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Termine Fortbildungen Religionspädagogik und Medienarbeit

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Hinweise<br />

Bei jeder Anmeldung bitten wir um Angabe Ihrer vollständigen Anschrift<br />

(einschließlich Telefonnummer <strong>und</strong> evtl. E-Mail-Adresse).<br />

Um einen reibungslosen Versand der Einladungsschreiben <strong>und</strong> des<br />

Termin kalenders gewährleisten zu können, möchten wir Sie darum<br />

bitten, uns Ände rungen bezüglich Ihres Namens, Ihres Wohnortes<br />

<strong>und</strong> Ihrer Schulform umge hend mitzuteilen.<br />

Hinweis:<br />

Bei mehrtägigen Veranstaltungen erstellen wir in der Regel eine Teilnehmerliste.<br />

Ihre Adresse <strong>und</strong> Telefonnummer möchten wir in diese Liste aufnehmen<br />

<strong>und</strong> sie vorab an die Tagungsteilnehmer/-innen verschicken. Sollten Sie damit<br />

nicht einverstanden sein, bitten wir um Mitteilung.<br />

Beurlaubung<br />

Für die Teilnahme an ganz- <strong>und</strong> mehrtägigen Veranstaltungen wird im Rahmen<br />

der dienstlichen Möglichkeiten Beurlaubung gewährt. Anträge auf Genehmigung<br />

von Sonderurlaub sind formlos auf dem Dienstweg an die Schulaufsichtsbehörde<br />

zu richten. Die Beurlaubung sollte so frühzeitig wie möglich<br />

unter Hinweis auf die nachstehend gedruckten Erlasse beantragt werden.<br />

Auszug aus der Bekanntmachung des Kultusministers Nordrhein-Westfalen<br />

vom 4. März 1985, Az.: IV B 2-08-40 Nr. 519/85, GABl. NW. 4/1985, S. 205 f.<br />

BASS 20-53 Nr. 5<br />

Kirchliche Lehrerfort- <strong>und</strong> -weiterbildung:<br />

Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> den nordrhein-westfälischen<br />

(Erz-)Bistümern vom 22. Januar 1985<br />

Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten,<br />

<strong>und</strong> dem Erzbistum Köln, dem Erzbistum Paderborn, dem Bistum<br />

Aachen, dem Bistum Essen <strong>und</strong> dem Bistum Münster, vertreten durch<br />

die Bischöfe, wird zur Durchführung des Artikels VIII des Vertrages zwischen<br />

dem Land Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> dem Heiligen Stuhl vom 26. März 1984<br />

folgende Vereinbarung abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

(1) Das Land fördert die Lehrerfortbildung der (Erz-)Bistümer in Nord rhein-<br />

Westfalen für alle in den St<strong>und</strong>entafeln ausgewiesenen Fächer – ausgenommen<br />

Evangelische Religionslehre <strong>und</strong> Sport – sowie die Lehrerweiterbildung<br />

zum Erwerb der Fakultas in Katholischer Religionslehre.<br />

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