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Ebermast oder Schmerzlinderung - Bayerische Landesanstalt für ...

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22 Standortwahl unter Umweltaspekten<br />

4 Abstand zur Wohnbebauung<br />

Abstände zur Wohnbebauung sind aus verschiedenen Gründen notwendig und sinnvoll.<br />

Im Wesentlichen leiten sie sich aus dem Schutz vor wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

durch Geruch und Staub ab.<br />

4.1 Abstände aufgrund von Geruchsimmissionen<br />

Geruchsemissionen aus Tierhaltungen können nach Art, Dauer, Häufigkeit und Stärke der<br />

Einwirkung zu Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft führen. Mit Ausnahme von<br />

Extremfällen mit ekel- <strong>oder</strong> übelkeitserregenden Gerüchen wird jedoch einer Geruchsimmission<br />

keine krankmachende Wirkung bzw. kein gesundheitsgefährdendes Potential zugeschrieben.<br />

(Steinheider et al. (1993), Sucker et. al. (2003)).<br />

Im Genehmigungsverfahren können die notwendigen Maßnahmen und Abstände anhand<br />

verschiedener fachlicher Leitlinien festgelegt werden.<br />

4.1.1 VDI-Richtlinie 3471<br />

Für Geruchsstoffe gibt die TA Luft nach wie vor keine Immissionsgrenzwerte an, die einen<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch erhebliche Geruchsbelästigungen<br />

gewährleisten (Nr. 1 Abs. 3 TA Luft). Im Regelfall wird daher nach Abstandsregelungen<br />

verfahren. Bei Einhaltung entsprechender Mindestabstände zur Wohnnutzung kann dann<br />

davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Geruchsimmissionen zu erwarten<br />

sind. Auch<br />

wenn diese Abstandsregelungen keine mathematisch genauen Grenzwerte darstellen,<br />

können sie Anhaltspunkte <strong>für</strong> die Beurteilung der Zumutbarkeit geben. Für die<br />

Einschätzung der Belastungssituation stehen <strong>für</strong> die Schweinehaltung die einschlägige<br />

VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung - Tierhaltung Schweine, Juni 1986), zur Verfügung.<br />

Diese VDI-Richtlinie ist seit geraumer Zeit in der Überarbeitung<br />

und soll in den<br />

nächsten<br />

Monaten ersetzt werden.<br />

4.1.2<br />

Geruchsimmissionsprognose mit Ausbreitungsmodellen<br />

Neben der unter 3.1 beschriebenen Methode der Abstandsbestimmung zum Schutz<br />

vor<br />

Geruchsimmissionen ist durch die Anwendung eines Ausbreitungsmodells dieses unter der<br />

Berücksichtigung<br />

von quell- und standortspezifischen Bedingungen (z.B. Windrichtungs-<br />

verteilung,<br />

Geländeform, Bebauungssituation etc.) möglich. Die Ausbreitungsmodellie-<br />

ru ng erfolgt in der Regel unter Anwendung des Lagrange`schen Partikelmodells<br />

A USTAL2000. Um von der so ermittelten Belastung (angegeben in % der Jahresstunden)<br />

auf das Belästigungspotential zu schließen wird die durch die Ausbreitungsrechnung ermittelte<br />

Gesamtbelastung<br />

(relative Häufigkeit in % der Jahresstunden) mit einem gebiets-<br />

spezifischen Immissionswert verglichen.<br />

Tab. 2: Immissionswerte nach Geruchsimmissionsrichtlinie<br />

Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete<br />

0,10 0,15 0,15 (bis 0,2)<br />

4.2 Abstände aufgrund von Feinstaubimmissionen<br />

Neben<br />

Geruch kann auch Feinstaub abstandsrelevant sein. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn sich in der Nähe der Stallanlage Menschen dauerhaft aufhalten. Zum Schutz der

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