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Mai 2011 AIFMD – Regulierung der Verwalter ... - Allen & Overy

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<strong>AIFMD</strong> <strong>–</strong> <strong>Regulierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwalter</strong> Alternativer Investmentfonds | <strong>Mai</strong> <strong>2011</strong><br />

Inkrafttreten <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong> steht unmittelbar bevor<br />

Am 27. <strong>Mai</strong> <strong>2011</strong> stimmte <strong>der</strong> Europäische Rat <strong>der</strong> Richtlinie über die <strong>Verwalter</strong> alternativer Investmentfonds (Alternative<br />

Investment Funds Manager Directive <strong>–</strong> <strong>AIFMD</strong>) formell zu. Die <strong>AIFMD</strong> wird nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und<br />

tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die <strong>AIFMD</strong> in das nationale Recht zu<br />

überführen. Detailregelungen werden <strong>–</strong> wie bereits bei <strong>der</strong> MiFID und <strong>der</strong> UCITS-IV-Richtlinie <strong>–</strong> in so genannten Level-<br />

2-Maßnahmen enthalten sein, <strong>der</strong>en finale Fassung für den 16. November <strong>2011</strong> vorgesehen ist.<br />

Dieses Client Paper „Übersicht, Anwendungsbereich und Ausnahmen <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong>“ ist das erste einer Reihe<br />

deutschsprachiger Client Papers, die sich mit <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong>, <strong>der</strong>en Umsetzung in Deutschland und vor allem mit den<br />

Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen (<strong>Verwalter</strong> (Alternative Investment Funds Manager <strong>–</strong> AIFM),<br />

Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen und Vertrieb) befassen. Englischsprachige Client Papers zum Thema <strong>AIFMD</strong><br />

stehen auch auf <strong>der</strong> Internetseite von <strong>Allen</strong> & <strong>Overy</strong> LLP zur Verfügung. 1<br />

Zusammenfassung<br />

� Ab Mitte 2013 werden auf <strong>Verwalter</strong> alternativer Investmentfonds <strong>–</strong> d. h. solcher kollektiven Investmentvehikel, die<br />

nicht unter die UCITS-Richtlinie fallen <strong>–</strong> Zulassungs- und Organisationsregelungen Anwendung finden. Bislang nicht<br />

o<strong>der</strong> kaum regulierte Unternehmen sowie Investmentvehikel (z. B. Private Equity-Gesellschaften) unterliegen damit<br />

einer erstmaligen bzw. stärkeren <strong>Regulierung</strong>.<br />

� Weitgehende Ausnahmen <strong>–</strong> allerdings keine vollständige Befreiung vom <strong>AIFMD</strong>-Regime <strong>–</strong> bestehen, wenn die von<br />

einem AIFM verwalteten Alternativen Investmentfonds (AIF) insgesamt bestimmte Volumenschwellenwerte nicht<br />

überschreiten. Hier ist nur eine „<strong>Regulierung</strong> light“ vorgesehen. Neben <strong>der</strong> Erfüllung einer Registrierungspflicht<br />

müssen diese „Klein-AIF-Manager“ <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde Informationen zu ihrer Anlagestrategie übermitteln. Ferner<br />

müssen regelmäßig die wichtigsten Instrumente, größten Risiken und Konzentrationen <strong>der</strong> verwalteten AIF gemeldet<br />

werden. Die BaFin hat gegenüber diesen „Klein-AIF-Managern“ die gleichen Befugnisse wie gegenüber den voll unter<br />

das <strong>AIFMD</strong>-Regime fallenden „großen“ AIFM. Von den begünstigenden Regelungen <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong>, z. B. dem Pass zum<br />

grenzüberschreitenden Vertrieb <strong>der</strong> AIF, können diese „Klein-AIF-Manager“ jedoch keinen Gebrauch machen, es sei<br />

denn, sie unterstellen sich freiwillig dem vollständigen <strong>AIFMD</strong>-Regime.<br />

� Die <strong>AIFMD</strong> benennt einen weiten Kreis von Ausnahmen, die zur vollständigen Nichtanwendung <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong> führen.<br />

Es findet dann auch keine „<strong>Regulierung</strong> light“ statt. Die genaue Reichweite <strong>der</strong> Ausnahmen ist nur teilweise noch<br />

unklar.<br />

� Es lassen sich aber auch bei unklaren Regelungen Argumente für und wi<strong>der</strong> die Anwendung <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong> finden. Eine<br />

Übersicht über die verschiedenen Ausnahmen und <strong>der</strong>en produktmäßige Ausgestaltung ist zusammen mit einigen<br />

Argumentationsmöglichkeiten am Ende dieses Client Papers dargestellt.<br />

Ziele <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong><br />

Die Finanzmarktkrise zeigte eine Reihe von Schwachstellen und vermeintlichen Lücken in europäischen und globalen<br />

Finanzmärkten auf. Nicht zuletzt die EU-Kommission ging davon aus, dass die Finanzkrise auch durch Hedgefonds und<br />

Private Equity-Fonds mit verursacht bzw. verstärkt worden ist. Auch wenn spätere Berichte diese Annahme nicht<br />

zwingend bestätigen konnten und selbst die Erwägungsgründe <strong>der</strong> <strong>AIFMD</strong> einräumen, dass die <strong>Verwalter</strong> <strong>der</strong>artiger<br />

Vehikel positive Wirkung auf die Finanzmärkte ausüben, wurde das Ziel einer <strong>Regulierung</strong> dieser Finanzmarktakteure<br />

weiter verfolgt.<br />

1 http://www.allenovery.com/AOWEB/Knowledge/Editorial.aspx?contentTypeID=1&contentSubTypeID=7944&itemID=58752&prefLangID=411.<br />

2 © <strong>Allen</strong> & <strong>Overy</strong> LLP <strong>2011</strong>

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