Der deutsche Pfandbriefmarkt 2009 - DG Hyp
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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> <strong>2009</strong><br />
Ordentliche Deckung<br />
Beleihungsgrenze 60%<br />
Besondere Anforderungen an <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />
Die Vorschriften bezüglich der ordentlichen Deckungswerte für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />
sind mit den Bestimmungen des HBG weitgehend identisch. Als Deckungswerte<br />
für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe kommen nur <strong>Hyp</strong>otheken in Frage, die bestimmte<br />
Anforderungen erfüllen. So können unter anderem nur <strong>Hyp</strong>otheken als Deckungswerte<br />
eingesetzt werden, die auf Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder<br />
solchen Rechten einer ausländischen Rechtsordnung, die mit grundstücksgleichen<br />
Rechten <strong>deutsche</strong>n Rechts vergleichbar sind, lasten.<br />
Weitere Anforderungen werden an die <strong>Hyp</strong>otheken durch die Versicherungspfl icht<br />
und Beleihungswertermittlung gestellt. Hinsichtlich der Berechnung des Beleihungswerts<br />
werden nur der langfristige, nachhaltige Substanz- und Ertragswert<br />
einer Immobilie berücksichtigt. Laut PfandBG können dann als Deckung für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />
nur Immobilienkredite in Höhe von bis zu 60% des ermittelten<br />
Beleihungswertes eines Grundstücks genutzt werden. Diese Grenze gilt unabhängig<br />
davon, ob es sich um ein wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutztes Gebäude<br />
handelt. Dies ist im Vergleich zu anderen Covered-Bond-Gesetzen in Europa eine<br />
recht strenge Regelung, die dem Schutz des Pfandbriefgläubigers dient. Weitere<br />
Informationen zur Beleihungswertermittlung stehen im Anhang dieser Studie.<br />
Aufteilung der Deckungswerte* Beleihungswertgrenze 60%<br />
Ordentliche Deckung<br />
Ordentliche Deckung mindestens 80%<br />
Weitere Deckung (Ersatzdeckung) maximal 20%<br />
Quelle: DZ BANK *In % des Umlaufvolumens der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe.<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
90 %<br />
Besondere Anforderungen an Schiffspfandbriefe<br />
60 %<br />
Verkehrswert Beleihungswert Beleihungsgrenze<br />
Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken gesichert sind, qualifi zieren<br />
sich als ordentliche Deckungswerte für Schiffspfandbriefe. Dabei kommen nur<br />
Schiffe oder Schiffsbauwerke in Frage, die in einem öffentlichen Register eingetragen<br />
sind. Die Beleihung darf nicht länger als bis zum 20. Lebensjahr des Schiffes<br />
reichen. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Darlehen,<br />
die mit im Ausland registrierten Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert sind,<br />
können unter bestimmten, im PfandBG defi nierten Voraussetzungen ebenfalls in<br />
den Deckungsstock aufgenommen werden.