Bebauungsplan Nr. 1057 - Stadt Wuppertal
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1057</strong> VI Auswirkungen der Planung<br />
- Ludgerweg - Filchnerweg - Domänenweg -<br />
Neben den Kompensationswirkungen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, kommt es<br />
durch die Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die Anpflanzung<br />
standortheimischer Gehölze auf bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen gleichsam zu<br />
einer Optimierung von Bodenfunktionen. Bestehende Belastungen werden abgebaut und in<br />
den oberen Bodenschichten setzt mittelfristig eine Regeneration der Bodenfunktionen ein.<br />
Die vorgesehenen Maßnahmen tragen insofern auch zu einer Kompensation der Beeinträchtigungen<br />
des Bodens bei.<br />
Insgesamt ist durch die Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen ein ökologischer Zuwachs<br />
an Wertpunkten realisierbar. Der erforderliche Ausgleichsbedarf lässt sich demzufolge fast<br />
gänzlich mit den Ausgleichsmaßnahmen abdecken. Der Ausgleich der verbleibenden<br />
Wertpunkte wird in einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB geregelt und durch<br />
den Erschließungsträger in Form von Ausgleichzahlungen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> abgegolten.<br />
Die Ausgleichs- und Kompensationsflächen bzw. ein entsprechendes Ersatzgeld wird allen<br />
Grundstücken / Flächen innerhalb des Plangebietes zugeordnet (Sammelausgleich), auf<br />
denen nach den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt<br />
vorbereitet werden.<br />
2 Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<br />
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Baudenkmale oder denkmalwerte Objekte<br />
bzw. Denkmalbereiche gemäß §§ 3 - 5 Denkmalschutzgesetz NRW. Auch Bodendenkmale<br />
sind nicht bekannt. Deshalb sind Maßnahmen des Denkmalschutzes oder zur Denkmalpflege<br />
nicht erforderlich.<br />
3 Belange der sozialen Infrastruktur<br />
Bei dem Plangebiet ist bei einer vollständigen Inanspruchnahme der Flächen in dem Allgemeinen<br />
Wohngebiet mit folgenden Bevölkerungszahlen bezüglich des Bedarfs an Kindertagesplätzen<br />
zu rechnen:<br />
rd. 100 Baugrundstücke / Wohneinheiten x 3,5 Bewohner = 350 Bewohner,<br />
350 Bewohner x rd. 20% = 70 Bewohner im Alter von 0 – 6 Jahren,<br />
hiervon rd. 55% = 39 Bewohner im Alter von 3 – 6 Jahren.<br />
Langfristig wird sich der Bedarf an Kindergartenplätzen in Tageseinrichtungen aufgrund<br />
der prognostizierten demografischen Entwicklung insgesamt verringern.<br />
Es ergibt sich voraussichtlich ein Anspruch von 10 Kindern aus dem Grundschulalter pro<br />
Jahrgang. Das Plangebiet gehört überwiegend zu dem Einzugsbereich der Gemeinschaftsgrundschule<br />
Gebhardstraße, die dreizügig betrieben wird. Das vorhandene Raumprogramm<br />
erlaubt die Unterbringung zusätzlicher Schülerzahlen aus dem Plangebiet. Zudem<br />
kann mit dem Grundschulstandort Elfenhang eine bedarfsgerechte Versorgung erreicht<br />
werden.<br />
Die Teilbereiche führen allein betrachtet nach heutigem Kenntnisstand zu keinen erhöhten<br />
Anforderungen an die vorhandene soziale Infrastruktur.<br />
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