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Mitteilungsblatt Nr. 2 - Ende Januar - Zapfendorf

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2 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 2 / 20.01.2012<br />

welcher diese Pläne veröffentlicht sind: www.hoplamain.de<br />

Straßenrecht<br />

Der Markt <strong>Zapfendorf</strong> gibt gem. Art. 8 Abs. 2 Bayer.<br />

Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bekannt, dass<br />

der sogenannte „Feldweg 32“ in <strong>Zapfendorf</strong> teilweise<br />

eingezogen werden soll und damit den Status einer<br />

öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage verlieren wird.<br />

Die zur Einziehung vorgesehene Strecke beginnt an der<br />

Nordostgrenze des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 2055 und endet<br />

an der Westgrenze des Grundstückes Fl.<strong>Nr</strong>. 2058/1 der<br />

Gemarkung <strong>Zapfendorf</strong>.<br />

In diesem Bereich hat der Weg seine Verkehrsbedeutung<br />

verloren, da dieser Weg auf dem Betriebsgelände<br />

der Fa. BMI, Landshut, liegt. Aus dem tatsächlichen<br />

Zustand der Straßenfläche ist erkennbar, dass eine<br />

Benutzung durch die Allgemeinheit nicht mehr erfolgt.<br />

Die Straße hat auch keine Erschließungsfunktion für<br />

ein weiteres Grundstück in diesem Bereich.<br />

Die Unterlagen können während der üblichen Amtsstunden<br />

im Rathaus, Zimmer 7, Herrngasse 1, <strong>Zapfendorf</strong><br />

eingesehen werden.<br />

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung<br />

können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte<br />

Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann<br />

vom Markt frühestens nach Ablauf von drei Monaten<br />

ab dieser Bekanntmachung verfügt werden.<br />

<strong>Zapfendorf</strong>, 04.01.2012<br />

Martin<br />

1. Bürgermeister<br />

Widmung von Gemeindeverbindungsstraßen<br />

und gemeindlichen Ortsstraßen<br />

Das gemeindliche Bestandsverzeichnis wird<br />

mit Wirkung vom 21.04.2012 geändert:<br />

a) Feldweg im Gemeindeteil <strong>Zapfendorf</strong><br />

Feldweg<br />

Fl.<strong>Nr</strong>. 2055/3<br />

Anfangspunkt: Nordostgrenze des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>.<br />

2055 Gemarkung <strong>Zapfendorf</strong><br />

Endpunkt: Westgrenze des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 2058/1<br />

Die Straße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren<br />

und wird eingezogen. Somit wird die Straße im Bestandsverzeichnis<br />

gelöscht.<br />

Baulastträger: Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />

Die Widmungsverfügungen liegen im Rathaus <strong>Zapfendorf</strong>,<br />

Zimmer 7, für jedermanns Einsicht öffentliche<br />

während der allgemeinen Dienststunden aus.<br />

<strong>Zapfendorf</strong>, 20.01.2012<br />

Markt <strong>Zapfendorf</strong><br />

Martin<br />

1. Bürgermeister<br />

Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird wegen<br />

des Basars der Elterninitiative Regenbogen“<br />

zur Einbahnstraße<br />

Die „Schulstraße“ in <strong>Zapfendorf</strong> wird am<br />

Samstag, den 28.01.2012, von 7:00 bis12:30 Uhr<br />

wegen Abhalten des Basars der Elterninitiative „Regenbogen“<br />

von der Abzweigung BA 1 bis zur Einmündung<br />

„Ringstraße“ zur Einbahnstraße.<br />

Um Beachtung wird gebeten – besondere Beachtung<br />

gilt für die Anwohner der Schulstraße!<br />

Information für Bauherren!<br />

Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern wird<br />

die Broschüre „Starthilfe für Bauherren“ online angeboten.<br />

Sie kann unter<br />

http://www.verwaltung.bayern.de/portal/cl/1058/Gesa<br />

mtliste.html?cl.document=2143911<br />

heruntergeladen werden.<br />

Info zur Sperrmüllsammlung<br />

im Landkreis Bamberg<br />

Nächster Anmeldeschluss für die Sperrmüllsammlung:<br />

Dienstag, 24.01.2012.<br />

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung vorrangig das Internet<br />

unter www.landkreis-bamberg.de oder die Karte.<br />

Die Sperrmüllkarte kann vom Abfallkalender abgetrennt<br />

werden.<br />

Fundsachen:<br />

1 Schlüsselbund<br />

1 Handschuh dunkelgrau

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