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Info & Service - Gemeinde Haus

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6 amtliches amtliches 7<br />

Aktuelles aus dem Rathaus<br />

Seit der letzten Ausgabe der Bürgerinformation haben<br />

zwei <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen stattgefunden, über deren<br />

wesentlichste Inhalte wir wieder gerne informieren.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 3/2012 vom 15.5.2012<br />

■ Für die Ski WM 2013 werden die Wiesenflächen<br />

südlich des Granit-Bauhofes in Höhenfeld als Parkplätze<br />

genutzt werden, von dort werden Anreisende<br />

aus Richtung Liezen mit Shuttle-Bussen und Zügen<br />

nach Schladming transportiert.<br />

■ Die <strong>Gemeinde</strong> schließt sich einer Resolution des <strong>Gemeinde</strong>bundes<br />

an, die den im Zuge des Sparpakets<br />

abgeschafften Vorsteuerabzug für Schulen und Bildungseinrichtungen<br />

fordert.<br />

■ Die Umgestaltung des Musikpavillons am Schlossplatz<br />

zu einem „<strong>Info</strong>-Point“ mit neuen Ortsplantafeln<br />

und mit Computer-Terminals (zum Schaferlebnisprojekt<br />

<strong>Haus</strong>er Kaibling und zur <strong>Gemeinde</strong><br />

im Allgemeinen) wird zur Kenntnis genommen. Die<br />

Detailgestaltung muss noch erarbeitet werden.<br />

■ Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird das Schreiben der Fam. Somogyi<br />

aus Ungarn zur Kenntnis gebracht, mit dem<br />

die Kaufabsicht für das ehemalige Grassl-Grundstück<br />

zurückgenommen wird.<br />

■ Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 5.0 und der<br />

(nach fünfjähriger Gültigkeit) wieder überarbeitete<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 lagen zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme auf, über einzelne kleine Änderungen<br />

gab es eine zusätzliche nachträgliche Anhörung<br />

der Betroffenen. Während der Auflagefrist sind<br />

insgesamt 16 Stellungnahmen oder Einwendungen<br />

eingebracht worden. Mit Ausnahme des Bereichs<br />

Brandstätter, Weißenbach, wird in der Sitzung über<br />

jede einzelne Stellungnahme entschieden. Die endgültige<br />

Genehmigung der Flächenwidmungsplanrevision<br />

wird auf die nächste Sitzung verschoben.<br />

■ Für das Grundstück 1167 in Höhenfeld/Bahnhof,<br />

Grundeigentümer Huber Robert, vlg. Danz; Käufer<br />

und Bauwerber IPB Immobilien Projektentwicklung<br />

Bauträger GmbH, Perg, wird nach erfolgtem Anhörungsverfahren<br />

der Bebauungsplan Nr. 4.09 einstimmig<br />

genehmigt.<br />

■ Mit der „Neue Lebensräume GmbH“, Graz, wird ein<br />

Betreibervertrag über das Projekt „Betreutes Wohnen“<br />

in <strong>Haus</strong> abgeschlossen. Das Wohnheim wird<br />

am ehemaligen Eislaufplatz südlich des Altenheimes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> errichtet.<br />

■ Folgende (zum Teil schon laufende) Straßenbauprojekte<br />

werden genehmigt: Birnbergweg West (Gesamt-<br />

kosten ca. € 110.000,--), Oberhausbergweg talseitige<br />

Böschung westlich Gürtl (Kosten ca. € 50.000,--),<br />

Weißenbach Kreuzung Zufahrt vlg. Weber und Kabelverlegung<br />

für Straßenbeleuchtung Zufahrt Tierarzt<br />

(Kosten ca. € 12.000,--).<br />

■ Der Ankauf eines neuen Traktor-Anhängers zum<br />

Aufpreis von € 18.000,-- wird beschlossen.<br />

■ Die <strong>Gemeinde</strong> verkauft an Harald Aigner eine<br />

Grundstücksfläche von ca. 150 m² zum Preis von<br />

€ 75,--/m² für die Vergrößerung seiner Vermietungshütte<br />

am <strong>Haus</strong>er Kaibling.<br />

Im vertraulichen Teil dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

■ wird die bis Herbst 2012 befristete Anstellung von<br />

Frau Marina Stiegler als <strong>Gemeinde</strong>gärtnerin einstimmig<br />

beschlossen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 4/2012 vom 30.5.2012<br />

■ Mit der Siedlungsgenossenschaft Ennstal ist über<br />

Kauf oder Miete für das (vom derzeitigen Wohnbauvorhaben<br />

der SG Ennstal) nicht betroffene Restgrundstück<br />

beim Kinderspielplatz am ehemaligen<br />

Elin-Gelände zu verhandeln.<br />

■ Die für das Gewerbegebiet Oberhaus geplanten Entwässerungsmaßnahmen<br />

werden zur Kenntnis genommen.<br />

■ Ein Teilstück des alten, nicht mehr in Gebrauch<br />

stehenden <strong>Gemeinde</strong>weges 1892/7 KG Weißenbach,<br />

wird auf zehn Jahre unkündbar an Maier Bernhard,<br />

vlg. Brückler, Birnberg 44, verpachtet, damit dieser<br />

eine zusammenhängende Wildgatterfläche errichten<br />

kann.<br />

■ Der nunmehr für zehn (bisher fünf) Jahre geltende<br />

neue Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 samt Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept wird einstimmig endgültig beschlossen.<br />

