Ebermast oder Schmerzlinderung - Bayerische Landesanstalt für ...
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22 Standortwahl unter Umweltaspekten<br />
4 Abstand zur Wohnbebauung<br />
Abstände zur Wohnbebauung sind aus verschiedenen Gründen notwendig und sinnvoll.<br />
Im Wesentlichen leiten sie sich aus dem Schutz vor wesentlichen Beeinträchtigungen<br />
durch Geruch und Staub ab.<br />
4.1 Abstände aufgrund von Geruchsimmissionen<br />
Geruchsemissionen aus Tierhaltungen können nach Art, Dauer, Häufigkeit und Stärke der<br />
Einwirkung zu Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft führen. Mit Ausnahme von<br />
Extremfällen mit ekel- <strong>oder</strong> übelkeitserregenden Gerüchen wird jedoch einer Geruchsimmission<br />
keine krankmachende Wirkung bzw. kein gesundheitsgefährdendes Potential zugeschrieben.<br />
(Steinheider et al. (1993), Sucker et. al. (2003)).<br />
Im Genehmigungsverfahren können die notwendigen Maßnahmen und Abstände anhand<br />
verschiedener fachlicher Leitlinien festgelegt werden.<br />
4.1.1 VDI-Richtlinie 3471<br />
Für Geruchsstoffe gibt die TA Luft nach wie vor keine Immissionsgrenzwerte an, die einen<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch erhebliche Geruchsbelästigungen<br />
gewährleisten (Nr. 1 Abs. 3 TA Luft). Im Regelfall wird daher nach Abstandsregelungen<br />
verfahren. Bei Einhaltung entsprechender Mindestabstände zur Wohnnutzung kann dann<br />
davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Geruchsimmissionen zu erwarten<br />
sind. Auch<br />
wenn diese Abstandsregelungen keine mathematisch genauen Grenzwerte darstellen,<br />
können sie Anhaltspunkte <strong>für</strong> die Beurteilung der Zumutbarkeit geben. Für die<br />
Einschätzung der Belastungssituation stehen <strong>für</strong> die Schweinehaltung die einschlägige<br />
VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung - Tierhaltung Schweine, Juni 1986), zur Verfügung.<br />
Diese VDI-Richtlinie ist seit geraumer Zeit in der Überarbeitung<br />
und soll in den<br />
nächsten<br />
Monaten ersetzt werden.<br />
4.1.2<br />
Geruchsimmissionsprognose mit Ausbreitungsmodellen<br />
Neben der unter 3.1 beschriebenen Methode der Abstandsbestimmung zum Schutz<br />
vor<br />
Geruchsimmissionen ist durch die Anwendung eines Ausbreitungsmodells dieses unter der<br />
Berücksichtigung<br />
von quell- und standortspezifischen Bedingungen (z.B. Windrichtungs-<br />
verteilung,<br />
Geländeform, Bebauungssituation etc.) möglich. Die Ausbreitungsmodellie-<br />
ru ng erfolgt in der Regel unter Anwendung des Lagrange`schen Partikelmodells<br />
A USTAL2000. Um von der so ermittelten Belastung (angegeben in % der Jahresstunden)<br />
auf das Belästigungspotential zu schließen wird die durch die Ausbreitungsrechnung ermittelte<br />
Gesamtbelastung<br />
(relative Häufigkeit in % der Jahresstunden) mit einem gebiets-<br />
spezifischen Immissionswert verglichen.<br />
Tab. 2: Immissionswerte nach Geruchsimmissionsrichtlinie<br />
Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete<br />
0,10 0,15 0,15 (bis 0,2)<br />
4.2 Abstände aufgrund von Feinstaubimmissionen<br />
Neben<br />
Geruch kann auch Feinstaub abstandsrelevant sein. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn sich in der Nähe der Stallanlage Menschen dauerhaft aufhalten. Zum Schutz der