Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info
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zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfebedarf bei der<br />
hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.<br />
Der Hilfebedarf pro Tag muss mindestens drei Stunden<br />
betragen, wobei auf den Aufwand <strong>für</strong> die Grundpflege<br />
mindestens zwei Stunden entfallen müssen.<br />
Pflegestufe III – schwerstpflegebedürftig<br />
Die Pflegestufe III setzt voraus, dass ständiger Hilfebedarf<br />
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />
rund um die Uhr, also auch nachts, besteht. Zusätzlich<br />
muss mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung bestehen.<br />
Der Zeitaufwand <strong>für</strong> die Hilfeleistungen muss mindestens<br />
fünf Stunden am Tag betragen, wobei auf den Aufwand<br />
<strong>für</strong> die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen<br />
müssen. Leistungen der Pflegestufe III werden auch dann<br />
gewährt, wenn nicht ununterbrochen Hilfe geleistet wird,<br />
aber die ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung bei Tag<br />
und Nacht notwendig ist und tatsächlich Hilfen in sehr<br />
hohem Maß erbracht werden müssen.<br />
Wie stellt man einen Antrag auf Leistungen?<br />
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind von einer<br />
Antragstellung abhängig. Den Antrag stellt der Pflegebedürftige<br />
oder sein Bevollmächtigter. Der Antrag ist so<br />
bald wie möglich zu stellen, nachdem die Pflegebedürftigkeit<br />
eingetreten ist. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach<br />
entsprechenden Antragsformularen oder stellen Sie einen<br />
formlosen Antrag.<br />
Wie wird der Antrag geprüft?<br />
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung (MDK), den Antrag zu prüfen. Im<br />
MDK sind Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte<br />
tätig, die in der Regel Hausbesuche abstatten. Im häuslichen<br />
Umfeld wird u. a. festgestellt, welcher konkrete<br />
Hilfebedarf bei den Antragstellern besteht. Der MDK<br />
erstellt dann aufgrund des Hausbesuches ein Gutachten.<br />
Danach ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid, gegen<br />
den Sie Widerspruch einlegen können, wenn Sie mit der<br />
Feststellung nicht einverstanden sind.<br />
Pflegeversicherung