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Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info

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zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfebedarf bei der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.<br />

Der Hilfebedarf pro Tag muss mindestens drei Stunden<br />

betragen, wobei auf den Aufwand <strong>für</strong> die Grundpflege<br />

mindestens zwei Stunden entfallen müssen.<br />

Pflegestufe III – schwerstpflegebedürftig<br />

Die Pflegestufe III setzt voraus, dass ständiger Hilfebedarf<br />

bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />

rund um die Uhr, also auch nachts, besteht. Zusätzlich<br />

muss mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung bestehen.<br />

Der Zeitaufwand <strong>für</strong> die Hilfeleistungen muss mindestens<br />

fünf Stunden am Tag betragen, wobei auf den Aufwand<br />

<strong>für</strong> die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen<br />

müssen. Leistungen der Pflegestufe III werden auch dann<br />

gewährt, wenn nicht ununterbrochen Hilfe geleistet wird,<br />

aber die ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung bei Tag<br />

und Nacht notwendig ist und tatsächlich Hilfen in sehr<br />

hohem Maß erbracht werden müssen.<br />

Wie stellt man einen Antrag auf Leistungen?<br />

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind von einer<br />

Antragstellung abhängig. Den Antrag stellt der Pflegebedürftige<br />

oder sein Bevollmächtigter. Der Antrag ist so<br />

bald wie möglich zu stellen, nachdem die Pflegebedürftigkeit<br />

eingetreten ist. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach<br />

entsprechenden Antragsformularen oder stellen Sie einen<br />

formlosen Antrag.<br />

Wie wird der Antrag geprüft?<br />

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK), den Antrag zu prüfen. Im<br />

MDK sind Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte<br />

tätig, die in der Regel Hausbesuche abstatten. Im häuslichen<br />

Umfeld wird u. a. festgestellt, welcher konkrete<br />

Hilfebedarf bei den Antragstellern besteht. Der MDK<br />

erstellt dann aufgrund des Hausbesuches ein Gutachten.<br />

Danach ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid, gegen<br />

den Sie Widerspruch einlegen können, wenn Sie mit der<br />

Feststellung nicht einverstanden sind.<br />

Pflegeversicherung

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