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Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info

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He<strong>im</strong>aufsicht<br />

Die He<strong>im</strong>aufsicht wacht darüber, dass die Selbstständigkeit,<br />

Selbstbest<strong>im</strong>mung und Selbstverantwortung der He<strong>im</strong>bewohner<br />

in jedem Fall erhalten bleibt. Sie sorgt da<strong>für</strong>, dass das<br />

He<strong>im</strong>gesetz und die weiteren Rechtsvorschriften beachtet<br />

werden. Hierzu werden die Einrichtungen <strong>im</strong> Landkreis<br />

regelmäßig – auch unangemeldet – überprüft.<br />

Die He<strong>im</strong>aufsicht informiert und berät außerdem u. a.<br />

• He<strong>im</strong>bewohner, He<strong>im</strong>beiräte und He<strong>im</strong><strong>für</strong>sprecher<br />

über ihre Rechte und Pflichten,<br />

• Personen, die einen Umzug in ein Alten-/Pflegehe<strong>im</strong><br />

in Betracht ziehen, Angehörige von He<strong>im</strong>bewohnern<br />

und sonstige Interessierte über He<strong>im</strong>e <strong>im</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<br />

<strong>Kreis</strong>, über Rechte und Pflichten der Träger und der<br />

Bewohner.<br />

Sie können sich auch an die He<strong>im</strong>aufsicht wenden, wenn<br />

sich Probleme in der von Ihnen bzw. Ihren Angehörigen<br />

bewohnten Einrichtung ergeben oder wenn Sie Fragen<br />

haben.<br />

Betreutes Wohnen<br />

Das betreute Wohnen wird <strong>für</strong> ältere, noch rüstige Menschen<br />

<strong>im</strong>mer mehr zur interessanten Alternative. Spezielle<br />

altersgerechte Wohnanlagen ermöglichen ein selbstbest<strong>im</strong>mtes<br />

Leben in der eigenen Wohnung. Darüber<br />

hinaus werden je nach Anlage verschiedene Grund- und<br />

Wahlleistungen wie zum Beispiel 24-Stunden-Notrufsystem,<br />

Vermittlung und Organisation von Hilfe und<br />

Pflege, von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten, Erledigung<br />

von Besorgungen, Verpflegung und Verrichtung<br />

von hauswirtschaftlichen Diensten usw. angeboten.<br />

In einem Betreuungsvertrag werden die konkret angebotenen<br />

Wahlleistungen (mit den jeweiligen Kosten<br />

der einzelnen Leistungen) definiert und die Höhe der<br />

Betreuungspauschale festgelegt. Betreutes Wohnen zeichnet<br />

sich somit vor allem dadurch aus, dass die Bewohner<br />

selbst best<strong>im</strong>men können, in welchem Umfang sie die<br />

Betreuungs- oder Versorgungsleistungen in Anspruch<br />

nehmen wollen.<br />

Wohnen <strong>im</strong> Alter

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