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Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info

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Betreuung<br />

Wohnort zuständige), das über eine evtl. Betreuung<br />

entscheiden muss, sofort sehen kann, ob eine Vorsorgevollmacht<br />

erstellt wurde und damit eine Betreuung<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Betreuungsverfügung<br />

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie best<strong>im</strong>men,<br />

wer vom Vormundschaftsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt<br />

werden soll, falls eine Betreuung erforderlich<br />

wird. Somit können Sie schon <strong>im</strong> Vorfeld da<strong>für</strong> Sorge<br />

tragen, dass das Gericht <strong>im</strong> Betreuungsfall nicht eine <strong>für</strong><br />

Sie fremde Person zum Betreuer bestellt. Der bestellte<br />

Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig vom<br />

Vormundschaftsgericht kontrolliert.<br />

Was muss man be<strong>im</strong> Erstellen einer Betreuungsverfügung<br />

beachten?<br />

Eine best<strong>im</strong>mte Form ist <strong>für</strong> eine Betreuungsverfügung<br />

nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch wie die Vorsorgevollmacht<br />

aus Beweisgründen schriftlich abgefasst sein und<br />

mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.<br />

Wo sollte eine Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?<br />

Die Betreuungsverfügung sollte wie die Vorsorgevollmacht<br />

<strong>im</strong> Bedarfsfall sofort auffindbar sein. Jeder, der <strong>im</strong> Besitz<br />

einer solchen schriftlichen Verfügung ist, ist verpflichtet,<br />

diese unverzüglich an das Amtsgericht-Vormundschaftsgericht<br />

abzuliefern, sobald er von der Einleitung eines<br />

Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt. Empfehlenswert<br />

ist deshalb, dass Sie einen Hinweis auf eine bestehende<br />

Betreuungsverfügung oder eine Kopie davon <strong>im</strong>mer bei<br />

sich haben (z. B. bei den Ausweispapieren) . Sie können<br />

die Verfügung auch direkt be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht<br />

(Amtsgericht Pößneck bzw. Zweigstelle Bad Lobenstein,<br />

siehe Seite 38) hinterlegen.<br />

Patientenverfügung<br />

Unter dem Begriff Patientenverfügung versteht man eine<br />

schriftliche oder mündliche Erklärung eines einsichts-<br />

und urteilsfähigen Menschen, dass er in best<strong>im</strong>mten,<br />

mehr oder weniger konkret benannten Krankheitssituationen,<br />

auch Unfallsituationen, keine Maßnahmen<br />

zur Verlängerung seines Lebens wünscht und/oder die<br />

Umstände seines Sterbens in einer best<strong>im</strong>mten Art und<br />

Weise gestaltet wissen möchte.<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Patientenverfügung ist, dass gegen den<br />

Willen des Patienten eine Behandlung weder begonnen<br />

noch fortgesetzt werden darf. Auch wenn der Arzt in<br />

jeder Situation den Einzelfall zu bewerten hat, muss er<br />

die Patientenverfügung als wirksame Willenserklärung<br />

berücksichtigen.<br />

Für die Patientenverfügung gibt es keine vorgeschriebene<br />

Form. Sie sollte aber möglichst klar formuliert sein und das

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