Bebauungsplan Nr. 1057 - Stadt Wuppertal
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1057</strong> V Planinhalte<br />
- Ludgerweg - Filchnerweg - Domänenweg -<br />
Die Entwässerung soll in Trennkanalisation erfolgen.<br />
Nach § 51a Landeswassergesetz NRW ist das anfallende Niederschlagswasser von<br />
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche<br />
Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer<br />
einzuleiten. Aufgrund der Einstufung des Plangebietes als Wohngebiet wird die Beschaffenheit<br />
des Niederschlagswassers als unbelastet beurteilt.<br />
Es ist eine hydrogeologische Stellungnahme (Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft,<br />
Nordhorn, Dezember 2007) erstellt worden mit folgendem Ergebnis:<br />
Aufgrund der geringen bis sehr geringen Bodendurchlässigkeit ist weder der Lößlehm noch<br />
der Verwitterungslehm des Festgesteins für die Versickerung von Niederschlagswasser<br />
geeignet. Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf) dieser Schichten (überwiegend sandig-toniger,<br />
steiniger Schluff) kann anhand der feldgeologischen Bodenansprache mit kf < 1 x 10-7 m/s<br />
abgeschätzt werden. Damit wird der nach DWA A 138 empfohlene Durchlässigkeitsbeiwert<br />
von 1 x 10-6 m/s deutlich unterschritten.<br />
Theoretisch ist die Beseitigung von Niederschlagswasser in tiefer liegenden, stark geklüfteten<br />
Festgesteinschichten denkbar; jedoch müssten hierfür zunächst intensive Untersuchungen<br />
zur Verbreitung, den Lagerungsverhältnissen und dem tektonischen Inventar geeigneter<br />
Schichten durchgeführt werden. Sowohl der Untersuchungsumfang als auch der<br />
Ausführungsaufwand wären erheblich.<br />
Für die Entwässerung der einzelnen Gebiete sind folgende Konzepte geplant:<br />
„Ludgerweg“:<br />
Eine Auswechslung bzw. Tieferlegung des vorhandenen RW-Kanals im Ludgerweg ist<br />
nicht vorgesehen. Ein Anschluss des Neubaugebietes an die vorhandene Kanalisation im<br />
Ludgerweg wird nicht vorgenommen. Der Ansatz, möglichst viele Flächen an den vorhandenen<br />
RW-Kanal im Ludgerweg anzuschließen, wird daher nicht mehr verfolgt.<br />
Gemäß Berechnung des Büros Gewecke und Partner können maximal 20,0 l/s für ein Regenereignis<br />
n = 0,5 zusätzlich aus dem Baugebiet Ludgerweg in den vorh. RW-Kanal eingeleitet<br />
werden. Das gesamte Niederschlagswasser wird in ein zentrales RRB im Süd-<br />
Westen des Baugebietes geleitet. Für die Kleine Düssel hat der Wasserverband einen vereinfachten<br />
BWK-M3 Nachweis angefertigt. Auf Basis dieser Bearbeitung sowie auf Basis<br />
der darauf aufbauenden Dimensionierung des RRB ergeben sich für das RRB folgende<br />
Vorgaben:<br />
RRB gem. Anforderungen des BRW<br />
erf. Rückhaltevolumen Vn=0,5 = 715 m³<br />
erf. Rückhaltevolumen Vn=0,01 = 841 m³<br />
Drosselabfluss Qdr, 0,5 = 8 l/s<br />
Drosselabfluss Qdr, 0,01 = 65 l/s<br />
Das RRB wird nicht mehr – wie ursprünglich geplant - zweigeteilt hergestellt. Die Drosselung<br />
auf QE zul. gem. BWK M3 sowie die Drosselung für das 100 jährliche Ereignis werden in<br />
einem RRB mit unterschiedlichen Drosseln / Lamellen realisiert.<br />
Innerhalb der Fläche für die Abwasserbeseitigung soll zusätzlich eine Schmutzwasser-<br />
Pumpstation (SW-PW) zulässig sein. Da diese Einrichtung eine Anlage der Abwasserbeseitigung<br />
ist, bedarf es hierzu ausschließlich der Erwähnung in der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />
Die bisherige Option eines Anschlusses des geplanten SW-Kanals an den Schacht 7405<br />
(Straße Kinderbusch) ist nicht realisierbar, da sich das Flurstück 375 in Privatbesitz befin-<br />
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