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Wichtige Rufnummern der Gemeinde - Emmingen-Liptingen

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Seite 4 Freitag, den 21. November 2008 EMMINGEN-LIPTINGEN<br />

Viele interessierte Zuhörer<br />

grenzend an die Motorcross Strecke begonnen<br />

werden. Ob die Landwirtschaft<br />

durch den Friedwald eingeschränkt werde<br />

bezüglich Geruchsbelästigungen o<strong>der</strong><br />

Ausbringung von Gülle, war gefragt. Auch<br />

dies wurde verneint. Im Gegenteil, dies<br />

gehöre eben auch zur Beerdigung in <strong>der</strong><br />

Natur. Eine weitere Frage, die sich direkt<br />

mit <strong>der</strong> Einrichtung auf <strong>der</strong> Kohlplatte befasste,<br />

war, ob es forstliche o<strong>der</strong> jagdliche<br />

Komplikationen geben würde. Auch hier<br />

wurde eine Absage erteilt. Die Dinge sind<br />

alle bekannt und mitberücksichtigt.<br />

Pfarrgemein<strong>der</strong>atsvorsitzende Ulrike<br />

Störk aus <strong>der</strong> Kirchengemeinde St. Silvester<br />

erläuterte, weshalb sich <strong>der</strong> Kirchengemein<strong>der</strong>at<br />

gegen die Einrichtung eines<br />

Friedwaldes ausgesprochen habe. Unterm<br />

Strich betrachtet käme es fast so vor,<br />

als ob man die Verstorbenen in einem<br />

Friedwald kostengünstig entsorgen können<br />

wolle und dass es Fürstenberg Forst<br />

und <strong>der</strong> FriedWald GmbH vor allem auch<br />

um wirtschaftliche Interessen ginge.<br />

Sowohl Herr Dr. Borchers als auch Herr<br />

Laufer wi<strong>der</strong>sprachen <strong>der</strong> Aussage, dass<br />

es hier um eine kostengünstige Entsorgung<br />

von Verstorbenen ginge. Allerdings<br />

sei nicht zu leugnen, dass Fürstenberg<br />

Forst und die FriedWald GmbH wirtschaftliches<br />

Interesse an <strong>der</strong> Durchführung entsprechen<strong>der</strong><br />

Bestattungen habe. Aber<br />

nicht nur diese beiden Firmen, son<strong>der</strong>n<br />

auch die Bestatter, Steinmetze und viele<br />

an<strong>der</strong>e Berufsgruppen haben betriebliches<br />

Interesse an Bestattungen. Herr Billharz<br />

betonte hierzu, dass selbstverständlich<br />

ein Sterbefall immer mit Geld und Kosten<br />

verbunden sei. Auch das Seelenamt<br />

koste schließlich Geld.<br />

Eine weitere Frage wurde dahingehend<br />

gestellt, ob es den Geistlichen möglich sei,<br />

die Bestattung auf dem Friedwaldgelände<br />

mitzubegleiten. Dies musste von den<br />

Geistlichen doch aus Zeitgründen in Abrede<br />

gestellt werden. Keine Frage sei, bei<br />

<strong>der</strong> eigentlichen Beerdigungsfeier im Ort<br />

dabei zu sein. Allerdings sei die Bestattung<br />

selbst dann ein zweiter Termin, den<br />

es wahrzunehmen fast nicht möglich sei.<br />

Im Anschluss gaben einige <strong>der</strong> Anwesenden<br />

durchweg positive Statements zur<br />

Einrichtung eines Friedwaldes ab. Dies<br />

aus den verschiedensten Gründen. Zum<br />

einen, weil sich die Betroffenen einfach<br />

mit <strong>der</strong> aktuellen Begräbniskultur nicht anfreunden<br />

und für ihren eigenen Begräbnis-<br />

fall an<strong>der</strong>e Vorstellungen haben. Zum an<strong>der</strong>en,<br />

weil einfach auch Kostengründe zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nun bereits<br />

zweimal den Friedwald in Heiligenberg<br />

besichtigt hat und mit allen zuständigen<br />

Verantwortlichen dort ins Gespräch kam<br />

und auch die Informationsveranstaltung<br />

vom Montag tendenziell von <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> Besucher unterstützt worden war, informierte<br />

