14.01.2013 Aufrufe

Kinder und Medien

Kinder und Medien

Kinder und Medien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

kann die Polizei helfen?<br />

In deutschland gibt es kein spezielles gesetz gegen Cybermobbing.<br />

Aber die Polizei kann immer dann tätig werden, wenn ein straftatbestand vorliegt,<br />

wenn also ein allgemeines gesetz zum schutz der bürger verletzt worden ist.<br />

sprecherin Karina sadowsky von der Polizei Hamburg: „Die Polizei nimmt natürlich sofort<br />

die Ermittlungen auf, wenn eine konkrete Straftat vorliegt. In Betracht kommen hier zum Beispiel<br />

Delikte wie Bedrohung, Beleidigung oder Üble Nachrede. Bevor es aber zu Straftaten kommt, ist in<br />

jedem Fall der Cop4U an der Schule ein adäquater Ansprechpartner <strong>und</strong> Ratgeber, der möglicherweise<br />

schon im Vorfeld Schlimmeres verhindern kann.“<br />

In Fällen von Cybermobbing sollten die Vorfälle gut dokumentiert sein. Es empfi ehlt sich, die entsprechenden<br />

E-Mails auszudrucken, SMS aufzuheben, Chatprotokolle im Messenger zu speichern<br />

<strong>und</strong> Screenshots zu machen von den Webseiten, auf denen das Mobbing stattfi ndet.<br />

Strafbar macht sich auch, wer ständig mit jemandem gegen seinen<br />

Willen über Handy, E-Mail oder Messenger Kontakt aufnimmt. Man<br />

spricht von Nachstellung, wenn dadurch das normale Leben des Opfers<br />

schwerwiegend beeinträchtigt wird. Auch wenn Bilder gegen den<br />

eigenen Willen in die Öff entlichkeit gelangen, wird’s unangenehm.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Nicht jede Situation darf fotografi ert werden <strong>und</strong><br />

nicht jedes Foto darf veröff entlicht werden! Der höchstpersönliche Lebensbereich<br />

muss geschützt bleiben (§ 201a StGB).<br />

Sicherheit beim iPad – so funktioniert's:<br />

1. „Einstellungen“.<br />

2. Funktion „Allgemein“, rechts Einstellungsoptionen<br />

3. „Einschränkungen“. Sollten Sie für Ihr iPad eine Code-<br />

Sperre eingerichtet haben, erscheint diese jetzt.<br />

4. Persönlichen Sicherheits-Code eingeben<br />

5. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind im Internet surfen<br />

darf, dann klicken Sie auf „Safari“, soll Ihr Kind keine Apps<br />

installieren, deaktivieren Sie den Punkt „App-Installation“.<br />

Sie möchten generell nicht, dass Ihr Kind online geht,<br />

aktivieren Sie den „Flugmodus“.<br />

6. Eine Einschränkungsfunktion gibt es für „Filme“,<br />

„Sendungen“ <strong>und</strong> „Apps“. Hier können Sie die Altersgrenze<br />

festlegen.<br />

7. Über die Option „Musik & Podcasts“ können Sie nicht<br />

jugendfreie Inhalte, Lieder <strong>und</strong> kostenpfl ichtige „In-Apps"<br />

sperren lassen.<br />

i!<br />

TITeL – KINdeR uNd MedIeN Alsterkind 9<br />

Schutz für Smartphones<br />

„Vodafone“ bietet Eltern die<br />

„Child Protect App“ an, um<br />

<strong>Kinder</strong> besser vor unerwünschten<br />

Webinhalten <strong>und</strong> dem<br />

Herunterladen bestimmter Apps<br />

zu schützen. Die „Vodafone<br />

Child Protect App“ ist kostenlos<br />

bei „Google Play“ erhältlich.<br />

Sicherheit beim<br />

Samsung Galaxy Tab – so funktionierts:<br />

1. „Menü“<br />

2. „Einstellungen“, es erscheint eine Liste mit Einstellungsoptionen<br />

3. „Standort <strong>und</strong> Sicherheit“<br />

4. „Bildschirmsperre“ dann „Sperrbildschirm konfi gurieren“<br />

5. PIN, Passwort oder Muster als Sperre einrichten<br />

6. Persönliches Passwort eingeben.<br />

7. Wer nicht möchte, dass sein Kind Zugang zu Internet hat,<br />

muss über die Funktion „Menü“ <strong>und</strong> „Einstellungen“ auf den<br />

Punkt „Drahtlos <strong>und</strong> Netzwerke“.<br />

8. „Offl ine-Modus“ aktivieren. Wenn dieser eingeschaltet ist,<br />

erscheint ein grünes Häkchen im Kästchen <strong>und</strong> auf dem<br />

Startbildschirm ein kleines Flugzeug-Icon<br />

9. Wer nur gewisse Funktionen sperren möchte, muss über<br />

„Perfect App“ die Option „alle“ auswählen. Durch Antippen<br />

können Sie die Funktionen sofort sperren. Dann leuchtet das<br />

kleine Schloss auf der rechten Seite gelb auf.<br />

10. Damit kein Fremder Zugriff auf das eigene Gerät hat, sollten<br />

Sie Bluetooth sperren. „Einstellungen“, dann „Drahtlos <strong>und</strong><br />

Netzwerke“ <strong>und</strong> „Bluetooth“.<br />

Damit Ihr Kind nicht einfach kostenp� ichtige Spiele, Filme oder<br />

Produkte im Netz herunterladen kann, verzichten Sie bei Ihrem<br />

„iPad“ oder Ihrem „Samsung Galaxy Tab“ auf die Angabe Ihrer<br />

Kreditkartennummer. Dazu müssen Sie bei der Kreditkartenauswahl<br />

einfach das entsprechende Häkchen setzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!