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nal (2010). - Hubert Burda Media

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indlichkeiten, zwischen den in<br />

den Konzernabschluss einbezogenen<br />

Unternehmen sowie entsprechendeRechnungsabgrenzungsposten<br />

werden weggelassen.<br />

Umsatzerlöse, Aufwendungen und<br />

Erträge zwischen den einbezogenen<br />

Unternehmen werden gegeneinander<br />

aufgerechnet.<br />

(4) Währungsumrechnung<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,<br />

Guthaben bei<br />

Kreditinstituten und Verbindlichkeiten,<br />

die auf Währungen von Ländern<br />

außerhalb der europäischen Währungsunion<br />

lauten, sind zu den an<br />

den Entstehungstagen geltenden<br />

Kursen oder den höheren bzw.<br />

niedrigeren Devisenkassamittelkursen<br />

am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.<br />

Bei Posten mit einer<br />

Restlaufzeit von bis zu einem Jahr<br />

erfolgte die Bewertung grundsätzlich<br />

zum Devisenkassamittelkurs vom<br />

Bilanzstichtag.<br />

Für die konsolidierten Gesellschaften<br />

außerhalb der europäischen<br />

Währungsunion erfolgte die Umrechnung<br />

des Eigenkapitals mit<br />

den fortgeschriebenen historischen<br />

Wechselkursen, der übrigen Bilanzposten<br />

mit dem Devisenkassamittelkurs<br />

zum Bilanzstichtag und der<br />

Posten der Gewinn-und-Verlustrechnungen<br />

zu Jahresdurchschnittskursen.<br />

Bilanzielle Umrechnungsdifferenzen<br />

wurden erfolgsneutral<br />

mit dem Eigenkapital verrechnet.<br />

(5) Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

wurden gegenüber dem<br />

Vorjahr unverändert beibehalten,<br />

soweit nicht aufgrund der BilMoG-<br />

Vorschriften eine Änderung zu erfolgen<br />

hatte.<br />

Die Vermögens- und Schuldposten<br />

wurden unter Beachtung des Vor-<br />

sichtsprinzips und entsprechend<br />

den beim Mutterunternehmen angewandten<br />

Methoden bewertet.<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle<br />

Vermögensgegenstände wurden zu<br />

Anschaffungskosten angesetzt und<br />

planmäßig linear über ihre voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Soweit notwendig, wurden<br />

außerplanmäßige Abschreibungen<br />

vorgenommen. Für die<br />

Verrechnung bzw. Abschreibung<br />

von Geschäfts- oder Firmenwerten<br />

wurde die dem Geschäftsmodell<br />

des betreffenden Unternehmens<br />

entsprechende voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

von bis zu 15 Jahren<br />

zugrunde gelegt. Selbst erstellte<br />

immaterielle Vermögensgegenstände<br />

wurden nicht aktiviert.<br />

Das Sachanlagevermögen wurde<br />

zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

angesetzt, vermindert<br />

um planmäßige und, falls erforderlich,<br />

um außerplanmäßige Abschreibungen.<br />

In die Herstellungskosten<br />

wurden neben den Einzelkosten<br />

angemessene Teile der notwendigen<br />

Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />

einbezogen. Bewegliche<br />

abnutzbare Anlagegüter<br />

wurden entsprechend ihrer wirtschaftlichen<br />

Nutzungsdauer linear<br />

oder – sofern vom Wertverlauf her<br />

angebracht – degressiv abgeschrieben.<br />

Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode<br />

erfolgt, sobald<br />

diese zu höheren jährlichen<br />

Abschreibungen führt.<br />

Selbstständig nutzbare bewegliche<br />

Gegenstände des Anlagevermögens,<br />

die der Abnutzung unterliegen,<br />

wurden ab dem Zugangsjahr<br />

<strong>2010</strong> voll abgeschrieben und im<br />

Konzernanlagespiegel als Abgang<br />

behandelt, sofern ihre jeweiligen<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

410,00 € nicht überstiegen<br />

(geringwertige Anlagegüter). Lagen<br />

die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

darüber, wurden die<br />

betreffenden Gegenstände aktiviert<br />

und über die voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

planmäßig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Anlagegüter,<br />

die in den Geschäftsjahren 2008<br />

und 2009 zugegangen sind und<br />

deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

zwischen 150,00 €<br />

und 1.000,00 € lagen, wurden im<br />

betreffenden Zugangsjahr in einem<br />

Sammelposten erfasst und ab Zugang<br />

über fünf Jahre linear abgeschrieben.<br />

Die Finanzanlagen wurden mit den<br />

Anschaffungskosten oder dem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert bilanziert.<br />

