Landesverband Bayern - DWA Bayern
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Integrierter Umweltschutz in der Textilveredlungsindustrie<br />
Die Textilveredlung hat in <strong>Bayern</strong> eine<br />
lange Tradition. Insbesondere im oberfränkischen<br />
und schwäbischen Raum<br />
bestehen zahlreiche Betriebe, die textile<br />
Flächengebilde oder Garne vom Textilhersteller<br />
beziehen und im Wesentlichen<br />
durch Färben und Ausrüsten<br />
veredeln (Abb. 1). Das Abwasseraufkommen<br />
bei diesen Prozessen ist erheblich<br />
und kann bei Großbetrieben bis zu 2.000<br />
m³/d und eine CSB-Fracht von bis zu 2<br />
t/d erreichen. Das Rohabwasser ist<br />
durch eine Vielzahl von Stoffen belastet:<br />
Chemikalien, Farbmitteln, Präparationen<br />
und sonstigen Hilfsmitteln, die in den<br />
einzelnen Veredlungsstufen eingesetzt<br />
werden. Insgesamt sind etwa 7.000 Textilhilfsmittel<br />
auf dem Markt, hinter denen<br />
ca. 1.500 Einzelstoffe stehen. Bereits auf<br />
der Rohware ist oft eine erhebliche Menge<br />
an Hilfsstoffen vorhanden, die bei der<br />
Textilherstellung (Spinnerei, Weberei<br />
usw.) eingesetzt werden. Beim Veredler<br />
werden sie im ersten Prozessschritt<br />
(Vorbehandlung) ausgewaschen und<br />
gelangen so in das Abwasser.<br />
Aus Sicht des Gewässerschutzes sind<br />
neben der Färbung insbesondere die<br />
schlecht abbaubaren organischen Abwasserinhaltsstoffe<br />
problematisch, die<br />
in großer Menge und Vielfalt auftreten<br />
können (Tenside, Komplexbildner u.ä.).<br />
Das Abwasser sämtlicher bayerischer<br />
Textilveredler wird in kommunalen Kläranlagen<br />
mitbehandelt. Seit 01.06.2000<br />
regelt der Anhang 38 der Abwasserverordnung<br />
die Anforderungen an die Abwasserbeschaffenheit<br />
(Abb. 2). Für einen<br />
typischen bayerischen Färbereibetrieb<br />
sind im Regelfall zwei wesentliche Maßnahmen<br />
umzusetzen: Es ist nachzuweisen,<br />
dass die organische Fracht im Abwasser<br />
aus der letzten Veredlungsstufe,<br />
36<br />
Abb. 1: Wesentliche Veredlungsstufen in bayerischen Textilveredlungsbetrieben<br />
der Ausrüstung, zu mindestens 80 %<br />
eliminiert werden kann oder eine Entsorgung<br />
der Restflotten über den Abfallpfad<br />
erfolgt; außerdem sind bestimmte<br />
Vermeidungsmaßnahmen, z.B. hinsichtlich<br />
der Eigenschaften von Einsatzstoffen,<br />
zu beachten. Eine gezielte<br />
Vorbehandlung zur Eliminierung von<br />
abbaustabilen Stoffen, die im Abwasser<br />
der Vorbehandlung und aus den eigentlichen<br />
Färberprozessen anfallen, ist in<br />
aller Regel nicht zu fordern, so dass<br />
zumindest der Anteil dieser Stoffe ins<br />
Gewässer gelangt, der nicht an den<br />
Abb. 2: Überblick über die Regelungsbereiche des Anhangs 38 der Abwasserverordnung<br />
ATV-DVWK <strong>Landesverband</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Mitglieder-Rundbrief 1/2004<br />
Klärschlamm der kommunalen Kläranlage<br />
adsorbiert.<br />
Schadstoffe vermeiden statt behandeln<br />
Aufgrund der zuvor beschriebenen Zusammenhänge<br />
kommt der Vermeidung<br />
oder Verminderung von unerwünschten<br />
Stoffen an der Quelle eine wesentliche<br />
Bedeutung zu. Grundlage dafür ist die<br />
gezielte Auswahl möglichst unproblematischer<br />
Einsatzstoffe bzw. die Optimierung<br />
von Rezepturen, um<br />
eine Minimierung der Schadstoffbelastung,<br />
die beim jeweiligen<br />
Prozess freigesetzt<br />
wird, zu erreichen. Dafür sollte<br />
ein standardisiertes Erfassungs-<br />
und Bewertungsverfahren<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Um den Aufwand für den Betreiber<br />
insgesamt zu minimieren,<br />
ist ein integrierendes<br />
Verfahren wünschenswert,<br />
dessen Bewertungsmaßstäbe<br />
nicht nur die Belange des<br />
Gewässerschutzes, sondern<br />
auch des Immissionsschutzes<br />
und des Arbeits- und Verbraucherschutzesberücksichtigen.<br />
Außerdem sollte<br />
eine realistische Prognose<br />
für die Auswirkungen von<br />
Einsatzstoffen bzw. Rezepturen<br />
auf die Schadstoffbelastung<br />
der beiden wesentlichen<br />
Austragspfade, Abwasser