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Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch ...

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8<br />

1.3 Fazit<br />

<strong>Prozessverbesserung</strong><br />

In Anbetracht <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Versorgungserfor<strong>der</strong>nisse sowie <strong>der</strong> vielgestaltigen, zum Teil wi<strong>der</strong>sprüchlichen<br />

gesetzlichen Regelungen zur Koord<strong>in</strong>ation ist e<strong>in</strong>e Prozessbeschreibung zur optimierten E<strong>in</strong>weisung,<br />

Aufnahme und Entlassung, zur Verbesserung <strong>der</strong> Übergänge zwischen den Sektoren und zur Reduzierung von<br />

Schnittstellen dr<strong>in</strong>gend notwendig. In ihr s<strong>in</strong>d die Aufgaben <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Berufsgruppen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er angemessenen,<br />

effektiven Arbeitsteilung abzubilden. Hierbei geht es nicht um die Darstellung <strong>der</strong> berufsfachlichen<br />

bzw. mediz<strong>in</strong>ischen Expertise o<strong>der</strong> um mediz<strong>in</strong>isch-pflegerische Versorgungsaspekte im engeren S<strong>in</strong>n.<br />

Unstreitig hat <strong>der</strong> Arzt nach <strong>der</strong> Gesetzeslage die mediz<strong>in</strong>ische und haftungsrechtliche Verantwortung für<br />

den diagnostisch-therapeutischen Pfad des Versorgungsmanagements, darüber h<strong>in</strong>aus im hausärztlichen Bereich<br />

e<strong>in</strong>en umfassenden Koord<strong>in</strong>ierungsauftrag nach § 73 (1) SGB V. Die an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufe tragen<br />

die Durchführungsverantwortung für die Tätigkeiten am Patienten, für die sie ausgebildet und gesetzlich zuständig<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Die Übernahme von Aufgaben im Bereich des Case Managements auf <strong>der</strong> organisatorischen Ebene ist <strong>in</strong><br />

diesem Zusammenhang denkbar und wünschenswert, zum Beispiel im S<strong>in</strong>ne des § 11 (4) SGB V.<br />

Ziel muss es se<strong>in</strong>, die Kooperationsbeziehungen zwischen den Berufen auf e<strong>in</strong>e arbeitsteilige Prozessorganisation<br />

h<strong>in</strong> zu entwickeln, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Zuständigkeiten und Kompetenzen <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen abgebildet<br />

s<strong>in</strong>d. Diesem Ziel sollten die nachfolgenden Kapitel dienen.

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