Bebauungsplan Nr. 1057 - Stadt Wuppertal
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1057</strong> VI Auswirkungen der Planung<br />
- Ludgerweg - Filchnerweg - Domänenweg -<br />
VI Auswirkungen der Planung<br />
1 Belange der Umwelt<br />
Eine Umweltprüfung mit der Darstellung der nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ermittelten und<br />
bewerteten Belange des Umweltschutzes / der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ist vorgenommen worden und in einem Umweltbericht dargestellt. Der beigefügte<br />
Umweltbericht (Begründung Teil B) zeigt die relevanten Umweltbelange.<br />
1.1 Belange des Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutzes<br />
In dem Plangebiet und seinem Umfeld sind nach heutigem Kenntnisstand keine Altstandorte<br />
bekannt bzw. vorhanden. Jedoch zeigt die Altablagerungserfassung ein großflächiges<br />
Bombentrichterfeld, so dass das Plangebiet einer orientierenden Untersuchung unterzogen<br />
worden ist (Altlast, schädliche Bodenveränderungen). Die Bodenuntersuchung der ehemaligen<br />
Bombentrichter für die Erschließung der Baugebiete Ludgerweg, Filchnerweg, und<br />
Wiesenkamp / Domänenweg durch Herrn Diplom-Geograph Norbert Klipsch Sachverständigen-<br />
und Ingenieurbüro VBI ist im Februar 2010 erfolgt. Nach einer Luftbildauswertung<br />
bzgl. möglicherweise verfüllter Bombenkrater wurden vor Ort stichpunktartig die kritischsten<br />
Verdachtsbereiche absondiert. Organoleptisch auffällige Materialien wurden bei den<br />
Bohrstockuntersuchungen nicht nachgewiesen. Nach den unauffälligen Sondierergebnissen<br />
ist davon auszugehen, dass die Bombentrichter mit dem geogenen Auswurfmaterial<br />
wieder verfüllt wurden. Es sind keine daher bauplanungsrechtlichen bodenschutzrelevanten<br />
Kennzeichnungen vorzusehen.<br />
Die Bodenschutzbelange unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes<br />
(BBoSchG), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und des Landesbodenschutzgesetzes<br />
(LBodSchG) werden wie folgt beurteilt:<br />
Anlass für die Planung ist die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong>.<br />
Begrenzung der Bodenversiegelung und Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen<br />
(Schadstoffe, Erosionen, Verdichtungen):<br />
Die Bodenversiegelung und -verdichtung wird auf der Grundlage der vorgesehenen Planung<br />
auf das dem Nutzungszweck entsprechende Maß begrenzt. Die Erosionsgefährdung<br />
ist hoch bis sehr hoch und somit sind Erosionsschutzmaßnahmen beim Bauen und eine<br />
schnelle Wiederbegrünung zu berücksichtigen. Ein Schadstoffeintrag in den Boden ist bei<br />
einem ordnungsgemäßen Bewohnen des zukünftigen Wohngebietes nicht zu erwarten.<br />
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