Bei den Brandstätter-Grundstücken wird<br />

im ÖEK die Bauland-Erweiterungsmöglichkeit nach<br />

Osten im Ausmaß e i n e r Baugrundstücksbreite genehmigt.<br />

■ Die Teilnahme der Marktgemeinde <strong>Haus</strong> an der Entente<br />

Florale (Europäischer Blumenschmuckbewerb)<br />

im Jahr 2014 wird einstimmig beschlossen.<br />

■ Einstimmig wird zugestimmt, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

die Planungsarbeiten der Wildbachverbauung Liezen<br />

für ein Hochwasser-Rückhaltebecken im Bereich<br />

der Maierlalm im Gumpental in Höhe bis zu<br />

€ 50.000,-- finanziert, nachdem das fertig geplante<br />

Rückhaltebecken-Projekt in der Moaralm aufgrund<br />

der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer<br />

nicht verwirklicht werden kann.<br />

■ Als zusätzliches, aufgrund der vorhandenen Belag-<br />

schäden unaufschiebbares Straßensanierungsprojekt<br />

wird der Birnbergweg Ost (Abzweigung <strong>Haus</strong><br />

bis Krammel, Kosten ca. € 50.000,--) einstimmig genehmigt.<br />

■ Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird ermächtigt, die Bauvergaben<br />

zu tätigen, die für die Herstellung von insgesamt<br />

vier Kleinwohnungen im Bauhof Weißenbach<br />

der <strong>Gemeinde</strong> (ehem. Bau Pilz) erforderlich sind.<br />

■ Bei der Lustbarkeitsabgabeordnung, bei der Kanalabgabenordnung<br />

und bei der Abfall-Abfuhr- und<br />

Gebührenordnung werden geringfügige juristische<br />

Änderungen beschlossen.<br />

■ Einstimmig beschlossen wird eine Hundehaltungsverordnung,<br />

die in dieser Bürgerinformation vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis gebracht wird.<br />

Im vertraulichen Teil dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

■ wird eine Berufung gegen die Vorschreibung einer<br />

Ferienwohnungsabgabe einstimmig abgelehnt<br />

und<br />

■ wird über eine Kaufanfrage für das derzeitige Bauhofgrundstück<br />

der <strong>Gemeinde</strong> diskutiert und beauftragt,<br />

Planungsüberlegungen für den neuen <strong>Gemeinde</strong>bauhof<br />

Weißenbach anzustellen.<br />

Hundehaltungsverordnung<br />

Wie bereits des Öfteren berichtet, gibt es ständige<br />

Beschwerden hinsichtlich der Hundehaltung, insbesonders<br />

über Hundekot-Verschmutzungen auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Futterflächen, die nachweislich<br />

schwerwiegende gesundheitliche Probleme in<br />

der Nutztierhaltung verursachen. Des Weiteren über<br />

Hunde, die nicht an der Leine geführt werden und<br />

durch das freie Herumlaufen Belästigung und Verunsicherung<br />

für Andere (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer)<br />

bedeuten können. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sah sich<br />

daher, auch aufgrund des Beispiels in der Nachbargemeinde<br />

Schladming, veranlasst, eine Hundehaltungsverordnung<br />

zu erlassen, die in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 30.5.2012 einstimmig beschlossen wurde.<br />

Da diese Verordnung selbstverständlich auch für Gäste<br />

gilt, werden die Vermieter ersucht, auch ihre Gäste<br />

mit Hunden auf diese Verpflichtung hinzuweisen.<br />

Nachstehend der Wortlaut der Verordnung:<br />

Verordnung<br />

Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen<br />

Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG), LGBl. Nr.<br />

24/2005 i.d.g.F., wird auf Grundlage des einstimmigen<br />

Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde<br />

<strong>Haus</strong> vom 30.5.2012 folgendes verordnet:<br />

§ 1<br />

Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren<br />

sind verpflichtet, Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen<br />

oder zu verwahren, dass dritte Personen weder<br />

gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.<br />

§ 2<br />

Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Hunden<br />

haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche<br />

Bereiche im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet nicht<br />

verunreinigt werden. Anfallender Hundekot ist daher<br />

immer vom Hundeführer aufzusammeln und<br />

ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt neben allen<br />

innerörtlichen Bereichen ausdrücklich auch für<br />

Geh- oder Spazier-, Wander- und Feldwege und für<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen, die der Futtergewinnung<br />

jeder Art dienen.<br />

§ 3<br />

Hunde sind an allen öffentlich zugänglichen Orten<br />

entweder mit einem um den Fang geschlossenen<br />

Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen,<br />

dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres<br />

gewährleistet ist. Der Maulkorb muss so beschaffen<br />

bzw. angebracht sein, dass der Hund weder beißen<br />

noch den Maulkorb abstreifen kann.<br />

§ 4<br />

Der Maulkorb und Leinenzwang gilt nicht für Hunde,<br />

die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die<br />

Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der<br />

bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht.<br />

Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie-<br />

und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive<br />

und des Militärs und Rettungshunde, wenn sie im<br />

Einsatz sind.<br />

§ 5<br />

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser<br />

Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung<br />

und werden gemäß § 4 StLSG von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

mit einer Geldstrafe bis zu € 2.000,--<br />

bestraft. Die Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

ist zusätzlich mit dem Verfall der Tiere zu<br />

bestrafen.<br />

§ 6<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag (das ist der 15.<br />

Juni 2012) in Kraft.<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Der Bürgermeister<br />

Gerhard Schütter

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