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Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info

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Datum der Abfassung sowie die Unterschrift des Verfassers<br />

tragen. Wenn sie von zwei Zeugen unterschrieben ist, kann<br />

dies bestärken, dass jemand bei der Abfassung die Bedeutung<br />

und Tragweite seiner Entscheidung erkennen konnte.<br />

Eine vorherige Beratung durch den Hausarzt ist nicht<br />

erforderlich, aber sinnvoll und anzuraten. Dort sollte auch<br />

ein Exemplar der Verfügung hinterlegt werden, ebenso bei<br />

einer Vertrauensperson. Wenn nicht die Verfügung selbst<br />

(weil sie vielleicht zu umfangreich ist), so sollten Sie aber<br />

einen Hinweis auf eine solche Verfügung bei sich tragen.<br />

Bei der Aufnahme ins Krankenhaus sollten Sie be<strong>im</strong><br />

Erstgespräch mit dem Arzt oder der Pflegeperson auf die<br />

Patientenverfügung hinweisen und sie auch zur Krankenakte<br />

geben.<br />

Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen<br />

werden.<br />

Um sicherzustellen, dass Ihr ursprünglicher Wille nach<br />

wie vor Gültigkeit hat, sollten Sie die Patientenverfügung<br />

in regelmäßigen Abständen mit Datumsangabe nochmals<br />

unterschreiben.<br />

Testament<br />

Nicht <strong>im</strong>mer muss die gesetzlich geregelte Erbfolge den<br />

Wünschen des Einzelnen entsprechen. Es ist durchaus<br />

möglich, dass – aus welchen Gründen auch <strong>im</strong>mer – best<strong>im</strong>mten<br />

Personen best<strong>im</strong>mte Gegenstände oder ein Teil<br />

des Vermögens vererbt werden sollen. In solchen Fällen<br />

empfiehlt es sich, ein Testament zu machen. Wenn Sie<br />

ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte, dass<br />

es best<strong>im</strong>mte Anforderungen gibt, bei deren Nichtbeachtung<br />

das Testament ungültig ist.<br />

Eigenhändiges (privates) Testament<br />

Das (private) Testament muss von Ihnen selbst mit der<br />

Hand (nicht mit der Schreibmaschine!) geschrieben und<br />

mit Vor- und Familiennamen unterschrieben werden.<br />

Ort und Datum sind <strong>im</strong> Testament festzuhalten, weil<br />

durch ein neueres Testament das alte ganz oder teilweise<br />

aufgehoben werden kann.<br />

Es ist sehr wichtig, den oder die Erben eindeutig, d.h.<br />

mit Name, Vorname und Anschrift zu bezeichnen. Das<br />

eigenhändige Testament können Sie bei sich aufbewahren<br />

oder be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht<br />

Pößneck bzw. Zweigstelle Bad Lobenstein, siehe unten)<br />

in die sog. besondere Verwahrung geben.<br />

Notarielles Testament<br />

Neben dem eigenhändigen (privaten) Testament gibt<br />

es das notarielle Testament. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten.<br />

Zum einen kann der Erblasser dem Notar mündlich seinen<br />

letzten Willen erklären; hierüber fertigt der Notar eine<br />

Niederschrift an. Zum anderen kann dem Notar auch eine<br />

schriftliche Erklärung mit dem Hinweis übergeben werden,<br />

es handle sich hierbei um den letzten Willen. Die Schrift<br />

kann offen sein, sich aber auch in einem geschlossenen<br />

Umschlag befinden. Über die Übergabe der Schrift an den<br />

Notar wird ebenfalls eine Niederschrift gefertigt. Im Gegensatz<br />

zum privaten Testament entstehen Ihnen bei Beratung<br />

und Errichtung des Testaments be<strong>im</strong> Notar Kosten.<br />

Rechtsberatung<br />

Rechtsstreitigkeiten und der Gang zu den Gerichten sind <strong>für</strong><br />

manchen Bürger berfremdlich und unangenehm. Manchmal<br />

lässt es sich aber nicht vermeiden, einen Rechtsanwalt<br />

oder das Gericht in Anspruch zu nehmen. Den Gang zum<br />

Rechtsanwalt scheuen viele, weil sie be<strong>für</strong>chten, die damit<br />

verbunden Kosten nicht tragen zu können.<br />

Damit Bürger mit geringem Einkommen nicht schlechter<br />

gestellt sind als andere, die es sich finanziell leisten können,<br />

einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, wurde<br />

die kostenlose Rechtsberatung <strong>für</strong> Personen mit geringem<br />

Einkommen geschaffen. Dies bedeutet, dass ohne kostenmäßige<br />

Belastung ein Rechtsanwalt mit der Vertretung<br />

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