Bürgermeister Löffler, dass voraussichtlich<br />

in <strong>der</strong> Sitzung am 08. Dezember<br />

das Thema Friedwald abschließend<br />

im Gemein<strong>der</strong>at behandelt werde. Die<br />

Mehrheit werde letztendlich entscheiden,<br />

ob es auf <strong>der</strong> Emminger Kohlplatte zur<br />

Einrichtung eines Friedwaldes “Hegau”<br />

kommen wird o<strong>der</strong> nicht.<br />

Volkstrauertag<br />

Am vergangenen Sonntag fanden wie alljährlich<br />

auf beiden Friedhöfen Trauerfeiern<br />

zum Volkstrauertag statt. In <strong>Emmingen</strong><br />

sprach Bürgermeister Joachim Löffler,<br />

in <strong>Liptingen</strong> Bürgermeister Stellvertreter<br />

Herbert Storz zum Volkstrauertag. In<br />

den Ansprachen wurde auf die Geschehnisse<br />

während <strong>der</strong> zwei Weltkriege und<br />

den vielen Millionen Toten eingegangen,<br />

aber auch auf die seit Ende des Zweiten<br />

Weltkrieges über 200 kriegerischen Auseinan<strong>der</strong>setzungen<br />

weltweit mit weiteren<br />

Millionen Toten und Verletzten. Auch an<strong>der</strong>e<br />

Geschehnisse, so Bürgermeister<br />

Löffler, mahnen zum Gedenken, wie am<br />

11.11. das Ende des Ersten Weltkrieges<br />

vor 90 Jahren o<strong>der</strong> am 08.11. das Datum<br />

<strong>der</strong> Kristallnacht vor 70 Jahren.<br />

Beide Trauerfeiern wurden umrahmt von<br />

Sprechgruppen <strong>der</strong> Witthohschule sowie<br />

den örtlichen Musik- und Gesangvereinen,<br />

begleitet von Abordnungen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

und <strong>der</strong> DRK-Ortsgruppen. In <strong>Liptingen</strong><br />

umrahmte <strong>der</strong> Kirchenchor den<br />

Gottesdienst.<br />

Winterdienst<br />

Der erste Schnee ist in diesem Winter bereits<br />

gefallen. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

nimmt dies zum Anlass, um die Bürgerinnen<br />

und Bürger über den Winterdienst zu<br />

informieren.<br />

Eigentümer und Mieter bzw. Pächter von<br />

Grundstücken, die an einer Straße liegen,<br />

sind verpflichtet, Gehwege auf einer Breite<br />

von mindestens 1 Meter von Schnee<br />

und Eis zu räumen und bei Schnee- und<br />

Eisglätte zu bestreuen. Bei einseitigen<br />

Gehwegen sind nur die Straßenanlieger<br />

verpflichtet, auf <strong>der</strong>en Seite <strong>der</strong> Gehweg<br />

verläuft. An Straßen, bei denen auf keiner<br />

Seite ein Gehweg vorhanden ist, müssen<br />

entsprechende Flächen am Rand <strong>der</strong><br />

Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter geräumt<br />

werden.<br />

Das Räumen und Streuen des Gehwegs<br />

zählt zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht<br />

des Anliegers. Wer dieser<br />

Pflicht nicht nachkommt, begeht zum Einen<br />

eine Ordnungswidrigkeit, zum An<strong>der</strong>en<br />

haftet er, falls jemand auf dem Gehweg<br />

zu Schaden kommt, wenn die Fläche<br />

nicht geräumt und gestreut wurde.<br />

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00<br />

Uhr, sonntags und feiertags bis 8.00 Uhr<br />

geräumt und gestreut sein. Wenn nach<br />

diesem Zeitpunkt weiterhin Schnee fällt<br />

o<strong>der</strong> Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, so<br />

muss unverzüglich bei Bedarf auch wie<strong>der</strong>holt<br />

geräumt und gestreut werden. Diese<br />

Pflicht endet um 20.00 Uhr.<br />

Zum Bestreuen <strong>der</strong> Gehwege ist abstumpfendes<br />

Material wie Sand, Splitt o<strong>der</strong> Asche<br />

zu verwenden. Auftauende Streumittel sollten<br />

möglichst wenig verwendet werden.<br />

Der geräumte Schnee ist auf <strong>der</strong> verbleibenden<br />

Restbreite des Gehweges bzw.<br />

am Fahrbahnrand anzuhäufen. Nachbarn<br />

sollten sich so aufeinan<strong>der</strong> abstimmen,<br />

dass Gehwege durchgehend benutzbar<br />

sind. Geräumter Schnee darf nicht auf das<br />

Grundstück des Nachbarn o<strong>der</strong> auf die<br />

Straße geschoben werden.<br />

Straßenmeisterei und <strong>der</strong> Bauhof <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

erledigen den Winterdienst im Bereich<br />

<strong>der</strong> Fahrbahn. Hierfür wurde ein Plan<br />

erstellt, in welcher Reihenfolge die einzelnen<br />

Straßen und Plätze zu räumen sind:<br />

An erster Stelle stehen die Bundes- und<br />

Kreisstraßen, die von <strong>der</strong> Straßenmeisterei<br />

geräumt und bestreut werden.<br />

Zur Stufe 2 gehören die Bushaltestellen,<br />

Zufahrten zu den Schulen und steile Straßenabschnitte.<br />

Straßen und Wege in Wohngebieten gehören<br />

zur Stufe 3 des Winterdienstplanes.<br />

Zuständig für den Winterdienst sind Bauhofleiter<br />

Lothar Ma<strong>der</strong> und seine Mitarbeiter<br />

Armin Heller, Helmut Gnirß, Günter Hildebrand,<br />

Robert Rettkowski, Gotthard<br />

Störk, Markus Neidhart und im Ortsteil <strong>Liptingen</strong><br />

Thomas Stehle. Als Unternehmer<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> sind zusätzlich noch<br />

Frank Dudde und die Brü<strong>der</strong> Hubert und<br />

Bernd Zimmermann tätig.

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