Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info
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Datum der Abfassung sowie die Unterschrift des Verfassers<br />
tragen. Wenn sie von zwei Zeugen unterschrieben ist, kann<br />
dies bestärken, dass jemand bei der Abfassung die Bedeutung<br />
und Tragweite seiner Entscheidung erkennen konnte.<br />
Eine vorherige Beratung durch den Hausarzt ist nicht<br />
erforderlich, aber sinnvoll und anzuraten. Dort sollte auch<br />
ein Exemplar der Verfügung hinterlegt werden, ebenso bei<br />
einer Vertrauensperson. Wenn nicht die Verfügung selbst<br />
(weil sie vielleicht zu umfangreich ist), so sollten Sie aber<br />
einen Hinweis auf eine solche Verfügung bei sich tragen.<br />
Bei der Aufnahme ins Krankenhaus sollten Sie be<strong>im</strong><br />
Erstgespräch mit dem Arzt oder der Pflegeperson auf die<br />
Patientenverfügung hinweisen und sie auch zur Krankenakte<br />
geben.<br />
Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen<br />
werden.<br />
Um sicherzustellen, dass Ihr ursprünglicher Wille nach<br />
wie vor Gültigkeit hat, sollten Sie die Patientenverfügung<br />
in regelmäßigen Abständen mit Datumsangabe nochmals<br />
unterschreiben.<br />
Testament<br />
Nicht <strong>im</strong>mer muss die gesetzlich geregelte Erbfolge den<br />
Wünschen des Einzelnen entsprechen. Es ist durchaus<br />
möglich, dass – aus welchen Gründen auch <strong>im</strong>mer – best<strong>im</strong>mten<br />
Personen best<strong>im</strong>mte Gegenstände oder ein Teil<br />
des Vermögens vererbt werden sollen. In solchen Fällen<br />
empfiehlt es sich, ein Testament zu machen. Wenn Sie<br />
ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte, dass<br />
es best<strong>im</strong>mte Anforderungen gibt, bei deren Nichtbeachtung<br />
das Testament ungültig ist.<br />
Eigenhändiges (privates) Testament<br />
Das (private) Testament muss von Ihnen selbst mit der<br />
Hand (nicht mit der Schreibmaschine!) geschrieben und<br />
mit Vor- und Familiennamen unterschrieben werden.<br />
Ort und Datum sind <strong>im</strong> Testament festzuhalten, weil<br />
durch ein neueres Testament das alte ganz oder teilweise<br />
aufgehoben werden kann.<br />
Es ist sehr wichtig, den oder die Erben eindeutig, d.h.<br />
mit Name, Vorname und Anschrift zu bezeichnen. Das<br />
eigenhändige Testament können Sie bei sich aufbewahren<br />
oder be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht<br />
Pößneck bzw. Zweigstelle Bad Lobenstein, siehe unten)<br />
in die sog. besondere Verwahrung geben.<br />
Notarielles Testament<br />
Neben dem eigenhändigen (privaten) Testament gibt<br />
es das notarielle Testament. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten.<br />
Zum einen kann der Erblasser dem Notar mündlich seinen<br />
letzten Willen erklären; hierüber fertigt der Notar eine<br />
Niederschrift an. Zum anderen kann dem Notar auch eine<br />
schriftliche Erklärung mit dem Hinweis übergeben werden,<br />
es handle sich hierbei um den letzten Willen. Die Schrift<br />
kann offen sein, sich aber auch in einem geschlossenen<br />
Umschlag befinden. Über die Übergabe der Schrift an den<br />
Notar wird ebenfalls eine Niederschrift gefertigt. Im Gegensatz<br />
zum privaten Testament entstehen Ihnen bei Beratung<br />
und Errichtung des Testaments be<strong>im</strong> Notar Kosten.<br />
Rechtsberatung<br />
Rechtsstreitigkeiten und der Gang zu den Gerichten sind <strong>für</strong><br />
manchen Bürger berfremdlich und unangenehm. Manchmal<br />
lässt es sich aber nicht vermeiden, einen Rechtsanwalt<br />
oder das Gericht in Anspruch zu nehmen. Den Gang zum<br />
Rechtsanwalt scheuen viele, weil sie be<strong>für</strong>chten, die damit<br />
verbunden Kosten nicht tragen zu können.<br />
Damit Bürger mit geringem Einkommen nicht schlechter<br />
gestellt sind als andere, die es sich finanziell leisten können,<br />
einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, wurde<br />
die kostenlose Rechtsberatung <strong>für</strong> Personen mit geringem<br />
Einkommen geschaffen. Dies bedeutet, dass ohne kostenmäßige<br />
Belastung ein Rechtsanwalt mit der Vertretung<br />
Betreuung