Verzinsliche Ausleihungen wurden<br />

mit ihren Nennwerten bewertet.<br />

Unverzinsliche Darlehen wurden<br />

entsprechend den Restlaufzeiten<br />

abgezinst.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

sowie die Waren wurden mit den<br />

durchschnittlichen Anschaffungskosten<br />

oder den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten<br />

bzw. Marktpreisen<br />

am Bilanzstichtag bewertet.<br />

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse<br />

und Leistungen wurden zu<br />

Herstellungskosten oder mit dem<br />

niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden<br />

Wert aktiviert. In die Herstellungskosten<br />

wurden neben Material-<br />

und Fertigungseinzelkosten<br />

auch angemessene Teile der Material-<br />

und Fertigungsgemeinkosten<br />

einschließlich der Abschreibungen<br />

einbezogen, soweit diese durch die<br />

Fertigung veranlasst sind.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

wurden unter<br />

Berücksichtigung aller einzeln erkennbaren<br />

Risiken bewertet. Zur<br />

Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos<br />

wurde eine angemessene<br />

Pauschalabwertung vorgenommen.<br />

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen<br />

enthaltenen Körperschaftsteuerguthaben<br />

nach § 37<br />

Abs. 5 KStG wurden mit dem Barwert<br />

angesetzt.<br />

Sonstige Wertpapiere wurden zu<br />

Anschaffungskosten bzw. niedri-<br />

geren Börsenkursen am Bilanzstichtag<br />

bilanziert.<br />

Liquide Mittel wurden zu Nennwerten<br />

ausgewiesen.<br />

Wurden in den Vorjahren außerplanmäßige<br />

Abschreibungen im Anlagevermögen<br />

vorgenommen oder<br />

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

mit einem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert angesetzt<br />

und sind die Gründe für die Wert-<br />

minderung in der Zwischenzeit<br />

ganz oder teilweise entfallen, erfolgt<br />

eine Wertaufholung bis höchstens<br />

zu den fortgeführten Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten.<br />

Dies gilt nicht für eine etwaige in<br />

den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige<br />

Abwertung eines<br />

Geschäfts- oder Firmenwerts.<br />

Rückstellungen für Pensionen, für<br />

Altersteilzeit sowie für Jubiläen und<br />

Leistungen im Todesfall werden<br />

zum 31. Oktober des Geschäftsjahres<br />

inventarisiert, sodass die<br />

nachstehend genannten Zinssätze<br />

mit dem Stand vom 31. Oktober<br />

<strong>2010</strong> zur Anwendung kamen.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen<br />

wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischerBerechnungen<br />

unter Heranziehung biometrischer<br />

Wahrscheinlichkeiten<br />

(Richttafeln Heubeck 2005 G) nach<br />

dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(Projected Unit Credit Methode) ermittelt.<br />

Die zukünftig erwarteten<br />

jährlichen Entgelt- und Rentensteigerungen<br />

wurden – soweit relevant<br />

– mit jeweils 1,8 Prozent p. a. berücksichtigt.<br />

Als Zinssatz wurde im<br />

Geschäftsjahr grundsätzlich der<br />

von der Deutschen Bundesbank<br />

ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche<br />

Marktzinssatz der vergangenen<br />

sieben Geschäftsjahre<br />

für eine angenommene Restlaufzeit<br />

von 15 Jahren in Höhe von 5,16<br />

Prozent p. a. verwendet. In Fällen<br />

deutlich kürzerer oder deutlich längerer<br />

Restlaufzeiten als 15 Jahre<br />

wurden die tatsächlichen Restlauf-<br />

Konzernabschluss <strong>2010</strong> <strong>Hubert</strong> <strong>Burda</strong> <strong>Media</strong> Holding Kommanditgesellschaft 103<br />

