Ausgabe 2/2008 - ekrc.de | Erster Kieler Ruder-Club von 1862
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10<br />
Aus Vorstand und Redaktion<br />
§ 8 Beiträge, Aufnahmegebühr, Umlagen<br />
1. – 4. – bleibt unverän<strong>de</strong>rt –<br />
5. Der Vorstand ist ermächtigt, durch Vorstandsbeschluss<br />
- <strong>de</strong>n aktiv ru<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn Arbeitsleistungen<br />
aufzuerlegen,<br />
- Verwaltungsgebühren, z.B. für <strong>de</strong>n<br />
Mehraufwand bei unpünktlicher Zahlung<br />
<strong>de</strong>s Beitrages, durch verspätet<br />
mitgeteilte Status- o<strong>de</strong>r Anschriftenän<strong>de</strong>rung,<br />
Verlust <strong>von</strong> <strong>Club</strong>schlüsseln,<br />
Nichterbringung <strong>von</strong> Arbeitsleistungen<br />
etc., festzusetzen,<br />
- die Modalität und Kosten für die<br />
Vermietung <strong>von</strong> <strong>Club</strong>eigentum an<br />
Mitglie<strong>de</strong>r und Frem<strong>de</strong> (z.B. Schränke<br />
in <strong>de</strong>n Umklei<strong>de</strong>räumen) festzulegen.<br />
Diese Beschlüsse sind in <strong>de</strong>r „<strong>Club</strong>mitteilungen“<br />
und durch dauerhaft, gut sichtbaren<br />
Aushang in <strong>de</strong>n <strong>Club</strong>räumen zu<br />
veröffentlichen.<br />
„§ 8 Beiträge, Aufnahmegebühr, Umlagen,<br />
Arbeitsleistungen“<br />
einstimmig angenommen<br />
50 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen<br />
§ 9 Haftung - bleibt unverän<strong>de</strong>rt - einstimmig angenommen<br />
§10 Die vom Vorstand beantragte Textfassung, abgedruckt in <strong>de</strong>n<br />
„<strong>Club</strong>mitteilungen 1/<strong>2008</strong>“ wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Versammlung abgelehnt, da sich<br />
keine 2/3 Mehrheit für die Zustimmung ergab.<br />
Anträge, wie <strong>de</strong>r Text gefasst wer<strong>de</strong>n sollte, lagen we<strong>de</strong>r schriftlich noch in<br />
einem Versammlungsvorschlag vor. Der Vorstand zog daraufhin die weiteren<br />
Satzungsän<strong>de</strong>rungen zurück, da nicht erkennbar war, welche Auswirkung<br />
diese Ablehnung auf die weiteren Satzungstexte hat. Somit gilt die neue Satzung<br />
<strong>von</strong> §1 - §9 und die alte Satzung ab §10.<br />
Der Vorstand stellte <strong>de</strong>n Antrag, eine außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
einzuberufen, die sich nur mit <strong>de</strong>r Satzungsän<strong>de</strong>rung befasst. Dieses<br />
wur<strong>de</strong> mit Mehrheit abgelehnt.<br />
Der Antrag, die Satzungsän<strong>de</strong>rungen auf die JHV am 26.03.2009 zu vertagen<br />
wur<strong>de</strong> mit 26 Ja-Stimmnen und 18 Nein-Stimmen <strong>de</strong>r noch anwesen<strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>r genehmigt.