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sonstige bekanntmachungen - Gemeinde Dettighofen

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Seite 5 Donnerstag, den 8. Mai 2008 <strong>Dettighofen</strong><br />

Das Amtsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dettighofen</strong> finden Sie ab sofort auch auf unserer<br />

Homepage www.dettighofen.de, Rubrik Bürgerservice<br />

als pdf-Datei<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Dettighofen</strong><br />

informert:<br />

� Sommergewitter: Das Haus ist der sicherste Ort<br />

Sieben goldene Regeln der Feuerwehr gegen Blitzschlaggefahren<br />

Gewitter bergen tödliche Gefahren für alle Menschen im Freien -<br />

und können schwere Sachschäden durch Überspannung und<br />

Brandausbruch verursachen.<br />

In heißen Sommermonaten kommen Gewitter besonders häufig<br />

vor, und nicht immer warnt ein kräftiger Regenschauer rechtzeitig<br />

vor dem Unheil.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Dettighofen</strong> gibt sieben Sicherheitstipps:<br />

- Begeben Sie sich sofort in ein festes Gebäude oder setzen<br />

Sie sich in ein Kraftfahrzeug, wenn Sie erste Anzeichen eines<br />

Gewitters bemerken.<br />

- Wenn Sie im Freien überrascht werden, hocken Sie sich in<br />

eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke<br />

oder einen Felsvorsprung.<br />

- Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune<br />

und andere Metallkonstruktionen.<br />

- Im geschlossenen Wald hocken Sie sich ebenfalls hin - mindestens<br />

drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt.<br />

- Denken Sie im Straßenverkehr daran, dass ein Blitzschlag<br />

sie kurzzeitig blenden kann und Überspannungen Ampelund<br />

andere Signalanlagen beeinträchtigen können.<br />

- In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und<br />

Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu<br />

Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem<br />

Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte<br />

herausziehen.<br />

- Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der Notrufnummer<br />

1 12. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während<br />

eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von<br />

denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.<br />

Auszug aus der Geräte- und<br />

Maschinenlärmschutzordnung<br />

Rasenmäher<br />

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen<br />

20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine<br />

Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor<br />

betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen<br />

mit Umweltzeichen dürfen während der angegebenen Zeiten<br />

auch nicht betrieben werden.<br />

Heckenscheren<br />

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen<br />

20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden. Tragbare Motorkettensägen<br />

dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags<br />

nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden.<br />

Rasentrimmer/Rasenkantenschneider<br />

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertageben und werktags nicht zwischen<br />

20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden.<br />

Freischneider<br />

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und<br />

Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr<br />

betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht<br />

an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09.00 Uhr bis<br />

13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.<br />

Grastrimmer/Graskantenschneider<br />

Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern<br />

verwechselt werden! Grastrimmer/Graskantenschneider<br />

werden mit Verbrennungsmotor betrieben! Geräte mit<br />

dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen<br />

und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben<br />

werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonnund<br />

Feiertagen und an Werktagen nur von 09.00 Uhr bis 13.00<br />

Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.<br />

SCHLEPPER-TÜV 2008<br />

Terminvormerkung<br />

Der TÜV für landwirtschaftliche Zugmaschinen findet am<br />

Montag, 23. Juni 2008, ab 08.00 Uhr<br />

auf dem neuen Bauhofgelände statt.<br />

Rentensprechtag in Jestetten<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hält am<br />

Mittwoch, dem 11. Juni 2008, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

im Rathaus Jestetten<br />

einen Sprechtag ab. Der Sprechtag wird vom hauptamtlichen<br />

Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg,<br />

Herrn Bernhard Scherer, durchgeführt.<br />

Hierbei werden<br />

die Versicherten, die Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung sowie alle interessierten Bevölkerungskreise<br />

in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung kostenlos<br />

beraten.<br />

Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf Versicherungs- und<br />

Beitragsangelegenheiten, Reha- und Rentenleistungen sowie<br />

auf die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.<br />

Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.<br />

Anmeldungen nimmt im Rathaus, Frau Karin Wagner,<br />

Tel.-Nr. 07745/92 09-29, entgegen.<br />

Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen sowie Ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass mit.<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Baden-Württemberg<br />

Brandgefahr durch Fernseher<br />

Jährlich sterben in Deutschland zwischen 600 und 1000 Menschen<br />

durch Rauch und Feuer in Wohnhäusern, tausende erleiden<br />

Verbrennungen oder Rauchvergiftungen. Eine der häufigsten<br />

Brandursachen sind Fernsehapparate, die aufgrund eines falschen<br />

Umgangs schnell zur Gefahrenquelle werden.<br />

Wenn die Wohnung erst einmal brennt, ist es zu spät. Dann kann<br />

der Betroffene nur hoffen, dass niemand durch den Brand verletzt<br />

wurde oder sein Leben verloren hat und er gut versichert ist. Bereits<br />

durch einfache Vorkehrungen kann man einen Schaden vermeiden.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr rät zu folgenden Sicherheitsvorkehrungen:<br />

- Fernsehgeräte brauchen genügend Luft und sollten daher<br />

seitlich 15 und oben 20 cm Abstand zum nächsten Möbelstück<br />

haben.

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