruppe kann ein Schlussüberschussanteil auch zusätzlich zu einer<br />

laufenden Überschussbeteiligung fällig werden. In diesem Fall wird bei Tod oder Kündigung<br />

beziehungsweise Beitragsfreistellung – gegebenenfalls erst nach Ablauf einer<br />

Wartezeit – ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig.<br />

Direktgutschrift<br />

Je nach bedingungsgemäßer oder geschäftsplanmäßiger Festlegung wird aus dem im<br />

betreffenden Jahr erwirtschafteten Geschäftsergebnis ein Teil des laufenden Überschussanteils<br />

als Direktgutschrift gewährt.

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