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Ausgabe 2/2008 - ekrc.de | Erster Kieler Ruder-Club von 1862

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10<br />

Aus Vorstand und Redaktion<br />

§ 8 Beiträge, Aufnahmegebühr, Umlagen<br />

1. – 4. – bleibt unverän<strong>de</strong>rt –<br />

5. Der Vorstand ist ermächtigt, durch Vorstandsbeschluss<br />

- <strong>de</strong>n aktiv ru<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn Arbeitsleistungen<br />

aufzuerlegen,<br />

- Verwaltungsgebühren, z.B. für <strong>de</strong>n<br />

Mehraufwand bei unpünktlicher Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Beitrages, durch verspätet<br />

mitgeteilte Status- o<strong>de</strong>r Anschriftenän<strong>de</strong>rung,<br />

Verlust <strong>von</strong> <strong>Club</strong>schlüsseln,<br />

Nichterbringung <strong>von</strong> Arbeitsleistungen<br />

etc., festzusetzen,<br />

- die Modalität und Kosten für die<br />

Vermietung <strong>von</strong> <strong>Club</strong>eigentum an<br />

Mitglie<strong>de</strong>r und Frem<strong>de</strong> (z.B. Schränke<br />

in <strong>de</strong>n Umklei<strong>de</strong>räumen) festzulegen.<br />

Diese Beschlüsse sind in <strong>de</strong>r „<strong>Club</strong>mitteilungen“<br />

und durch dauerhaft, gut sichtbaren<br />

Aushang in <strong>de</strong>n <strong>Club</strong>räumen zu<br />

veröffentlichen.<br />

„§ 8 Beiträge, Aufnahmegebühr, Umlagen,<br />

Arbeitsleistungen“<br />

einstimmig angenommen<br />

50 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen<br />

§ 9 Haftung - bleibt unverän<strong>de</strong>rt - einstimmig angenommen<br />

§10 Die vom Vorstand beantragte Textfassung, abgedruckt in <strong>de</strong>n<br />

„<strong>Club</strong>mitteilungen 1/<strong>2008</strong>“ wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Versammlung abgelehnt, da sich<br />

keine 2/3 Mehrheit für die Zustimmung ergab.<br />

Anträge, wie <strong>de</strong>r Text gefasst wer<strong>de</strong>n sollte, lagen we<strong>de</strong>r schriftlich noch in<br />

einem Versammlungsvorschlag vor. Der Vorstand zog daraufhin die weiteren<br />

Satzungsän<strong>de</strong>rungen zurück, da nicht erkennbar war, welche Auswirkung<br />

diese Ablehnung auf die weiteren Satzungstexte hat. Somit gilt die neue Satzung<br />

<strong>von</strong> §1 - §9 und die alte Satzung ab §10.<br />

Der Vorstand stellte <strong>de</strong>n Antrag, eine außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

einzuberufen, die sich nur mit <strong>de</strong>r Satzungsän<strong>de</strong>rung befasst. Dieses<br />

wur<strong>de</strong> mit Mehrheit abgelehnt.<br />

Der Antrag, die Satzungsän<strong>de</strong>rungen auf die JHV am 26.03.2009 zu vertagen<br />

wur<strong>de</strong> mit 26 Ja-Stimmnen und 18 Nein-Stimmen <strong>de</strong>r noch anwesen<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>r genehmigt.

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