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beitrittserklärung einzugsermächtigung - Vitus

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Vorwort<br />

Kurze Bilanz des Jahres 2008<br />

Kinderhilfe Meppen e. V. und St.-<strong>Vitus</strong>-Werk GmbH sind Träger von Einrichtungen und Diensten<br />

für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung Hilfe oder Assistenz benötigen. Der Mensch in all<br />

seinen Facetten steht im Mittelpunkt der Arbeit aller Dienste und Einrichtungen. So heißt es im<br />

Leitbild: „Wir haben ein Bild vor Augen, das uns leitet, von dem wir uns leiten lassen, in unserem<br />

Engagement und dem Selbstverständnis unserer Arbeit. Im Mittelpunkt steht der Mensch. Jeder<br />

Mensch hat das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Auf der Basis christlicher Werte werden<br />

die verschiedenen Angebote gestaltet.<br />

Die Diskussionen über selbstbestimmte Teilhabe und Integration prägen verstärkt die Arbeit mit<br />

und für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Menschen mit Behinderung fordern<br />

mehr Autonomie und mehr Wahlmöglichkeiten. Menschen mit Behinderung fordern für sich das<br />

Recht auf selbst bestimmte Gestaltung des Lebens ein. Die politische Diskussion ist derzeit vor<br />

allem geprägt durch die „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten<br />

Nationen. Darin wird Bezug genommen auf die Charta der UN und die dort niedergelegten<br />

Grundsätze, „denen zufolge die Anerkennung der Würde und des Wertes, die allen Mitgliedern der<br />

menschlichen Gesellschaft innewohnen, sowie ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte, die<br />

Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“. Zweck des Übereinkommens<br />

ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch<br />

alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung<br />

der ihnen innewohnenden Würde zu fördern, so heißt es in Artikel 1 der Konvention.<br />

Menschen mit Behinderung sind gleichberechtigte Bürger des Gemeinwesens. Aufgrund dieser<br />

Tatsache haben sie in einer Demokratie alle Rechte eines Staatsbürgers. Gleichberechtigung und<br />

selbstbestimmte Teilhabe sind Grundprinzipien jedes echten demokratischen Gemeinwesens, sie<br />

können deshalb auch für Menschen mit Behinderung nicht in Frage gestellt werden.<br />

Das veränderte Selbstverständnis und das Selbstbewusstsein der Mitbürger mit Behinderung<br />

zwingt die Gesellschaft, sich mit ihren Bedürfnissen und Fragen auseinander zu setzen.<br />

Konkret bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderung nicht Empfänger staatlicher Wohlfahrt<br />

sind, sondern Nachfrager bzw. Kunden von verfügbaren Angeboten, bei denen Auswahlmöglichkeiten<br />

bestehen. Wenn es Auswahlmöglichkeiten gibt, wird derjenige, der eine Dienstleistung in<br />

Anspruch nehmen möchte, sich für die entscheiden, die seinen Vorstellungen und Wünschen am<br />

ersten entspricht. Eine gute Dienstleistungsbeziehung zu den Kunden, den Menschen mit Behinderung<br />

und ihren Angehörigen bzw. rechtlichen Vertretern aufzubauen ist unverzichtbar.

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