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gemeinderat niederschrift - Gemeinde Muckendorf-Wipfing

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Pkt. 3: Spende Flutkatastrophe Süd-Ost Asien<br />

Für die Flutkatastrophe in Süd-Ost Asien wurden vom Club <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und vom<br />

Dorferneuerungsverein <strong>Wipfing</strong> je € 250,--, somit gesamt € 500,--, gespendet.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> € 1.000,--<br />

für die Flutkatastrophe an „Nachbar in Not“ zu spenden.<br />

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Pkt. 4: Rettungs- und Krankentransportvertrag mit dem Roten Kreuz Tulln<br />

Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

Pkt. 5: Annahmeerklärung NÖ Wasserwirtschaftsfonds Kanal BA 06<br />

Um für den Kanal BA 06 eine nicht rückzahlbare Förderung aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds<br />

von 5 % (€ 6.250,--) der Gesamtinvestitionskosten zu erhalten, ist es<br />

notwendig eine Annahmeerklärung abzugeben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom<br />

13.01.2005, WWF-50802006/3 für den Bau der Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong>, BA 06 anzunehmen.<br />

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Pkt. 6: Förderungsvertrag ABA BA 06 mit Kommunalkredit Public<br />

Consulting GmbH<br />

Der Bürgermeister bringt dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen Förderungsvertrag zwischen dem<br />

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten<br />

durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Förderungsgeber und der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> als Förderungsnehmer zur Kenntnis.<br />

Von den vorläufigen Investitionskosten von € 125.000,-- für die ABA BA 06 wird vorläufig eine<br />

Gesamtförderung in Höhe von € 19.660,-- gewährt, die Förderung wird in Form von<br />

Investitionskostenzuschüssen ausbezahlt.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, den vorliegenden Förderungsvertrag anzunehmen.<br />

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Pkt. 7: Verordnung 6b. Änderung örtliches Raumordnungsprogramm<br />

Der Bürgermeister bringt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Änderungen des örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes zur Kenntnis. Der Entwurf ist in der Zeit vom 10.11.2004 bis<br />

22.12.2004 im <strong>Gemeinde</strong>amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Zu diesem Entwurf ist eine<br />

Stellungnahme des Raumordnungssachverständigen sowie ein Gutachten des<br />

Sachverständigen für Naturschutz eingelangt. Zur Stellungnahme des<br />

Raumordnungssachverständigen wurde vom Raumplaner der <strong>Gemeinde</strong>, DI Dr. techn. Luzian<br />

Paula, eine Beschlussempfehlung erstellt. Das Gutachten, die Stellungnahme, die<br />

Beschlussempfehlung sowie die zu beschließende Verordnung werden vom Bürgermeister<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegende Verordnung, auf Grund der<br />

Beschlussempfehlung des Ingenieurkonsulenten für Raumplanung DI Dr. techn. Luzian Paula,<br />

zu beschließen.<br />

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 17.02.2005 Seite - 2<br />

erstellt am 18.02.2005

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