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Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch ...

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2. Ärztlich<br />

Sichtung <strong>der</strong> ambulant erstellten Dokumentation. Fachärztliche Untersuchung und Planung des stationären<br />

Behandlungsverlaufs. Indikationsüberprüfung. Aufklärungsgespräche und Komplettierung <strong>der</strong> Dokumentation.<br />

Term<strong>in</strong>ierung des weiteren Verlaufs, bzw. Delegation <strong>der</strong> Term<strong>in</strong>ierung, wünschenswert wäre e<strong>in</strong> Case<br />

Management, das von verschiedenen beteiligten Berufsgruppen (Pflege, Sozialarbeiter, Heilmittelerbr<strong>in</strong>ger)<br />

übernommen werden kann. Entscheidung über Behandlungspfad/Behandlungsprogramm (IV etc.), hier sollte<br />

e<strong>in</strong> hoher Grad an Standardisierung angestrebt werden. Generell sollte e<strong>in</strong>e enge Abstimmung mit den e<strong>in</strong>weisenden<br />

Ärzten erfolgen. Der Patient erhält Informationen (schriftlich) über die weitere Behandlungsplanung.<br />

Es können auch schon Aufklärungsgespräche <strong>durch</strong>geführt o<strong>der</strong> vorbereitet werden.<br />

3. An<strong>der</strong>e Berufsgruppen<br />

Je nach anstehen<strong>der</strong> Maßnahme kann es notwendig se<strong>in</strong>, schon vor <strong>der</strong> stationären Aufnahme Heilmittelleistungen<br />

anzubieten, z.B. Schulung im Gebrauch von Unterarmgehstützen vor Hüft-Tep <strong>durch</strong> die Physiotherapie<br />

o<strong>der</strong> Schulung im Gebrauch von Hilfsmitteln <strong>durch</strong> die Ergotherapie (siehe auch 2. „Heilmittelerbr<strong>in</strong>ger/Therapeuten“)<br />

4. Sozialarbeiterisch<br />

<strong>Prozessverbesserung</strong><br />

D Ggf. Beratung zu Integrierten Versorgungsverträgen,<br />

– ggf. Sozialer Überleitungsbogen (Informationen zu vorstationärer Versorgung, nachstationärem Versorgungsbedarf,<br />

spezifischen Problemlagen)<br />

D Organisation von Unterstützung für unversorgte Angehörige/K<strong>in</strong><strong>der</strong>.

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