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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

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10.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />

der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt<br />

und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

11. Tarifgruppe 19<br />

11.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten einen Leistungsbonus in Höhe von 40,00 % der versicherten<br />

Leistung.<br />

11.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />

der Zinsüberschussanteil zusammen mit dem Leistungsbonus verzinslich angesammelt<br />

und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

12. Tarifgruppen 20 – 22<br />

12.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Höhe von<br />

25,00 % der versicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 20,00 %<br />

des überschussberechtigten Beitrags.<br />

12.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 2,15 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />

der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt<br />

und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

13. Tarifgruppe 23<br />

13.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten einen Leistungsbonus in Höhe von 40,00 % der versicherten<br />

Leistung.<br />

13.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

Die <strong>Versicherung</strong>en erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 2,15 % des<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Bei Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />

der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />

der Zinsüberschussanteil zusammen mit dem Leistungsbonus verzinslich angesammelt<br />

und bei Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ausgezahlt.<br />

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