DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
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10.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />
der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt<br />
und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />
11. Tarifgruppe 19<br />
11.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten einen Leistungsbonus in Höhe von 40,00 % der versicherten<br />
Leistung.<br />
11.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Bei Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />
der Zinsüberschussanteil zusammen mit dem Leistungsbonus verzinslich angesammelt<br />
und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />
12. Tarifgruppen 20 – 22<br />
12.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Höhe von<br />
25,00 % der versicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 20,00 %<br />
des überschussberechtigten Beitrags.<br />
12.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 2,15 % des<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />
der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt<br />
und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />
13. Tarifgruppe 23<br />
13.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten einen Leistungsbonus in Höhe von 40,00 % der versicherten<br />
Leistung.<br />
13.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 2,15 % des<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Bei Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />
der Zinsüberschussanteil zusammen mit dem Leistungsbonus verzinslich angesammelt<br />
und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />
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