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Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt. Im<br />

westlichen Teil schließt das Baugebiet „Sieben Jauchert“ an bestehende Bebauung an. Durch das<br />

Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />

bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Mit seiner Größe von ca. 3,4 ha bietet<br />

es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40 Einfamilienhäusern.<br />

8.1. Schutzgut Mensch<br />

Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets ist die Eignung des Plangebiets als Erholungsbereich<br />

nur in geringem Ausmaß gegeben. Naherholungsfunktionen übernehmen die im Geltungsbereich<br />

gelegenen landwirtschaftlich genutzten Feldwege, die den Siedlungszusammenhang an die freie<br />

Landschaft anschließen.<br />

Die bestehenden Wege werden im Zuge der Planung ausgebaut und asphaltiert. Zusätzliche<br />

Wegebeziehungen werden angelegt. Die Blickbeziehungen auf die freie Landschaft werden in Zukunft für<br />

die nordwestliche Bebauung von Berg durch zusätzliche Wohngebäude behindert werden. Von den<br />

Wegen im Neubaugebiet aus gesehen, wird die Erholungsfunktion durch die Planung darum in Zukunft<br />

negativ beeinflusst.<br />

Die erwartbaren Verkehrslärmimmissionen entlang der Kreisstraße werden im Rahmen eines Gutachtens<br />

durch das Ingenieurbüro Loos & Partner behandelt. Die ersten Ergebnisse der Lärmberechnung zeigen<br />

auf, dass die Immissionen durch die heute üblichen Standards beim Neubau mit dreifach verglasten<br />

Fenstern, ausreichend abgeschirmt werden können. So kann beim <strong>Bebauungsplan</strong> „Sieben Jauchert“ auf<br />

aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen verzichtet werden.<br />

8.2. Schutzgut Boden<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aktuell unversiegelt und wird zum größten Teil intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Kleinteilig gliedert sich die landwirtschaftliche Nutzfläche in mehrere<br />

unterschiedlich genutzte Schollen. So werden ca. 70 % als Acker, 20 % als Grünland und 10 % als<br />

Streuobstwiese bewirtschaftet. Nach der geologischen Karte von Baden-Württemberg besteht der<br />

Untergrund des Plangebietes aus mit Verwitterungslehm überdecktem Kalk der 'Unteren<br />

Süßwassermolasse' mit darauf befindlicher Parabraunerde. Die Ackerböden werden aufgrund ihrer<br />

Bodenqualität als gut bis sehr gut eingestuft. Die vorherrschende Bodenart ist sandiger Lehm. Im<br />

südlichen und östlichen Bereich wurde der Boden bisher extensiv als Streuobstwiese genutzt. Das<br />

Plangebiet ist mit zwei geschotterten und verdichteten Feldwegen durchzogen deren Aufnahmefähigkeit<br />

für Niederschlagswasser geringer ist. Die topographischen Rahmenbedingungen für das Gebiet stellen<br />

sich wie folgt dar: Das Plangebiet ist von Osten in Richtung Westen mit einem Höhenunterschied von ca.<br />

12 m abschüssig. Der Hochpunkt im Nordosten hat eine Höhe von ca. 523 m ü. NN. Der Tiefpunkt liegt<br />

mit 511 m ü. NN im Nordwesten.<br />

Die Umsetzung der Planung wird im Vergleich zum aktuellen Bestand Bodenversiegelung verursachen.<br />

Die Grundflächenzahl der Planung ist mit 0,4 festgesetzt. Die Nettobaufläche der Planung liegt bei ca.<br />

23.100 m². Die Erschließungsflächen werden ca. 7.500 m² in Anspruch nehmen. Sowohl für die<br />

Erschließungsflächen wie auch für die Grundflächen der einzelnen Bauvorhaben wird Oberboden<br />

abgetragen und die unteren Bodenschichten werden teilweise versiegelt.<br />

Die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gleichwertig<br />

kompensiert.<br />

8.3. Schutzgut Wasser<br />

Im Umgriff des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind weder stehende noch fließende Gewässer vorzufinden. Die<br />

vorherrschende Bodenart, sandiger Lehm, ist für eine Versickerung von Oberflächenwasser geeignet.<br />

Zurzeit wird das Niederschlagswasser daher vollständig im Plangebiet versickert und bei starken<br />

Niederschlägen oberirdisch über offene Gräben in die Kanalisation abgeführt.<br />

Die Umsetzung der Planung wird zu einer Teilversiegelung des Bodens führen. Auf den versiegelten<br />

Flächen entfällt die Versickerung für Oberflächenwasser. Das auf der Erschließungsstraße anfallende<br />

belastete Regenwasser wird in die örtliche Kanalisation eingeleitet werden. Eine ausreichende<br />

Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für Starkregenfälle wird in der Ausbauplanung<br />

berücksichtigt. Die Grundwasserneubildung wird durch die Planung nur unwesentlich beeinträchtigt. Das<br />

anfallende Regenwasser wird im Plangebiet auf den jeweiligen Grundstücken versickert.<br />

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind demnach als gering zu beurteilen.<br />

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