Mitteilungsblatt Nr. 2 - Ende Januar - Zapfendorf
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2 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 2 / 20.01.2012<br />
welcher diese Pläne veröffentlicht sind: www.hoplamain.de<br />
Straßenrecht<br />
Der Markt <strong>Zapfendorf</strong> gibt gem. Art. 8 Abs. 2 Bayer.<br />
Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bekannt, dass<br />
der sogenannte „Feldweg 32“ in <strong>Zapfendorf</strong> teilweise<br />
eingezogen werden soll und damit den Status einer<br />
öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage verlieren wird.<br />
Die zur Einziehung vorgesehene Strecke beginnt an der<br />
Nordostgrenze des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 2055 und endet<br />
an der Westgrenze des Grundstückes Fl.<strong>Nr</strong>. 2058/1 der<br />
Gemarkung <strong>Zapfendorf</strong>.<br />
In diesem Bereich hat der Weg seine Verkehrsbedeutung<br />
verloren, da dieser Weg auf dem Betriebsgelände<br />
der Fa. BMI, Landshut, liegt. Aus dem tatsächlichen<br />
Zustand der Straßenfläche ist erkennbar, dass eine<br />
Benutzung durch die Allgemeinheit nicht mehr erfolgt.<br />
Die Straße hat auch keine Erschließungsfunktion für<br />
ein weiteres Grundstück in diesem Bereich.<br />
Die Unterlagen können während der üblichen Amtsstunden<br />
im Rathaus, Zimmer 7, Herrngasse 1, <strong>Zapfendorf</strong><br />
eingesehen werden.<br />
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung<br />
können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte<br />
Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann<br />
vom Markt frühestens nach Ablauf von drei Monaten<br />
ab dieser Bekanntmachung verfügt werden.<br />
<strong>Zapfendorf</strong>, 04.01.2012<br />
Martin<br />
1. Bürgermeister<br />
Widmung von Gemeindeverbindungsstraßen<br />
und gemeindlichen Ortsstraßen<br />
Das gemeindliche Bestandsverzeichnis wird<br />
mit Wirkung vom 21.04.2012 geändert:<br />
a) Feldweg im Gemeindeteil <strong>Zapfendorf</strong><br />
Feldweg<br />
Fl.<strong>Nr</strong>. 2055/3<br />
Anfangspunkt: Nordostgrenze des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>.<br />
2055 Gemarkung <strong>Zapfendorf</strong><br />
Endpunkt: Westgrenze des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 2058/1<br />
Die Straße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren<br />
und wird eingezogen. Somit wird die Straße im Bestandsverzeichnis<br />
gelöscht.<br />
Baulastträger: Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />
Die Widmungsverfügungen liegen im Rathaus <strong>Zapfendorf</strong>,<br />
Zimmer 7, für jedermanns Einsicht öffentliche<br />
während der allgemeinen Dienststunden aus.<br />
<strong>Zapfendorf</strong>, 20.01.2012<br />
Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />
Martin<br />
1. Bürgermeister<br />
Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird wegen<br />
des Basars der Elterninitiative Regenbogen“<br />
zur Einbahnstraße<br />
Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird am<br />
Samstag, den 28.01.2012, von 7:00 bis12:30 Uhr<br />
wegen Abhalten des Basars der Elterninitiative „Regenbogen“<br />
von der Abzweigung BA 1 bis zur Einmündung<br />
„Ringstraße“ zur Einbahnstraße.<br />
Um Beachtung wird gebeten – besondere Beachtung<br />
gilt für die Anwohner der Schulstraße!<br />
Information für Bauherren!<br />
Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern wird<br />
die Broschüre „Starthilfe für Bauherren“ online angeboten.<br />
Sie kann unter<br />
http://www.verwaltung.bayern.de/portal/cl/1058/Gesa<br />
mtliste.html?cl.document=2143911<br />
heruntergeladen werden.<br />
Info zur Sperrmüllsammlung<br />
im Landkreis Bamberg<br />
Nächster Anmeldeschluss für die Sperrmüllsammlung:<br />
Dienstag, 24.01.2012.<br />
Bitte benutzen Sie zur Anmeldung vorrangig das Internet<br />
unter www.landkreis-bamberg.de oder die Karte.<br />
Die Sperrmüllkarte kann vom Abfallkalender abgetrennt<br />
werden.<br />
Fundsachen:<br />
1 Schlüsselbund<br />
1 Handschuh dunkelgrau