Info & Service - Gemeinde Haus
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6 amtliches amtliches 7<br />
Aktuelles aus dem Rathaus<br />
Seit der letzten Ausgabe der Bürgerinformation haben<br />
zwei <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen stattgefunden, über deren<br />
wesentlichste Inhalte wir wieder gerne informieren.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 3/2012 vom 15.5.2012<br />
■ Für die Ski WM 2013 werden die Wiesenflächen<br />
südlich des Granit-Bauhofes in Höhenfeld als Parkplätze<br />
genutzt werden, von dort werden Anreisende<br />
aus Richtung Liezen mit Shuttle-Bussen und Zügen<br />
nach Schladming transportiert.<br />
■ Die <strong>Gemeinde</strong> schließt sich einer Resolution des <strong>Gemeinde</strong>bundes<br />
an, die den im Zuge des Sparpakets<br />
abgeschafften Vorsteuerabzug für Schulen und Bildungseinrichtungen<br />
fordert.<br />
■ Die Umgestaltung des Musikpavillons am Schlossplatz<br />
zu einem „<strong>Info</strong>-Point“ mit neuen Ortsplantafeln<br />
und mit Computer-Terminals (zum Schaferlebnisprojekt<br />
<strong>Haus</strong>er Kaibling und zur <strong>Gemeinde</strong><br />
im Allgemeinen) wird zur Kenntnis genommen. Die<br />
Detailgestaltung muss noch erarbeitet werden.<br />
■ Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird das Schreiben der Fam. Somogyi<br />
aus Ungarn zur Kenntnis gebracht, mit dem<br />
die Kaufabsicht für das ehemalige Grassl-Grundstück<br />
zurückgenommen wird.<br />
■ Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 5.0 und der<br />
(nach fünfjähriger Gültigkeit) wieder überarbeitete<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 lagen zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme auf, über einzelne kleine Änderungen<br />
gab es eine zusätzliche nachträgliche Anhörung<br />
der Betroffenen. Während der Auflagefrist sind<br />
insgesamt 16 Stellungnahmen oder Einwendungen<br />
eingebracht worden. Mit Ausnahme des Bereichs<br />
Brandstätter, Weißenbach, wird in der Sitzung über<br />
jede einzelne Stellungnahme entschieden. Die endgültige<br />
Genehmigung der Flächenwidmungsplanrevision<br />
wird auf die nächste Sitzung verschoben.<br />
■ Für das Grundstück 1167 in Höhenfeld/Bahnhof,<br />
Grundeigentümer Huber Robert, vlg. Danz; Käufer<br />
und Bauwerber IPB Immobilien Projektentwicklung<br />
Bauträger GmbH, Perg, wird nach erfolgtem Anhörungsverfahren<br />
der Bebauungsplan Nr. 4.09 einstimmig<br />
genehmigt.<br />
■ Mit der „Neue Lebensräume GmbH“, Graz, wird ein<br />
Betreibervertrag über das Projekt „Betreutes Wohnen“<br />
in <strong>Haus</strong> abgeschlossen. Das Wohnheim wird<br />
am ehemaligen Eislaufplatz südlich des Altenheimes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> errichtet.<br />
■ Folgende (zum Teil schon laufende) Straßenbauprojekte<br />
werden genehmigt: Birnbergweg West (Gesamt-<br />
kosten ca. € 110.000,--), Oberhausbergweg talseitige<br />
Böschung westlich Gürtl (Kosten ca. € 50.000,--),<br />
Weißenbach Kreuzung Zufahrt vlg. Weber und Kabelverlegung<br />
für Straßenbeleuchtung Zufahrt Tierarzt<br />
(Kosten ca. € 12.000,--).<br />
■ Der Ankauf eines neuen Traktor-Anhängers zum<br />
Aufpreis von € 18.000,-- wird beschlossen.<br />
■ Die <strong>Gemeinde</strong> verkauft an Harald Aigner eine<br />
Grundstücksfläche von ca. 150 m² zum Preis von<br />
€ 75,--/m² für die Vergrößerung seiner Vermietungshütte<br />
am <strong>Haus</strong>er Kaibling.<br />
Im vertraulichen Teil dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
■ wird die bis Herbst 2012 befristete Anstellung von<br />
Frau Marina Stiegler als <strong>Gemeinde</strong>gärtnerin einstimmig<br />
beschlossen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 4/2012 vom 30.5.2012<br />
■ Mit der Siedlungsgenossenschaft Ennstal ist über<br />
Kauf oder Miete für das (vom derzeitigen Wohnbauvorhaben<br />
der SG Ennstal) nicht betroffene Restgrundstück<br />
beim Kinderspielplatz am ehemaligen<br />
Elin-Gelände zu verhandeln.<br />
■ Die für das Gewerbegebiet Oberhaus geplanten Entwässerungsmaßnahmen<br />
werden zur Kenntnis genommen.<br />
■ Ein Teilstück des alten, nicht mehr in Gebrauch<br />
stehenden <strong>Gemeinde</strong>weges 1892/7 KG Weißenbach,<br />
wird auf zehn Jahre unkündbar an Maier Bernhard,<br />
vlg. Brückler, Birnberg 44, verpachtet, damit dieser<br />
eine zusammenhängende Wildgatterfläche errichten<br />
kann.<br />
■ Der nunmehr für zehn (bisher fünf) Jahre geltende<br />
neue Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 samt Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept wird einstimmig endgültig beschlossen.<br />
Bei den Brandstätter-Grundstücken wird<br />
im ÖEK die Bauland-Erweiterungsmöglichkeit nach<br />
Osten im Ausmaß e i n e r Baugrundstücksbreite genehmigt.<br />
■ Die Teilnahme der Marktgemeinde <strong>Haus</strong> an der Entente<br />
Florale (Europäischer Blumenschmuckbewerb)<br />
im Jahr 2014 wird einstimmig beschlossen.<br />
■ Einstimmig wird zugestimmt, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
die Planungsarbeiten der Wildbachverbauung Liezen<br />
für ein Hochwasser-Rückhaltebecken im Bereich<br />
der Maierlalm im Gumpental in Höhe bis zu<br />
