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Technische Grundlagen für die Beurteilung von Pflegeheimen

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R A U M B A UT E I L HAUSTECHNIK<br />

ÖNORM<br />

B 1601<br />

3.3.5.1 Bewegungsfläche<br />

Die Bewegungsfläche des Rollstuhls <strong>von</strong> mindestens 150 cm<br />

Durchmesser zwischen gegenüberliegenden Vorderkanten <strong>von</strong><br />

Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen bzw. Wänden muss<br />

sichergestellt sein. Eine Unterfahrbarkeit <strong>von</strong> Einrichtungs- und<br />

Ausstattungsgegenständen mit den Fußteilen eines Rollstuhles ist<br />

zumindest im Sockelbereich <strong>von</strong> mindestens 30 cm Höhe und 20 cm Tiefe<br />

zu berücksichtigen. Diese Unterfahrbarkeit darf jedoch nicht in <strong>die</strong><br />

Berechnung der Bewegungsfläche einbezogen werden.<br />

Es wird empfohlen, sämtliche Bewegungsflächen entsprechend ÖNORM B 1600 und ÖNORM B 1601<br />

auszuführen.<br />

RAUM Sanitärräume<br />

Sanitärräume <strong>für</strong><br />

Heimbewohner-<br />

Innen<br />

§ 2 StPHVO (4) Die Eignung der Nasszelle ist gegeben, wenn jedenfalls folgende<br />

Ausstattungsmerkmale vorliegen:<br />

�<br />

a) Wandhänge-WC mit Flachspülschale und beidseitigen Stütz- oder<br />

Winkelgriffen;<br />

b) Notruf, der vom WC- und Duschbereich zu be<strong>die</strong>nen ist;<br />

c) rollstuhlunterfahrbarer Waschtisch;<br />

d) Handtuchhalter;<br />

e) Kleiderablage oder Haken;<br />

f) Tretabfalleimer oder offene Abwurfstelle;<br />

g) Tür mit Notentriegelung;<br />

h) höhenverstellbare Schlauchbrause;<br />

i) Sitzmöglichkeit in der Dusche;<br />

j) Handlauf als Haltegriff;<br />

k) Wasserauslässe mit Verbrühungsschutz;<br />

l) stufenlos befahrbarer Duschplatz;<br />

m) eine Abstellfläche <strong>für</strong> jeden Bewohner <strong>für</strong> Pflegeutensilien.<br />

Sanitäreinrichtungsgegenstände<br />

Bei gemeinsamer Nutzung der Sanitärräume durch zwei BewohnerInnen<br />

sollte unbedingt darauf geachtet werden, in ausreichendem Maß<br />

Abstellflächen <strong>für</strong> Pflegeutensilien vorzusehen. Bei der Positionierung ist<br />

darauf zu achten, dass z.B. ein Verwechseln <strong>von</strong> Zahnprothesen<br />

weitgehend ausgeschlossen werden kann. Werden <strong>die</strong> Sanitärräume <strong>von</strong><br />

HeimbewohnerInnen im Rollstuhl benutzt, ist darauf bei der Anordnung <strong>von</strong><br />

Sanitäreinrichtungsgegenständen Bedacht zu nehmen.<br />

Bei der Planung der Sitzmöglichkeit in der Dusche ist auf <strong>die</strong> Wahl eines<br />

dem Verwendungszweck entsprechenden Produkts zu achten. Der<br />

Verwendungszweck muss in der Produktbeschreibung ersichtlich sein.<br />

Bild: Ablagebord mit<br />

Haltegriff als Beispiel<br />

<strong>für</strong> eine nutzergerechte<br />

Ausbildung der<br />

Sanitäreinrichtungsgegenstände<br />

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