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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2009 - DG Hyp

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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> <strong>2009</strong><br />

Ordentliche Deckung<br />

Beleihungsgrenze 60%<br />

Besondere Anforderungen an <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

Die Vorschriften bezüglich der ordentlichen Deckungswerte für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

sind mit den Bestimmungen des HBG weitgehend identisch. Als Deckungswerte<br />

für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe kommen nur <strong>Hyp</strong>otheken in Frage, die bestimmte<br />

Anforderungen erfüllen. So können unter anderem nur <strong>Hyp</strong>otheken als Deckungswerte<br />

eingesetzt werden, die auf Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder<br />

solchen Rechten einer ausländischen Rechtsordnung, die mit grundstücksgleichen<br />

Rechten <strong>deutsche</strong>n Rechts vergleichbar sind, lasten.<br />

Weitere Anforderungen werden an die <strong>Hyp</strong>otheken durch die Versicherungspfl icht<br />

und Beleihungswertermittlung gestellt. Hinsichtlich der Berechnung des Beleihungswerts<br />

werden nur der langfristige, nachhaltige Substanz- und Ertragswert<br />

einer Immobilie berücksichtigt. Laut PfandBG können dann als Deckung für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

nur Immobilienkredite in Höhe von bis zu 60% des ermittelten<br />

Beleihungswertes eines Grundstücks genutzt werden. Diese Grenze gilt unabhängig<br />

davon, ob es sich um ein wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutztes Gebäude<br />

handelt. Dies ist im Vergleich zu anderen Covered-Bond-Gesetzen in Europa eine<br />

recht strenge Regelung, die dem Schutz des Pfandbriefgläubigers dient. Weitere<br />

Informationen zur Beleihungswertermittlung stehen im Anhang dieser Studie.<br />

Aufteilung der Deckungswerte* Beleihungswertgrenze 60%<br />

Ordentliche Deckung<br />

Ordentliche Deckung mindestens 80%<br />

Weitere Deckung (Ersatzdeckung) maximal 20%<br />

Quelle: DZ BANK *In % des Umlaufvolumens der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe.<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

90 %<br />

Besondere Anforderungen an Schiffspfandbriefe<br />

60 %<br />

Verkehrswert Beleihungswert Beleihungsgrenze<br />

Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken gesichert sind, qualifi zieren<br />

sich als ordentliche Deckungswerte für Schiffspfandbriefe. Dabei kommen nur<br />

Schiffe oder Schiffsbauwerke in Frage, die in einem öffentlichen Register eingetragen<br />

sind. Die Beleihung darf nicht länger als bis zum 20. Lebensjahr des Schiffes<br />

reichen. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Darlehen,<br />

die mit im Ausland registrierten Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert sind,<br />

können unter bestimmten, im PfandBG defi nierten Voraussetzungen ebenfalls in<br />

den Deckungsstock aufgenommen werden.

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