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Bebauungsplan Nr. 1057 - Stadt Wuppertal

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1057</strong> V Planinhalte<br />

- Ludgerweg - Filchnerweg - Domänenweg -<br />

det. Die SW-Entwässerung soll nunmehr über einen Freigefällekanal bis zu dem geplanten<br />

SW-PW im Süd-Westen des Gebietes. Das SW-PW befindet sich innerhalb der umzäunten<br />

RRB-Fläche. Vom SW-PW erfolgt eine Ableitung des Schmutzwassers zum vorhandenen<br />

SW-Schacht 1401 im Ludgerweg.<br />

Die Ermittlung der erforderlichen Fläche für das RRB beruht auf einer digitalen Geländemodellierung.<br />

Das Gelände fällt in diesem Bereich nach Süd-Westen ab, so dass durch<br />

Nutzung dieser Flächen eine optimale Flächenausnutzung erreicht wird.<br />

„Filchnerweg“:<br />

Die Fläche „Filchnerweg“ wird ungedrosselt an den vorhandenen RW-Kanal westlich des<br />

Gebietes angeschlossen (Schacht 1031). Der Anschluss an den SW-Kanal erfolgt für die<br />

Fläche „Filchnerweg“ entsprechend (Schacht 1429).<br />

„Domänenweg“:<br />

Die Oberflächenentwässerung erfolgt, soweit die Höhenlage dies zulässt, in Richtung des<br />

vorhandenen RW-Kanals im Domänenweg (Schacht 4022). Oberflächenwasser, das nicht<br />

in den Domänenweg abgeleitet werden kann, wird in Richtung Westen abgeleitet. Hier erfolgt<br />

die Einleitung in den vorhandenen RW-Kanal (Schacht 3017).<br />

Ein offener Ableitgraben ist hier – entgegen früherer Planungen - nicht mehr vorgesehen,<br />

um den Wartungsaufwand für die <strong>Wuppertal</strong>er <strong>Stadt</strong>werke (WSW) zu verringern. Die Ableitung<br />

soll als verrohrter RW-Kanal ausgebildet werden und gemeinsam mit dem SW-Kanal<br />

unterhalb des festgesetzten Weges / der Fläche mit dem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />

vorgesehen werden. Der geplante Weg wird in einer Mindestbreite von befestigter<br />

Fläche von 3,0 m (einzuhaltendes Lichtraumprofil 4,0 m) hergestellt, um die Befahrbarkeit<br />

mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. Der bisher geplante Ableitgraben<br />

entfällt. Diese Fläche wird zukünftig innerhalb der festgesetzten Fläche für Anpflanzungen<br />

übernommen.<br />

2 Beabsichtigte planungsrechtliche Festsetzungen<br />

2.1 Art der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB)<br />

Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) soll in dem <strong>Bebauungsplan</strong> für die Teilbereiche jeweils Allgemeines Wohngebiet<br />

-WA- (§ 4 BauNVO) festgesetzt werden, mit dem vorrangigen Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen<br />

Zulässigkeit für Wohnbauvorhaben.<br />

Danach sind die Nutzungen<br />

• Wohngebäude,<br />

• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />

• die der Versorgung des Gebietes dienende Läden,<br />

• Schank- und Speisewirtschaften,<br />

• nicht störende Handwerksbetriebe,<br />

allgemein zulässig, während die nach § 4 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

• Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

• sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />

• Anlagen für Verwaltungen,<br />

• Gartenbaubetriebe sowie<br />

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