zeiten und der entsprechende, von<br />

der Deutschen Bundesbank ermittelte<br />

und veröffentlichte Zinssatz<br />

angesetzt. Da der deutlich überwiegende<br />

Teil der Pensionsverpflichtungen<br />

auf einer für Neu-<br />

eintritte ab September 1994<br />

geschlossenen Versorgungsordnung<br />

beruht und die pensionsberechtigten<br />

noch aktiven Mitarbeiter<br />

zum Bilanzstichtag daher bereits<br />

eine lange Betriebszugehörigkeit<br />

aufweisen, wurde eine betriebsindividuelle<br />

Fluktuation wegen ihrer<br />

unwesentlichen Auswirkungen nicht<br />

einberechnet.<br />

Der sich durch die geänderte Bewertung<br />

der laufenden Pensionen<br />

oder Anwartschaften auf Pensionen<br />

ergebende Betrag wurde im<br />

Geschäftsjahr zu einem Fünfzehntel<br />

angesammelt. Der noch nicht verteilte<br />

Betrag im Sinne von Artikel<br />

67 Abs. 2 EGHGB beträgt zum Bilanzstichtag<br />

43.814 Tsd. €.<br />

Rückdeckungsversicherungswerte,<br />

die ansonsten unter den sonstigen<br />

Vermögensgegenständen auszuweisen<br />

gewesen wären, wurden mit<br />

den Altersversorgungsverpflichtungen<br />

in Höhe von 1.210 Tsd. €<br />

verrechnet, zu deren Abdeckung<br />

die betreffenden Versicherungen<br />

abgeschlossen worden sind. Diese<br />

Werte entsprechen sowohl dem<br />

beizulegenden Zeitwert als auch<br />

den fortgeführten Anschaffungskosten<br />

der verrechneten Vermögensgegenstände<br />

sowie dem Erfüllungsbetrag<br />

der verrechneten Schulden.<br />

Die Rückdeckungsversicherungswerte<br />

wurden von dem jeweiligen<br />

Versicherungsunternehmen bestätigt.<br />

Ihre Bewertung erfolgte mit<br />

dem Betrag, der von dem Versicherungsunternehmen<br />

aus dem<br />

zum Schluss der Versicherungsperiode<br />

berechneten geschäftsplanmäßigen<br />

Deckungskapital, mindestens<br />

jedoch aus dem garantierten<br />

Rückkaufswert, abgeleitet wurde.<br />

Rückstellungen für Altersteilzeit<br />

wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischerBerechnungen<br />

unter Heranziehung biometrischer<br />

Wahrscheinlichkeiten<br />

(Richttafeln Heubeck 2005 G) nach<br />

dem Barwertverfahren ermittelt. Bei<br />

der Bewertung dieser Verpflichtungen<br />

wurden die zukünftig erwarteten<br />

jährlichen Entgeltsteigerungen<br />

von 1,8 Prozent p. a. berücksichtigt.<br />

Die Verpflichtungen wurden<br />

entsprechend der individuellen<br />

Restlaufzeit von zwei Jahren mit<br />

3,91 Prozent p. a. abgezinst. Zur<br />

Absicherung der aus den Rückstellungen<br />

für Altersteilzeit resultierenden<br />

Verpflichtungen wurden von<br />

den Arbeitgeberunternehmen Bankbürgschaften<br />

zugunsten der Berechtigten<br />

gestellt.<br />

Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen<br />

und für Leistungen im<br />

Todesfall wurden auf der Grundlage<br />

versicherungsmathematischer Berechnungen<br />

unter Heranziehung biometrischer<br />

Wahrscheinlichkeiten<br />

(Richttafeln Heubeck 2005 G) nach<br />

dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(Projected Unit Credit Methode) ermittelt.<br />

Die zukünftig erwarteten<br />

jährlichen Entgelt- und Rentensteigerungen<br />

wurden – soweit rele-<br />

vant – mit jeweils 1,8 Prozent p. a.<br />

berücksichtigt. Als Zinssatz wurde<br />

im Geschäftsjahr der von der Deutschen<br />

Bundesbank ermittelte und<br />

veröffentlichte durchschnittliche<br />

Marktzinssatz der vergangenen sieben<br />

Geschäftsjahre für eine angenommene<br />

Restlaufzeit von 15 Jahren<br />

in Höhe von 5,16 Prozent p. a.<br />

verwendet. In den ersten 10 Dienstjahren<br />

wurde eine durchschnittliche<br />

jährliche Fluktuation von 3,0<br />

Prozent p. a. unterstellt. Eine betriebsindividuelle<br />

Fluktuation wurde<br />

wegen unwesentlicher Auswirkun-<br />

gen ab dem 11. Dienstjahr nicht<br />

mehr berücksichtigt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen enthalten<br />

entsprechend dem kaufmännischen<br />

Vorsichtsprinzip alle

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