Zu guter Letzt wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine harmonische Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2013. Dr. Philip Robinson Managing Partner <strong>Tax</strong> and Legal philip.robinson@ch.ey.com <strong>Tax</strong> <strong>News</strong> <strong>Ernst</strong> & <strong>Young</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> 2
Die Lizenzbox als Ei des Kolumbus? Rainer Hausmann, Partner, International <strong>Tax</strong> Services, rainer.hausmann@ch.ey.com Bis Ende des Jahres werden von der <strong>Schweiz</strong> wesentliche Fortschritte zur Beilegung des Steuerstreites mit der EU erwartet. In Zentrum der Diskussion steht die unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Erträgen bei kantonalen gemischten Gesellschaften. Diese werden sowohl von der EU als auch von der OECD kritisiert. Das Eidg. Finanzdepartement verhandelt zurzeit mit der EU über die genauen Details. Nun melden sich auch die steuerkräftigen Kantone wie Zürich, Genf und Basel-Stadt zu Wort und rechnen die Steuerausfälle vor, die bei Aufgabe der Steuerprivilegien (für die Unternehmen) entstehen würden. Diese sind in der Tat beträchtlich. Sollten die Unternehmenssteuern generell und massiv gesenkt werden müssen, um im internationalen Umfeld weiterhin attraktiv zu bleiben, so hätte das freilich auch Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Auch die sogenannten Nehmerkantone, die vom NFA profitieren, erheben nun ihre Stimmen und verweisen auf den Föderalismus und die Solidarität. Ob potentielle Steuerausfälle durch den Bund finanziert würden, ist fraglich, zumal das Finanzdepartement ja den Auftrag hat, den Streit mit der EU ohne Erhöhung der Steuern zu beenden. Es ist daher wichtig über alternative Steuer modelle nicht nur nachzudenken, sondern diese auch in die Verhandlungen mit der EU einzubringen. Als Rettungsanker wird von verschiedener Seite die Lizenzbox genannt, da diese bereits in der EU angewendet wird. Bei Die Aufwandbesteuerung <strong>–</strong> Aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Kantonsebene Frédéric Bonny, Manager, Personal <strong>Tax</strong> Services, Bern, frédéric.bonny@ch.ey.com; Fabienne Brahier, Consultant, Personal <strong>Tax</strong> Services, Bern, fabienne.brahier@ch.ey.com Die Aufwandbesteuerung in der <strong>Schweiz</strong> bleibt nach wie vor im Fokus. Nachdem einige Kantone die Abschaffung respektive Verschärfung der Aufwandbesteuerung bereits beschlossen haben oder eine solche Abstimmung bevorsteht, wird man nun auch auf Bundesebene aktiv. Fast zeitgleich mit dem Beschluss des Parlaments, die gesetzlichen Bestimmungen der Aufwand- besteuerung auf Bundesebene zu revidieren, haben politisch links orientierte Organisationen die eidgenössische Volksinitiative zur schweizweiten Abschaffung der Aufwandbesteuerung bei der Bundeskanzlei eingereicht. Ausgangslage Die Aufwandbesteuerung, auch Pauschalbesteuerung genannt, stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für ausländische Staatsangehörige dar, die ihren Wohnsitz in der <strong>Schweiz</strong> haben, hier jedoch nicht erwerbstätig sind. In der <strong>Schweiz</strong> unterliegt momentan weniger als ein Promille der Steuerpflichtigen dem System der Aufwandbesteuerung. Dennoch gelangte die Aufwandbesteuerung in letzter Zeit mehr und mehr unter Beschuss. Als Argument wird mehrheitlich vorgebracht, dass diese Besteuerungsart nicht gerecht sei und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstosse. genauerem Hinschauen wird aber schnell klar, dass diese für die Kantone nur bedingt eine Lösung ist. Der Ansatz der Lizenzbox ist zwar gut, greift aber zu kurz, da die gemischten Gesellschaften vorwiegend Handelserträge generieren. Und hält man sich vor Augen, dass die gemischten steuerkräftigen Gesellschaften eher selten Forschung und Entwicklung betreiben, haben sie entsprechend prak- tisch auch keine Lizenzerträge. Eine her- kömmliche Lizenzbox würde deshalb weder zum gewünschten Resultat führen, noch würden die Steuerausfälle kompen- siert. Hier muss also Klarheit geschaffen werden, damit keine falschen Erwartun- gen entstehen. Ein möglicher Lösungsansatz wäre hingegen eine modifizierte Lizenzbox, bei welcher auch die Vertriebs- netze, die Verwertung von eigenen Kundenlisten und -beziehungen, der Goodwill etc. als Lizenzerträge im weiteren Sinne gelten. Eine so ausgestaltete Lizenzbox wäre eine echte Alternative zu den gemischten Gesellschaften, weil sie nicht nur die zu erwarteten Steuerausfälle kompensieren, sondern auch vor EU-Recht bestehen könnte. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die aktuellen Entwicklungen der Aufwandbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene verschafft werden. Entwicklungen auf Bundesebene Revision der Bundesgesetzgebung betreffend die Aufwandbesteuerung Auf Bundesebene lehnen Bundesrat und Parlament die Abschaffung der Aufwand besteuerung, vor allem aus volkswirtschaftlichen Gründen, nach wie vor ab. Jedoch soll die Steuergerechtigkeit sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung verbessert werden, weshalb der Bundesrat zuhanden des Parlaments <strong>Tax</strong> <strong>News</strong> <strong>Ernst</strong> & <strong>Young</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> 3