DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
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<strong>DEVK</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>Versicherung</strong><br />
Lebensversicherungsverein a.G.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bahn<br />
ANHANG<br />
c) Bei <strong>Versicherung</strong>en mit steigenden Leistungen in der Abrufphase ist der Risikoüberschussanteil<br />
während der Abrufphase gleich Null.<br />
d) Bei <strong>Versicherung</strong>en der Tarifgruppen 2, 4, 5, 7, 9, 10, 13 und 14 erhält der aus der<br />
Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende Teil der <strong>Versicherung</strong> laufende<br />
Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals. Die Höhe des<br />
Zinsüberschussanteils beträgt für Rentenbeginne ab 1. Januar 2007 2,15 %, für Rentenbeginne<br />
ab 1. Januar 2005 1,65 %. Für frühere Rentenbeginne beträgt die Höhe<br />
des Zinsüberschussanteils 1,15 % bei Tarifen mit 3,25 % Rechnungszins und 0,40 %<br />
bei Tarifen mit 4,00 % Rechnungszins.<br />
e) Im Rentenbezug werden bei den Tarifgruppen 2, 4, 5, 7, 9, 10, 13 und 14 die laufenden<br />
Zinsüberschussanteile als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente<br />
verwendet (Bonussystem).<br />
An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />
vereinbart werden.<br />
Bedingungsgemäß kann auch ein Teil der Zinsüberschussanteile zur Finanzierung einer<br />
gleichbleibenden Zusatzrente verwendet werden. Die Höhe dieser Überschussrente<br />
ist vom rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung<br />
abhängig. Der andere Teil der Zinsüberschussanteile wird dann als Einmalbeitrag<br />
zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />
f) In der Tarifgruppe 5 wird der Zinsüberschussanteil bis zum rechnungsmäßigen Beginn<br />
der Altersrente um 0,5 Prozentpunkte gekürzt.<br />
g) Die <strong>Versicherung</strong>en der Tarifgruppe 6 erhalten einen Schlussüberschussanteil in<br />
Prozent des Ansammlungsguthabens. Dieser ist so bemessen, dass er 3,00 % der<br />
Summe aus Ansammlungsguthaben und Deckungskapital entspricht.<br />
h) In den Tarifgruppen 10 und 14 wird der Grundüberschussanteil wie folgt festgelegt:<br />
0,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag < 50 € beträgt<br />
1,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 49,99 € und < 60 € beträgt<br />
1,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 59,99 € und < 80 € beträgt<br />
2,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 79,99 € und < 110 € beträgt<br />
2,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 109,99 € und < 180 € beträgt<br />
3,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 179,99 € und < 550 € beträgt<br />
3,30 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 549,99 € beträgt<br />
i) In den Tarifgruppen 8 – 10 und 12 – 14 wird bei Einmalbeitragsversicherungen für <strong>Versicherung</strong>sbeginne<br />
ab 2006 der Zinsüberschussanteil in den ersten 10 <strong>Versicherung</strong>sjahren<br />
um 0,7 % gekürzt.<br />
j) In den Tarifgruppen 8 – 10 und 12 – 14 wird bei <strong>Versicherung</strong>en mit abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer und einer Beitragszahlungsdauer unter 11 Jahren für <strong>Versicherung</strong>sbeginne<br />
ab 2006 der Zinsüberschussanteil während der Beitragszahlungsdauer<br />
um 0,7 % gekürzt.<br />
k) Die für die Tarifgruppen 11 und 15 angegebenen Zinsüberschussanteil-Prozentsätze<br />
sind Jahreswerte. Da die <strong>Versicherung</strong>en zum Ende eines jeden Monats, in dem eine<br />
Beitragszahlung oder Auszahlung erfolgt, einen anteiligen laufenden Überschussanteil<br />
erhalten, wird hieraus ein anteiliger Zinsüberschussanteil-Prozentsatz abgeleitet. Die<br />
tatsächliche Gutschrift erfolgt zum Ende des Kalenderjahres.