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Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info

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Rund um das Thema Rente und staatliche Leistungen<br />

Befreiung von Rundfunk- und<br />

Fernsehgebühren<br />

Für die Erteilung der Befreiung von der Rundfunk- und<br />

Fernsehgebührenpflicht ist die Gebühreneinzugszentrale<br />

(GEZ) zuständig. Es können u. a. folgende Personen<br />

befreit werden:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Empfänger von Grundsicherung <strong>im</strong> Alter und bei<br />

Erwerbsminderung<br />

Sonder<strong>für</strong>sorgeberechtigte i. S. d. § 27 e Bundesversorgungsgesetz<br />

behinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“ <strong>im</strong><br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch<br />

XII oder als Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge<br />

Der Antrag ist direkt an die GEZ zu richten oder <strong>im</strong><br />

Landratsamt <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreis</strong>, Fachdienst Bürgerbüro<br />

abzugeben; dem Antrag muss der Bescheid, aus dem<br />

o. g. Voraussetzungen ersichtlich sind, <strong>im</strong> Original oder<br />

in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Die Befreiung<br />

beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem<br />

der Antrag bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende<br />

Befreiung ist nicht möglich.<br />

Auskünfte erteilen:<br />

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />

Postfach 11 03 63,<br />

50403 Köln<br />

Telefon: (0180) 5016565<br />

Landratsamt <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Fachdienst Bürgerbüro<br />

Oschitzer Str. 4,<br />

07907 Schleiz<br />

Telefon: (03663) 488 216<br />

Telefongebührenermäßigung –<br />

Sozialtarif der Deutschen Telekom<br />

Wer die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />

erfüllt oder <strong>im</strong> Besitz eines Schwerbehindertenausweises<br />

mit dem Merkzeichen „RF“ ist,<br />

erhält von der Deutschen Telekom eine Ermäßigung auf<br />

die Verbindungsentgelte.<br />

Auskünfte erteilt die Telekom:<br />

Telefon: (0800) 3 30 10 00 (kostenlos)<br />

Schuldnerberatung<br />

Ziel der Schuldnerberatung ist es, verschuldete Personen<br />

vor dem sozialen Abstieg zu bewahren. Zunächst ist es<br />

Aufgabe der Schuldnerberatung, die Überschuldungssituation<br />

bei der Beratung in allen Einzelheiten festzustellen.<br />

Danach werden Anleitungen zum wirtschaftlichen<br />

Haushalten geboten, Kreditverträge auf möglicherweise<br />

überhöhte Zinsen überprüft, mit Gläubigern über<br />

Schuldnernachlässe verhandelt und schließlich über die<br />

Gewährung einer Entschuldungshilfe und deren Form<br />

entschieden.<br />

Volkssolidarität Pößneck e. V.<br />

Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 5,<br />

07381 Pößneck<br />

Telefon: (03647) 41 27 40<br />

Hofer Str. 7,<br />

07907 Schleiz<br />

Telefon: (03663) 420603<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

<strong>Kreis</strong>verband <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong> e. V.<br />

An der Körnerlinde,<br />

07806 Neustadt an der <strong>Orla</strong><br />

Telefon: (036481) 5 99 10

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