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Bebauungsplan Nr. 1057 - Stadt Wuppertal

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1057</strong> V Planinhalte<br />

- Ludgerweg - Filchnerweg - Domänenweg -<br />

Die Entwässerung soll in Trennkanalisation erfolgen.<br />

Nach § 51a Landeswassergesetz NRW ist das anfallende Niederschlagswasser von<br />

Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche<br />

Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer<br />

einzuleiten. Aufgrund der Einstufung des Plangebietes als Wohngebiet wird die Beschaffenheit<br />

des Niederschlagswassers als unbelastet beurteilt.<br />

Es ist eine hydrogeologische Stellungnahme (Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft,<br />

Nordhorn, Dezember 2007) erstellt worden mit folgendem Ergebnis:<br />

Aufgrund der geringen bis sehr geringen Bodendurchlässigkeit ist weder der Lößlehm noch<br />

der Verwitterungslehm des Festgesteins für die Versickerung von Niederschlagswasser<br />

geeignet. Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf) dieser Schichten (überwiegend sandig-toniger,<br />

steiniger Schluff) kann anhand der feldgeologischen Bodenansprache mit kf < 1 x 10-7 m/s<br />

abgeschätzt werden. Damit wird der nach DWA A 138 empfohlene Durchlässigkeitsbeiwert<br />

von 1 x 10-6 m/s deutlich unterschritten.<br />

Theoretisch ist die Beseitigung von Niederschlagswasser in tiefer liegenden, stark geklüfteten<br />

Festgesteinschichten denkbar; jedoch müssten hierfür zunächst intensive Untersuchungen<br />

zur Verbreitung, den Lagerungsverhältnissen und dem tektonischen Inventar geeigneter<br />

Schichten durchgeführt werden. Sowohl der Untersuchungsumfang als auch der<br />

Ausführungsaufwand wären erheblich.<br />

Für die Entwässerung der einzelnen Gebiete sind folgende Konzepte geplant:<br />

„Ludgerweg“:<br />

Eine Auswechslung bzw. Tieferlegung des vorhandenen RW-Kanals im Ludgerweg ist<br />

nicht vorgesehen. Ein Anschluss des Neubaugebietes an die vorhandene Kanalisation im<br />

Ludgerweg wird nicht vorgenommen. Der Ansatz, möglichst viele Flächen an den vorhandenen<br />

RW-Kanal im Ludgerweg anzuschließen, wird daher nicht mehr verfolgt.<br />

Gemäß Berechnung des Büros Gewecke und Partner können maximal 20,0 l/s für ein Regenereignis<br />

n = 0,5 zusätzlich aus dem Baugebiet Ludgerweg in den vorh. RW-Kanal eingeleitet<br />

werden. Das gesamte Niederschlagswasser wird in ein zentrales RRB im Süd-<br />

Westen des Baugebietes geleitet. Für die Kleine Düssel hat der Wasserverband einen vereinfachten<br />

BWK-M3 Nachweis angefertigt. Auf Basis dieser Bearbeitung sowie auf Basis<br />

der darauf aufbauenden Dimensionierung des RRB ergeben sich für das RRB folgende<br />

Vorgaben:<br />

RRB gem. Anforderungen des BRW<br />

erf. Rückhaltevolumen Vn=0,5 = 715 m³<br />

erf. Rückhaltevolumen Vn=0,01 = 841 m³<br />

Drosselabfluss Qdr, 0,5 = 8 l/s<br />

Drosselabfluss Qdr, 0,01 = 65 l/s<br />

Das RRB wird nicht mehr – wie ursprünglich geplant - zweigeteilt hergestellt. Die Drosselung<br />

auf QE zul. gem. BWK M3 sowie die Drosselung für das 100 jährliche Ereignis werden in<br />

einem RRB mit unterschiedlichen Drosseln / Lamellen realisiert.<br />

Innerhalb der Fläche für die Abwasserbeseitigung soll zusätzlich eine Schmutzwasser-<br />

Pumpstation (SW-PW) zulässig sein. Da diese Einrichtung eine Anlage der Abwasserbeseitigung<br />

ist, bedarf es hierzu ausschließlich der Erwähnung in der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />

Die bisherige Option eines Anschlusses des geplanten SW-Kanals an den Schacht 7405<br />

(Straße Kinderbusch) ist nicht realisierbar, da sich das Flurstück 375 in Privatbesitz befin-<br />

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