Ratgeber für Senioren im Saale-Orla-Kreis - Sen-Info
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Betreuung<br />
Wohnort zuständige), das über eine evtl. Betreuung<br />
entscheiden muss, sofort sehen kann, ob eine Vorsorgevollmacht<br />
erstellt wurde und damit eine Betreuung<br />
nicht erforderlich ist.<br />
Betreuungsverfügung<br />
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie best<strong>im</strong>men,<br />
wer vom Vormundschaftsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt<br />
werden soll, falls eine Betreuung erforderlich<br />
wird. Somit können Sie schon <strong>im</strong> Vorfeld da<strong>für</strong> Sorge<br />
tragen, dass das Gericht <strong>im</strong> Betreuungsfall nicht eine <strong>für</strong><br />
Sie fremde Person zum Betreuer bestellt. Der bestellte<br />
Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig vom<br />
Vormundschaftsgericht kontrolliert.<br />
Was muss man be<strong>im</strong> Erstellen einer Betreuungsverfügung<br />
beachten?<br />
Eine best<strong>im</strong>mte Form ist <strong>für</strong> eine Betreuungsverfügung<br />
nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch wie die Vorsorgevollmacht<br />
aus Beweisgründen schriftlich abgefasst sein und<br />
mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.<br />
Wo sollte eine Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?<br />
Die Betreuungsverfügung sollte wie die Vorsorgevollmacht<br />
<strong>im</strong> Bedarfsfall sofort auffindbar sein. Jeder, der <strong>im</strong> Besitz<br />
einer solchen schriftlichen Verfügung ist, ist verpflichtet,<br />
diese unverzüglich an das Amtsgericht-Vormundschaftsgericht<br />
abzuliefern, sobald er von der Einleitung eines<br />
Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt. Empfehlenswert<br />
ist deshalb, dass Sie einen Hinweis auf eine bestehende<br />
Betreuungsverfügung oder eine Kopie davon <strong>im</strong>mer bei<br />
sich haben (z. B. bei den Ausweispapieren) . Sie können<br />
die Verfügung auch direkt be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht<br />
(Amtsgericht Pößneck bzw. Zweigstelle Bad Lobenstein,<br />
siehe Seite 38) hinterlegen.<br />
Patientenverfügung<br />
Unter dem Begriff Patientenverfügung versteht man eine<br />
schriftliche oder mündliche Erklärung eines einsichts-<br />
und urteilsfähigen Menschen, dass er in best<strong>im</strong>mten,<br />
mehr oder weniger konkret benannten Krankheitssituationen,<br />
auch Unfallsituationen, keine Maßnahmen<br />
zur Verlängerung seines Lebens wünscht und/oder die<br />
Umstände seines Sterbens in einer best<strong>im</strong>mten Art und<br />
Weise gestaltet wissen möchte.<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Patientenverfügung ist, dass gegen den<br />
Willen des Patienten eine Behandlung weder begonnen<br />
noch fortgesetzt werden darf. Auch wenn der Arzt in<br />
jeder Situation den Einzelfall zu bewerten hat, muss er<br />
die Patientenverfügung als wirksame Willenserklärung<br />
berücksichtigen.<br />
Für die Patientenverfügung gibt es keine vorgeschriebene<br />
Form. Sie sollte aber möglichst klar formuliert sein und das