Technische Grundlagen für die Beurteilung von Pflegeheimen
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mind. 150 cm<br />
R A U M B A UT E I L HAUSTECHNIK<br />
mind. 150 cm<br />
ÖNORM<br />
B 1601<br />
�<br />
�<br />
mind. 300 cm<br />
3.3.7 Freibereiche (Balkon, Terrasse, Loggia u.dgl.)<br />
Diese Freibereiche müssen stufenlos erreichbar sein. Die Breite muss<br />
mindestens 300 cm und <strong>die</strong> Tiefe mindestens 150 cm betragen; der<br />
zulässige Niveauunterschied darf maximal 2 cm betragen. Der freie<br />
Ausblick ab einer Höhe <strong>von</strong> maximal 60 cm muss ermöglicht werden.<br />
[...]<br />
Bei rollstuhlüberfahrbaren Außentüren kann durch Verwendung <strong>von</strong><br />
Magnet-Türdichtungssystemen in Verbindung mit vorgesetzten<br />
Entwässerungsrinnen ein niveauloser Übergang ermöglicht werden.<br />
Ansonsten wird ein maximaler Niveauunterschied <strong>von</strong> 1,5 cm empfohlen.<br />
Bei <strong>Pflegeheimen</strong> mit Zweibettzimmern sollte ein Verabschiedungsraum<br />
vorgesehen werden. Es ist darauf zu achten, dass ein würdiger Zugang<br />
und eine pietätvolle Ausstattung gegeben ist.<br />
max. 60 cm<br />
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