Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen
Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen
Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt. Im<br />
westlichen Teil schließt das Baugebiet „Sieben Jauchert“ an bestehende Bebauung an. Durch das<br />
Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />
bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Mit seiner Größe von ca. 3,4 ha bietet<br />
es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40 Einfamilienhäusern.<br />
8.1. Schutzgut Mensch<br />
Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets ist die Eignung des Plangebiets als Erholungsbereich<br />
nur in geringem Ausmaß gegeben. Naherholungsfunktionen übernehmen die im Geltungsbereich<br />
gelegenen landwirtschaftlich genutzten Feldwege, die den Siedlungszusammenhang an die freie<br />
Landschaft anschließen.<br />
Die bestehenden Wege werden im Zuge der Planung ausgebaut und asphaltiert. Zusätzliche<br />
Wegebeziehungen werden angelegt. Die Blickbeziehungen auf die freie Landschaft werden in Zukunft für<br />
die nordwestliche Bebauung von Berg durch zusätzliche Wohngebäude behindert werden. Von den<br />
Wegen im Neubaugebiet aus gesehen, wird die Erholungsfunktion durch die Planung darum in Zukunft<br />
negativ beeinflusst.<br />
Die erwartbaren Verkehrslärmimmissionen entlang der Kreisstraße werden im Rahmen eines Gutachtens<br />
durch das Ingenieurbüro Loos & Partner behandelt. Die ersten Ergebnisse der Lärmberechnung zeigen<br />
auf, dass die Immissionen durch die heute üblichen Standards beim Neubau mit dreifach verglasten<br />
Fenstern, ausreichend abgeschirmt werden können. So kann beim <strong>Bebauungsplan</strong> „Sieben Jauchert“ auf<br />
aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen verzichtet werden.<br />
8.2. Schutzgut Boden<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aktuell unversiegelt und wird zum größten Teil intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt. Kleinteilig gliedert sich die landwirtschaftliche Nutzfläche in mehrere<br />
unterschiedlich genutzte Schollen. So werden ca. 70 % als Acker, 20 % als Grünland und 10 % als<br />
Streuobstwiese bewirtschaftet. Nach der geologischen Karte von Baden-Württemberg besteht der<br />
Untergrund des Plangebietes aus mit Verwitterungslehm überdecktem Kalk der 'Unteren<br />
Süßwassermolasse' mit darauf befindlicher Parabraunerde. Die Ackerböden werden aufgrund ihrer<br />
Bodenqualität als gut bis sehr gut eingestuft. Die vorherrschende Bodenart ist sandiger Lehm. Im<br />
südlichen und östlichen Bereich wurde der Boden bisher extensiv als Streuobstwiese genutzt. Das<br />
Plangebiet ist mit zwei geschotterten und verdichteten Feldwegen durchzogen deren Aufnahmefähigkeit<br />
für Niederschlagswasser geringer ist. Die topographischen Rahmenbedingungen für das Gebiet stellen<br />
sich wie folgt dar: Das Plangebiet ist von Osten in Richtung Westen mit einem Höhenunterschied von ca.<br />
12 m abschüssig. Der Hochpunkt im Nordosten hat eine Höhe von ca. 523 m ü. NN. Der Tiefpunkt liegt<br />
mit 511 m ü. NN im Nordwesten.<br />
Die Umsetzung der Planung wird im Vergleich zum aktuellen Bestand Bodenversiegelung verursachen.<br />
Die Grundflächenzahl der Planung ist mit 0,4 festgesetzt. Die Nettobaufläche der Planung liegt bei ca.<br />
23.100 m². Die Erschließungsflächen werden ca. 7.500 m² in Anspruch nehmen. Sowohl für die<br />
Erschließungsflächen wie auch für die Grundflächen der einzelnen Bauvorhaben wird Oberboden<br />
abgetragen und die unteren Bodenschichten werden teilweise versiegelt.<br />
Die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gleichwertig<br />
kompensiert.<br />
8.3. Schutzgut Wasser<br />
Im Umgriff des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind weder stehende noch fließende Gewässer vorzufinden. Die<br />
vorherrschende Bodenart, sandiger Lehm, ist für eine Versickerung von Oberflächenwasser geeignet.<br />
Zurzeit wird das Niederschlagswasser daher vollständig im Plangebiet versickert und bei starken<br />
Niederschlägen oberirdisch über offene Gräben in die Kanalisation abgeführt.<br />
Die Umsetzung der Planung wird zu einer Teilversiegelung des Bodens führen. Auf den versiegelten<br />
Flächen entfällt die Versickerung für Oberflächenwasser. Das auf der Erschließungsstraße anfallende<br />
belastete Regenwasser wird in die örtliche Kanalisation eingeleitet werden. Eine ausreichende<br />
Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für Starkregenfälle wird in der Ausbauplanung<br />
berücksichtigt. Die Grundwasserneubildung wird durch die Planung nur unwesentlich beeinträchtigt. Das<br />
anfallende Regenwasser wird im Plangebiet auf den jeweiligen Grundstücken versickert.<br />
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind demnach als gering zu beurteilen.<br />
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