DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />
Lebensversicherungsverein a.G.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />
ANHANG<br />
Je nach Tarifart und Wahl des <strong>Versicherung</strong>snehmers können die Überschussanteile wie<br />
folgt verwendet werden:<br />
Verzinsliche Ansammlung<br />
Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Beendigung<br />
der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />
Bei Rentenversicherungen und der <strong>DEVK</strong>-Zusatzrente werden die laufenden Überschussanteile<br />
nach Ablauf der Aufschubzeit beziehungsweise der Ansparphase zur Erhöhung<br />
der Renten beziehungsweise Auszahlungsraten verwendet (Bonussystem).<br />
Beitragsvorwegabzug<br />
Die laufenden Überschussanteile werden ganz oder teilweise auf den zu zahlenden<br />
Beitrag angerechnet.<br />
Bonussystem<br />
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der <strong>Versicherung</strong>sleistung verwendet.<br />
Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt.<br />
Bei der Rentenversicherung werden die Bonusrenten erst zum Rentenbeginn garantiert.<br />
Leistungsbonus<br />
Die laufenden Überschussanteile werden als Risikobeiträge verwendet, um im Leistungsfall<br />
die garantierte <strong>Versicherung</strong>sleistung zu erhöhen. Die Höhe dieser Zusatzleistung<br />
bleibt so lange unverändert, wie sich die Überschussbeteiligung nicht ändert.<br />
Schlussüberschussanteil<br />
Sofern keine laufenden Überschussanteile vorgesehen sind, kann bei Beendigung beziehungsweise<br />
Beitragsfreistellung der <strong>Versicherung</strong> ein Schlussüberschussanteil gewährt<br />
werden. Je nach Tarifgruppe kann ein Schlussüberschussanteil auch zusätzlich zu einer<br />
laufenden Überschussbeteiligung fällig werden. In diesem Fall wird bei Tod oder Kündigung<br />
beziehungsweise Beitragsfreistellung – gegebenenfalls erst nach Ablauf einer<br />
Wartezeit – ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig.<br />
Direktgutschrift<br />
Je nach bedingungsgemäßer oder geschäftsplanmäßiger Festlegung wird aus dem im<br />
betreffenden Jahr erwirtschafteten Geschäftsergebnis ein Teil des laufenden Überschussanteils<br />
als Direktgutschrift gewährt.