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Technische Grundlagen für die Beurteilung von Pflegeheimen

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mind. 150 cm<br />

R A U M B A UT E I L HAUSTECHNIK<br />

mind. 150 cm<br />

ÖNORM<br />

B 1601<br />

�<br />

�<br />

mind. 300 cm<br />

3.3.7 Freibereiche (Balkon, Terrasse, Loggia u.dgl.)<br />

Diese Freibereiche müssen stufenlos erreichbar sein. Die Breite muss<br />

mindestens 300 cm und <strong>die</strong> Tiefe mindestens 150 cm betragen; der<br />

zulässige Niveauunterschied darf maximal 2 cm betragen. Der freie<br />

Ausblick ab einer Höhe <strong>von</strong> maximal 60 cm muss ermöglicht werden.<br />

[...]<br />

Bei rollstuhlüberfahrbaren Außentüren kann durch Verwendung <strong>von</strong><br />

Magnet-Türdichtungssystemen in Verbindung mit vorgesetzten<br />

Entwässerungsrinnen ein niveauloser Übergang ermöglicht werden.<br />

Ansonsten wird ein maximaler Niveauunterschied <strong>von</strong> 1,5 cm empfohlen.<br />

Bei <strong>Pflegeheimen</strong> mit Zweibettzimmern sollte ein Verabschiedungsraum<br />

vorgesehen werden. Es ist darauf zu achten, dass ein würdiger Zugang<br />

und eine pietätvolle Ausstattung gegeben ist.<br />

max. 60 cm<br />

Seite 15<br />

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