€ 50.000,-- finanziert, nachdem das fertig geplante<br />
Rückhaltebecken-Projekt in der Moaralm aufgrund<br />
der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer<br />
nicht verwirklicht werden kann.<br />
■ Als zusätzliches, aufgrund der vorhandenen Belag-<br />
schäden unaufschiebbares Straßensanierungsprojekt<br />
wird der Birnbergweg Ost (Abzweigung <strong>Haus</strong><br />
bis Krammel, Kosten ca. € 50.000,--) einstimmig genehmigt.<br />
■ Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird ermächtigt, die Bauvergaben<br />
zu tätigen, die für die Herstellung von insgesamt<br />
vier Kleinwohnungen im Bauhof Weißenbach<br />
der <strong>Gemeinde</strong> (ehem. Bau Pilz) erforderlich sind.<br />
■ Bei der Lustbarkeitsabgabeordnung, bei der Kanalabgabenordnung<br />
und bei der Abfall-Abfuhr- und<br />
Gebührenordnung werden geringfügige juristische<br />
Änderungen beschlossen.<br />
■ Einstimmig beschlossen wird eine Hundehaltungsverordnung,<br />
die in dieser Bürgerinformation vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis gebracht wird.<br />
Im vertraulichen Teil dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
■ wird eine Berufung gegen die Vorschreibung einer<br />
Ferienwohnungsabgabe einstimmig abgelehnt<br />
und<br />
■ wird über eine Kaufanfrage für das derzeitige Bauhofgrundstück<br />
der <strong>Gemeinde</strong> diskutiert und beauftragt,<br />
Planungsüberlegungen für den neuen <strong>Gemeinde</strong>bauhof<br />
Weißenbach anzustellen.<br />
Hundehaltungsverordnung<br />
Wie bereits des Öfteren berichtet, gibt es ständige<br />
Beschwerden hinsichtlich der Hundehaltung, insbesonders<br />
über Hundekot-Verschmutzungen auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Futterflächen, die nachweislich<br />
schwerwiegende gesundheitliche Probleme in<br />
der Nutztierhaltung verursachen. Des Weiteren über<br />
Hunde, die nicht an der Leine geführt werden und<br />
durch das freie Herumlaufen Belästigung und Verunsicherung<br />
für Andere (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer)<br />
bedeuten können. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sah sich<br />
daher, auch aufgrund des Beispiels in der Nachbargemeinde<br />
Schladming, veranlasst, eine Hundehaltungsverordnung<br />
zu erlassen, die in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
am 30.5.2012 einstimmig beschlossen wurde.<br />
Da diese Verordnung selbstverständlich auch für Gäste<br />
gilt, werden die Vermieter ersucht, auch ihre Gäste<br />
mit Hunden auf diese Verpflichtung hinzuweisen.<br />
Nachstehend der Wortlaut der Verordnung:<br />
Verordnung<br />
Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen<br />
Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG), LGBl. Nr.<br />
24/2005 i.d.g.F., wird auf Grundlage des einstimmigen<br />
Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde<br />
<strong>Haus</strong> vom 30.5.2012 folgendes verordnet:<br />
§ 1<br />
Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren<br />
sind verpflichtet, Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen<br />
oder zu verwahren, dass dritte Personen weder<br />
gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.<br />
§ 2<br />
Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Hunden<br />
haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche<br />
Bereiche im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet nicht<br />
verunreinigt werden. Anfallender Hundekot ist daher<br />
immer vom Hundeführer aufzusammeln und<br />
ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt neben allen<br />
innerörtlichen Bereichen ausdrücklich auch für<br />
Geh- oder Spazier-, Wander- und Feldwege und für<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen, die der Futtergewinnung<br />
jeder Art dienen.<br />
§ 3<br />
Hunde sind an allen öffentlich zugänglichen Orten<br />
entweder mit einem um den Fang geschlossenen<br />
Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen,<br />
dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres<br />
gewährleistet ist. Der Maulkorb muss so beschaffen<br />
bzw. angebracht sein, dass der Hund weder beißen<br />
noch den Maulkorb abstreifen kann.<br />
§ 4<br />
Der Maulkorb und Leinenzwang gilt nicht für Hunde,<br />
die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die<br />
Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der<br />
bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht.<br />
Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie-<br />
und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive<br />
und des Militärs und Rettungshunde, wenn sie im<br />
Einsatz sind.<br />
§ 5<br />
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser<br />
Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung<br />
und werden gemäß § 4 StLSG von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
mit einer Geldstrafe bis zu € 2.000,--<br />
bestraft. Die Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen<br />
ist zusätzlich mit dem Verfall der Tiere zu<br />
bestrafen.<br />
§ 6<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag (das ist der 15.<br />
Juni 2012) in Kraft.<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Der Bürgermeister<br />
Gerhard Schütter