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Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

2. Bebauung<br />

2.1. Einordnung des Gebietes<br />

Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ im Teilort Berg liegt am nord-östlichen Ortsrand, direkt im Anschluss an<br />

die bestehende Wohnbebauung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Häldele III“. Derzeit sind die Flächen<br />

landwirtschaftlich genutzt. Im Norden verläuft der Siebenjauchertweg und es schließen sich<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />

Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt.<br />

Im westlichen Teil liegt vorhandene Wohnbebauung, an welche sich das Baugebiet „Sieben Jauchert“<br />

anschließt.<br />

Durch das Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />

bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Das Gelände steigt von West nach Ost<br />

um ca. 8m an. Mit seiner Größe von ca. 3,4ha bietet es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40<br />

Einfamilienhäusern.<br />

2.2. Städtebau<br />

Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ bildet zukünftig den nordöstlichen Ortsrand von Berg. Die Erschließung<br />

erfolgt von Norden über die Siebenjauchertstraße sowie westlich über die Schützenstraße. Am<br />

Anschlusspunkt Schützenstraße/ Kreisstraße K 7355 ist die Errichtung eines 5-armigen Kreisverkehrs<br />

vorgesehen.<br />

Die Gebäude orientieren sich in ihrer Ausrichtung an Straßenverläufen und vorhandener Bebauung. Im<br />

westlichen Teil des Baugebietes folgen sie dem Verlauf der Nordwest- Südost gerichteten<br />

Erschließungsstraße, im nördlichen Teil an der West- Ost gerichteten Siebenjauchertstraße. In beiden<br />

Fällen schließt die neue Baubauung an den Bestand an. Die Bebauung im östlichen und südlichen Teil<br />

orientiert sich am geschwungenen Lauf der Kreisstraße K 7355.<br />

Die Planung sieht, der Umgebung angepasst, eine lockere Einzelhausbebauung vor. Die Gebäude sind<br />

hierbei nach Möglichkeit südliche ausgerichtet, um eine möglichst effektive Nutzung von Solaranlagen auf<br />

dem Hausdach zu gewährleisten. Die direkte Erschließung der Grundstücke ist über die öffentliche<br />

Verkehrsfläche gesichert.<br />

Im Süden und Osten ist ein bepflanzter Grünstreifen als Abstandsfläche zur Kreisstraße K 7355<br />

vorgesehen, welche im Nordosten in eine größere Grünfläche übergeht. Diese Flächen dienen zudem<br />

dem Erhalt der vorhandenen Obstbäume.<br />

2.3. Bebauung<br />

Der gesamte Planbereich wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Als<br />

Bebauung sind Einzelhäuser vorgesehen. Es sind vierzig Wohngebäude möglich, die mit ein bzw. zwei<br />

Vollgeschossen errichtet werden können.<br />

Im Plangebiet sind für die Hauptgebäude Firsthöhen von der Fertigfußbodenhöhe (FFH) bis zum First<br />

und Traufhöhen, gemessen von der FFH bis zum Schnitt Außenwand Sparrenoberkante, festgesetzt,<br />

dabei handelt es sich um Maximalhöhen. Bei eingeschossiger Bebauung ist die Traufhöhe auf max. 4 m<br />

begrenzt, bei vorgeschriebener zweigeschossiger Bebauung ist die Traufhöhe auf 5,50 m begrenzt.<br />

die Dachform ist als Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 40° +/- 5° und 20 +/- 5°<br />

festgesetzt. Dachaufbauten werden bis zu einer Breite von 50 % der Dachlänge zugelassen. Die<br />

Traufhöhen dürfen durch Rücksprung oder Widerkehr auf maximal die Hälfte der Gebäudelänge um<br />

maximal 1,5 m überschritten werden.<br />

Mit diesen Festsetzungen soll einerseits erreicht werden, dass landschaftstypische Gebäude mit steilen<br />

Dächern errichtet werden, andererseits soll die Möglichkeit geboten werden, aktuelle Bauformen<br />

zuzulassen und gleichzeitig die Dachflächen optimal für Sonnenenergienutzung auszulegen.<br />

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